Lagerfeuer Genehmigung beantragen
Wenn Sie ein Lagerfeuer auf öffentlichen Straßen oder Plätzen machen wollen, brauchen Sie eine Genehmigung.
Beschreibung
Möchten Sie öffentlich im Stadt- oder Gemeindegebiet ein Lagerfeuer etwa zur Brauchtumspflege oder als Leucht- oder Höhenfeuer entfachen, dann müssen Sie dies beantragen. Hierfür erhalten Sie von der zuständigen Stelle eine Genehmigung.
Online-Dienst
Brauchtumsfeuer online anmelden
Beschreibung
Es werden folgende Information benötigt:
- Ort des Feuers und ein Lageplan
- Uhrzeit und Dauer des Feuers
- Verwendetes Material Menge und Anlieferungstag
- geplante Höhe und Durchmesser des Feuers
- Verantwortliche oder Verantwortlicher für den Abbrand des Feuers (Mindestalter 18 Jahre)
- Abstände zu schützenswerten Einrichtungen
- geplante Brandschutzmaßnahmen
- Zustimmung der Flächeneigentümerin oder des Flächeneigentümers
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung.
erforderliche Unterlagen
Antragsunterlagen inkl. Angaben zu:
- zur antragstellenden (verantwortlichen) Person
- zum Ort, zur Zeit und zur Art des Lagerfeuers
Fristen
Die Genehmigung muss vor dem Stattfinden des Lagerfeuers vorliegen.
Hinweise (Besonderheiten)
Koch- und Grillfeuer bis zu einer bestimmten Größe dürfen oftmals auch ohne eine Genehmigung betrieben werden. Achten Sie aber in jedem Fall darauf, dass Dritte nicht durch Rauch oder Gerüche belästigt werden.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Kommunale Rahmenleistung
Stichwörter
Brauchtumsfeuer, Lagerfeuer, Höhenfeuer, Osterfeuer