Förderung für den Ausbau der Mobilfunkversorgung im Land Hessen beantragen
Hessen schließt die Funklöcher, damit jede Bürgerin und jeder Bürger mobil surfen und telefonieren kann. Das Förderprogramm greift in den Gebieten, wo keine Versorgung mit Sprachmobilfunk vorhanden ist und kein eigenwirtschaftlicher Ausbau erfolgt.
Beschreibung
Das Mobilfunkförderprogramm hat das Ziel, den Ausbau der Mobilfunkversorgung in Hessen in Gebieten mit Versorgungslücken voranzubringen. Für kommunale Betriebe oder privatrechtlich organisierte Gesellschaften in hundertprozentiger öffentlicher Eigentümerschaft gibt es die Fördermöglichkeit nach dem "Mietmodell".
Innerhalb des Mietmodells werden die Aufwendungen für die erstmalige Bereitstellung von passiver Infrastruktur für Mobilfunkeinrichtungen zur Nutzung durch Netzbetreiber zum Betrieb eines Mobilfunknetzes gefördert. Die Umsetzung kann in der "Bauauftragsvariante" oder der "Baukonzessionsvariante" erfolgen. Es werden auch Aufwendungen für externe Beratungs- und Unterstützungsleistungen gefördert, die der Vorbereitung und Begleitung von Vorhaben dienen.
In der "Bauauftragsvariante" führt der Zuwendungsempfänger den Bau der passiven Infrastruktur auf der Grundlage von Planungsdaten der interessierten Mobilfunkunternehmen selbst durch oder beauftragt diesen. Der Zuwendungsempfänger ist Vermieter der passiven Infrastruktur.
In der "Baukonzessionsvariante" schreibt der Zuwendungsempfänger den Bau und den Betrieb der passiven Infrastruktur als Baukonzession auf der Grundlage eines Suchkreises und weiterer Planungsdaten der Mobilfunkunternehmen aus. Der Konzessionär wird Vermieter der passiven Infrastruktur.
Für Mobilfunkunternehmen als Antragsteller gibt es die Möglichkeit, landeseigene BOS-Standorte (BOS = Behörden und Organisation mit Sicherheitsaufgaben) für die Mobilfunkmitnutzung zu ertüchtigen. Förderfähig sind Aufwendungen für die erforderliche Infrastruktur, die für Mobilfunksendeanlagen an den BOS-Funkmasten notwendig ist.
Online-Dienst
Förderung des Ausbaus der Mobilfunkversorgung
Beschreibung
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Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen.
Ansprechpartner
Hessische Staatskanzlei
Beschreibung
Die Ministerinnen und Minister der Landesregierung kommen unter dem Vorsitz des Ministerpräsidenten zu regelmäßigen Kabinettsitzungen zusammen. Die Staatskanzlei ist ein Ort, an dem herausragende politische Entscheidungen getroffen werden. Neben dem Ministerpräsidenten ist der Hessische Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales und Entbürokratisierung und Bevollmächtigte des Landes Hessen beim Bund in der Staatskanzlei tätig.
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Behindertenparkplatz: Tiefgarage Kurhaus
Anzahl der Stellplätze: 20
Gebührenpflichtig
Parkplatz: Tiefgarage Kurhaus
Anzahl der Stellplätze: 521
Gebührenpflichtig
Haltestellen
- Haltestelle: Bushaltestelle "Kochbrunnen" oder "Webergasse"
Linien:- Bus: Linie Direkte Busverbindung vom Hauptbahnhof mit den Linien 1 und 8
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Telefon: +49 611 32-0
Telefon: +49 800 555-4666(Sie können sich per E-Mail oder telefonisch an die Service Hotline des Bürgertelefons der Hessischen Landesregierung wenden.)
Telefax: +49 611 32-113708
E-Mail: poststelle@stk.hessen.de(E-Mail Postfach)
E-Mail: poststelle@stk-hessen.de-mail.de(De-Mail-Adresse)
E-Mail: buergertelefon@stk.hessen.de
Internet
Stichwörter
HSTK
erforderliche Unterlagen
Absichtserklärung zum Betrieb eines Mobilfunknetzes (Letter of Intent - LOI) inklusive des Entwurfs eines Kooperationsvertrags zwischen Gebietskörperschaft oder privatwirtschaftlichem Unternehmen (100 % öffentliche Eigentümerschaft) und Netzbetreiber.
Formulare
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja
Voraussetzungen
- Gefördert werden vor allem hessische Landkreise, Städte und Gemeinden
- Aber auch privatrechtlich organisierte Gesellschaften, die sich in alleiniger öffentlicher Eigentümerschaft (100 Prozent) befinden.
- Eine Förderung ist nur in Regionen möglich, in denen bislang keine Versorgung mit Sprachmobilfunk besteht und in denen in den nächsten drei Jahren nach Beginn des Markterkundungsverfahrens ein eigenwirtschaftlicher Ausbau von Mobilfunkunternehmen nicht geplant ist
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Nach Erhalt des Zuwendungsbescheides kann dieser, innerhalb einer Frist von vier Wochen, vor dem jeweils zuständigen Verwaltungsgericht angeforchten werden.
Verfahrensablauf
- Sie stellen den Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen online über das Kundenportal der Wirtschafts und Infrastrukturbank Hessen (WIBank).
- Der Antrag wird anschließend bei der Wirtschafts und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) geprüft.
- Nach erfolgreicher Prüfung, erteilt die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) die Förder- beziehungsweise Darlehenszusage.
Fristen
Für dieses Förderprogramm gibt es keine Antragsfrist. Sind die Haushaltsmittel verbraucht, können keine weiteren Förderbescheide vergeben werden. Anträge können bis spätestens 31.12.2026 gestellt werden.
Bearbeitungsdauer
Für dieses Förderprogramm kann keine pauschale Bearbeitungsdauer genannt werden. Dies ist abhängig von mehreren Faktoren, auf die die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen keinen Einfluss hat. Dies betrifft unter anderem die Qualität der Einreichungen und die sich daraus ergebenden Nachfragen.
Kosten
Bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) fallen für Sie keine Kosten an.
Hinweise (Besonderheiten)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessische Ministerin für Digitale Strategie und Entwicklung am 05.09.2022
Stichwörter
mobile Daten, BOS, Telefon, LTE, Funk, Bauauftragsvariante, Mietmodell, Handy, Frequenzen, Netzabdeckung, Funkloch, Dachstandort, Internet, 5G, Versorgungsauflagen, Weiße Flecken, Versorgungslücken, Mobilfunkversorgung, Funkmasten, Mobilfunk, Baukonzessionsvariante, Funklöcher, Telefonie, Mobilfunklizenz