Hundesteuer Festsetzung

    Hundesteuer festsetzen

    Wenn Sie sich einen Hund halten, müssen Sie gegebenenfalls eine Hundesteuer entrichten. Dazu erhalten Sie hier Informationen.

    Beschreibung

    Die Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Sie kann von den Gemeinden nach kommunalem Satzungsrecht für das Halten von Hunden erhoben werden. Halter eines Hundes ist, wer einen Hund in seinem Haushalt oder Betrieb aufgenommen hat.

    Das Halten von z.B. Blindenhunden, Diensthunden, Hunden von Forstbediensteten und Jagdaufsehern können je nach Gemeindesatzung von der Steuer befreit bzw. ermäßigt sein.

    Online-Dienst

    Hundesteuer - Anmeldung

    ID: L100001_393507631

    Beschreibung

    Über diesen Online-Service können Sie einen Hund anmelden, der in Ihrem Haushalt lebt. Alle Personen die einen Hund halten, sind dazu verpflichtet, Ihren Hund anzumelden. Die Haltung eines Hundes ist steuerpflichtig. Sollte Ihr Hund zu einer meldepflichtigen Rasse gehören oder auffällig geworden sein, müssen Sie ihn zusätzlich beim Ordnungsamt registrieren. Bitte halten Sie Ihre persönlichen Daten oder Ihre Zugangsdaten zum Nutzerkonto Bund (BundID) bereit. Für diesen Online-Service benötigen Sie folgende Angaben: * Name, Farbe und Geschlecht des Hundes * Rasse des Hundes mit Nachweis im PDF-Format * Wurfdatum (Hund jünger als 3 Monate) * Beginn der Haltung im Haushalt * Nachweis für eine mögliche Steuerbefreiung/-ermäßigung im PDF-Format * Kontodaten bei Zahlungsweise Lastschrift Achtung: Für das Ausfüllen von herunterladbaren Dokumenten haben Sie im Vorgang 10 Minuten Zeit! Sollte Ihr Hund zu einer meldepflichtigen Rasse gehören und/oder Sie die Zahlungsweise Lastschrift (ohne die Authentifizierung durch BundID) anstreben, empfehlen wir Ihnen, die Formulare: "Einzugsermächtigung" und "Erlaubnis zur Haltung eines gefährlichen Hundes" bereits vor Beginn des Vorgangs auf der Seite www.gemeinde-eschenburg.de/formulare/ herunterzuladen. Die Dokumente können Sie dann vorausgefüllt und als PDF-Dokument direkt hochladen. Der Online-Service umfasst bis zu 10 Bildschirmseiten.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 05.09.2023 (von: Fuchs, Michel)

    Technisch geändert am 05.09.2023 (von: Fuchs, Michel)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an Ihre Gemeinde-, Verbandsgemeinde- oder Stadtverwaltung.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Eschenburg - Finanzen - Steuern - Grundbesitzabgaben

    Adresse

    Hausanschrift

    Nassauer Straße 11

    35713 Eschenburg

    Parkmöglichkeiten

    Gebührenfrei

    Anzahl der Stellplätze: 2
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Eibelshausen - Markt
      Linien:
      • Bus: Linie 300
      • Bus: Linie 302
      • Bus: Linie X41

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    • Montag: 08:30 Uhr – 12:00 Uhr, 13:30 Uhr – 16:30 Uhr
    • Dienstag: 08:30 Uhr – 12:00 Uhr, 13:30 Uhr – 15:30 Uhr
    • Mittwoch: 08:30 Uhr – 12:00 Uhr
    • Donnerstag: 08:30 Uhr – 12:00 Uhr, 13:30 Uhr – 15:30 Uhr
    • Freitag: 08:30 Uhr – 12:00 Uhr
    • Samstag: Geschlossen
    • Sonntag: Geschlossen

    Die Öffnungzeiten an Feiertagen sowie kurzfristige Änderungen können auf unserer Google-Präsenz eingesehen werden.

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 05.09.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Verfahrensablauf

    Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

    Kosten

    Die Höhe der Hundesteuer wird von den Gemeinden in der örtlichen Hundesteuersatzung/Haushaltssatzung festgelegt und ist somit je nach Gemeinde unterschiedlich. Den genauen Betrag entnehmen Sie bitte der jeweiligen Gemeindesatzung.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bei Umzug in eine andere Kommune obliegt die Ummeldepflicht dem Hundehalter. Mit einer Ummeldung in eine andere Gemeinde können somit differenzierte Hundesteuerbeträge anfallen.

    Wenn Sie den Hund abgemeldet haben, bekommen Sie einen neuen Steuerbescheid. Sie müssen dann keine Steuern mehr für den Hund zahlen. Falls Sie zum Zeitpunkt der Abmeldung bereits Steuern gezahlt haben, bekommen Sie Geld entsprechend zurück.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch erstellt am 25.08.2022 (von: Boese, Kathrin)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Haustier, Hund, Steuer

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)