Baumfällgenehmigung beantragen für kommunal geschützte Bäume
Sie möchten einen kommunal geschützten Baum fällen oder einen Baumrückschnitt durchführen? Dann benötigen Sie eine entsprechende Genehmigung.
Beschreibung
Im öffentlichen, sowie privaten Bereich kann die Fällung oder der Rückschnitt eines Baumes eine Verletzung des kommunalen Baumschutzes darstellen.
Das Fällen oder der Rückschnitt eines kommunal geschützten Baumes ist nur unter bestimmten Umständen erlaubt.
Hinweise für Frankfurt am Main: Baumfällgenehmigung
Wollen Sie einen geschützten Baum in der Stadt Frankfurt fällen oder ihn auf den Stock schneiden? Dann müssen Sie eine Baumfällgenehmigung bei der Unteren Naturschutzbehörde des Umweltamtes einholen. Geschützt sind Laubbäume, Ginkgobäume und Walnussbäume mit einem Stammumfang von mehr als 60 cm Nadelbäume mit einem Stammumfang von mehr als 90 cm jeweils gemessen in 1 Meter Höhe. Der Baumfällantrag muss von der Eigentümerin oder dem Eigentümer des Grundstücks gestellt werden. Weitere Informationen zur Baumschutzsatzung und den Baumfällantrag finden Sie hier.
Wollen Sie einen geschützten Baum in der Stadt Frankfurt fällen oder ihn auf den Stock schneiden? Dann müssen Sie eine Baumfällgenehmigung bei der Unteren Naturschutzbehörde des Umweltamtes einholen. Geschützt sind Laubbäume, Ginkgobäume und Walnussbäume mit einem Stammumfang von mehr als 60 cm Nadelbäume mit einem Stammumfang von mehr als 90 cm jeweils gemessen in 1 Meter Höhe. Der Baumfällantrag muss von der Eigentümerin oder dem Eigentümer des Grundstücks gestellt werden. Weitere Informationen zur Baumschutzsatzung und den Baumfällantrag finden Sie hier.
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zuständige Stelle
Hinweise für Frankfurt am Main: Baumfällgenehmigung
Umweltamt Galvanistraße 28 60486 Frankfurt am Main
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Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an Ihre Stadt bzw. Gemeindeverwaltung.
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Umweltamt Galvanistraße 28 60486 Frankfurt am Main
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Ansprechpartner
Umweltamt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Sie erreichen uns über das Umwelttelefon 069/212-39100
Sprechzeiten:
Montag - Donnerstag 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr, 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Freitag 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Sie erreichen uns auch außerhalb der Sprechzeiten per E-Mail unter umwelttelefon@stadt-frankfurt.de.
Vorsprachen bitte möglichst nach Terminvereinbarung.
Öffnungszeiten des Umweltamtes Montag - Donnerstag 08:30 Uhr bis 15:00 Uhr Freitag 08:30 Uhr bis 13:30 Uhr
Kontakt
Telefon: +49 69 212-39100(Umwelttelefon)
Telefax: +49 69 212-39140
E-Mail: umwelttelefon@stadt-frankfurt.de
Internet
Formulare
Baumfällgenehmigung online
Baumfällgenehmigung
Weitere Informationen
Im Umweltamt sind alle umweltrelevanten Aufgaben der Stadtverwaltung, von der Information, Öffentlichkeitsarbeit und Beratung bis zu Schutz, Kontrolle und Analyse, zusammengefasst.
erforderliche Unterlagen
Erfragen Sie bei der zuständigen Stelle, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.
In der Regel sind der genaue Standort, sowie Angaben zum Baum selbst (Art, Größe des Baumes) hinzuzufügen.
Formulare
Hinweise für Frankfurt am Main: Baumfällgenehmigung
Folgende Unterlagen werden benötigt:
- Stammumfang des Baumes in 1 Meter Höhe
- Einwilligung des Eigentümers
- Lageplan
- Wenn möglich Bild der Bäume
Folgende Unterlagen werden benötigt:
- Stammumfang des Baumes in 1 Meter Höhe
- Einwilligung des Eigentümers
- Lageplan
- Wenn möglich Bild der Bäume
Voraussetzungen
Voraussetzungen für die Fällung bzw. Rückschnitt können sein:
- der Baum ist krank und hat seine ökologischen Funktionen weitestgehend verloren
- die weitere Erhaltung stellt einen nicht zumutbaren Aufwand für den Eigentümer dar.
- es gehen Gefahren für Personen oder Sachwerte aus
Hinweise für Frankfurt am Main: Baumfällgenehmigung
Vorliegen eines Fällgrundes gemäß der der Satzung zum Schutz der Grünbestände im baurechtlichen Innenbereich der Stadt Frankfurt am Main (Baumschutzsatzung) vom 09.02.2004 (Amtsblatt der Stadt Frankfurt am Main vom 24.02.2004, Nr. 9, S. 382 ff) und Satzung zur Änderung der Satzung zum Schutz der Grünbestände im baurechtlichen Innenbereich der Stadt Frankfurt am Main vom 11.02.2010 (Amtsblatt der Stadt Frankfurt am Main vom 23.02.2010, Nr. 8).
Vorliegen eines Fällgrundes gemäß der der Satzung zum Schutz der Grünbestände im baurechtlichen Innenbereich der Stadt Frankfurt am Main (Baumschutzsatzung) vom 09.02.2004 (Amtsblatt der Stadt Frankfurt am Main vom 24.02.2004, Nr. 9, S. 382 ff) und Satzung zur Änderung der Satzung zum Schutz der Grünbestände im baurechtlichen Innenbereich der Stadt Frankfurt am Main vom 11.02.2010 (Amtsblatt der Stadt Frankfurt am Main vom 23.02.2010, Nr. 8).
Rechtsgrundlage(n)
Kommunales Satzungsrecht: Die rechtlichen Regelungen sind je Kommune unterschiedlich.
Hinweise für Frankfurt am Main: Baumfällgenehmigung
§22 BNatschG in Verbindung mit §§ 3 und 4 der Satzung zum Schutz der Grünbestände im baurechtlichen Innenbereich der Stadt Frankfurt am Main (Baumschutzsatzung) vom 09.02.2004 (Amtsblatt der Stadt Frankfurt am Main vom 24.02.2004, Nr. 9, S. 382 ff) und Satzung zur Änderung der Satzung zum Schutz der Grünbestände im baurechtlichen Innenbereich der Stadt Frankfurt am Main vom 11.02.2010 (Amtsblatt der Stadt Frankfurt am Main vom 23.02.2010, Nr. 8).
§22 BNatschG in Verbindung mit §§ 3 und 4 der Satzung zum Schutz der Grünbestände im baurechtlichen Innenbereich der Stadt Frankfurt am Main (Baumschutzsatzung) vom 09.02.2004 (Amtsblatt der Stadt Frankfurt am Main vom 24.02.2004, Nr. 9, S. 382 ff) und Satzung zur Änderung der Satzung zum Schutz der Grünbestände im baurechtlichen Innenbereich der Stadt Frankfurt am Main vom 11.02.2010 (Amtsblatt der Stadt Frankfurt am Main vom 23.02.2010, Nr. 8).
Verfahrensablauf
- Der Antrag muss in der Regel schriftlich bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
- Nach Antragstellung erfolgt ggf. eine vor Ort Besichtigung
- Sie erhalten eine schriftlichen Genehmigung
Hinweise für Frankfurt am Main: Baumfällgenehmigung
Antragsstellung, Bearbeitung/Prüfung, Bescheidzugang
Antragsstellung, Bearbeitung/Prüfung, Bescheidzugang
Fristen
Der Baumrückschnitt bzw. die Fällung darf erst nach dem Vorliegen der Genehmigung erfolgen.
Hinweise für Frankfurt am Main: Baumfällgenehmigung
§39 (5) Nr. 2 BNatschG
§39 (5) Nr. 2 BNatschG
Kosten
Hinweise für Frankfurt am Main: Baumfällgenehmigung
§§ 1, 9 der Satzung über die Erhebung von
Verwaltungskosten der Stadt Frankfurt am Main (Verwaltungskostensatzung) und lfd. Nr. II Ziffer 2 des Kostenverzeichnisses der Verwaltungskostensatzung 75,- € für den ersten Baum und 25,-€ für jeden weiteren Baum
§§ 1, 9 der Satzung über die Erhebung von
Verwaltungskosten der Stadt Frankfurt am Main (Verwaltungskostensatzung) und lfd. Nr. II Ziffer 2 des Kostenverzeichnisses der Verwaltungskostensatzung 75,- € für den ersten Baum und 25,-€ für jeden weiteren Baum
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Kommunale Rahmenleistung
Stichwörter
Baumrückschnitt, Genehmigung, Baumfällgenehmigung, Baumschnitt, Ausnahmeregelung, Baumschutzsatzung, Baum, Baumschutz, Kommune