Parkplatzabsperrung für Umzug Halteverbotszone Einrichtung

    Halteverbotszone einrichten

    Beschreibung

    In bestimmten Einzelfällen oder für bestimmte Antragsteller können Ausnahmen von Halt- und Parkverboten genehmigt werden.

    Online-Dienst

    Antrag auf Genehmigung eines Haltverbots im öffentlichen Verkehrsraum

    ID: L100001_387956901

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 12.04.2023 (von: Wolf, Oliver)

    Technisch geändert am 12.04.2023 (von: Wolf, Oliver)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Zuständigkeit

    Die Einrichtung einer Haltverbotszone kann persönlich erfolgen oder auch durch ein beauftragtes Unternehmen. Der Antrag ist schriftlich (i.d.R. formlos) zu stellen. Zuständig ist die örtliche Straßenverkehrsbehörde (StVB) der Verwaltung der verbandsfreien Gemeinde, der Verbandsgemeindeverwaltung und in großen kreisangehörigen und kreisfreien Städten die Stadtverwaltung.

    Ansprechpartner

    Stadt Bad Nauheim - Fachdienst Öffentliche Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Parkstraße 36-38

    61231 Bad Nauheim

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Parkplatz Parkstraße
    Anzahl der Stellplätze: 100
    Gebührenpflichtig

    Parkplatz: Besucherparkplatz Parkstraße 36-38
    Anzahl der Stellplätze: 2
    Gebührenfrei

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 16:00 Uhr

    Dienstag 08:00 - 16:00 Uhr

    Mittwoch 08:00 - 18:00 Uhr

    Donnerstag 08:00 - 16:00 Uhr

    Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 06.10.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Schriftlicher Antrag (i.d.R. formlos) mit Angaben über Name, Anschrift, Tel.-Nr. des Antragstellers, Datum, Dauer (Uhrzeit), Angaben zur örtlichen Gegebenheiten des Ortes (gibt es dort bereits Verkehrsbeschränkungen, Parkscheinautomaten, Fußgängerzone, etc.), Länge der benötigten Haltverbotszone, Kfz-Kennzeichen des Fahrzeuges, ggf. mit zul. Gesamtgewicht des Fahrzeuges.

    Formulare

    Schriftlicher Antrag (i.d.R. formlos). Manche StVB halten Vordrucke zum Ausfüllen bereit; teilweise besteht die Möglichkeit einen Antragsvordruck auf der Homepage der Genehmigungsbehörde herunterzuladen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie möchten eine Halteverbotszone einrichten lassen? Dafür benötigen Sie einen Antrag.

    Fristen

    Aus rechtlichen Gründen müssen Haltverbote grundsätzlich mind. 3 - 4 Tage vor ihrem Inkrafttreten aufgestellt werden. Der rechtzeitige Eingang des Antrages (sinnvoller Weise etwa 14 Tage vorher) ist deshalb erforderlich. Kurzfristigere Antragstellungen sollten ggf. vorab tel. mit der zuständigen StVB abgestimmt werden; ggf. ist auch eine Übersendung per Fax/Email möglich, was Zeit ersparen kann.

    Kosten

    Die Höhe der Gebühr ist von Stadt zu Stadt (Gemeinde) unterschiedlich und hängt auch von der Art und Dauer des Haltverbotes ab. Die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr  sieht einen Gebührenrahmen von 10,20 Euro bis 767,-- Euro vor. Die örtlich zuständige StVB kann über die genaue Gebührenhöhe Auskunft geben.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Amtliche Verkehrszeichen dürfen nur aufgestellt werden, wenn sie zuvor von der zuständigen StVB verkehrlich angeordnet wurden. Die zuständige Stelle erteilt nach Antragstellung eine Anordnung. Sie enthält Angaben darüber, wie der betreffende Bereich beschildert werden muss. Erst nach Erhalt der Anordnung dürfen die betreffenden Verkehrszeichen aufgestellt werden. Für die Aufstellung ist der Antragsteller selbst verantwortlich, so dass die Verkehrszeichen bei einer Fachfirma beschafft werden müssen. Die StVB besitzen i.d.R. keinen eigenen Verkehrszeichenbestand. Im Einzelfall besteht die Möglichkeit auch vom Betriebshof der örtlichen Gemeinde/Stadt Verkehrszeichen auszuleihen (kostenpflichtig). Es empfiehlt sich das Vorgehen bei der zuständigen StVB (tel.) abzufragen.

    Bemerkungen

    Eine vorherige telefonische Kontaktaufnahme mit der zuständigen StVB zur Abstimmung und Klärung der Details ist empfehlenswert.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch erstellt am 25.08.2022 (von: Boese, Kathrin)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Umzugswagen, Parkplatzabsperrung, Halteverbot, Umzug, Sondernutzung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)