Kommunale Förderung für Vereine Bewilligung

    Vereinsförderung beantragen auf Kommunalebene

    In vielen Kommunen können Sie für Ihren Verein finanzielle oder materielle Förderungen erhalten.

    Beschreibung

    Einige Kommunen haben die Möglichkeit Ihre Vereinskultur zu unterstützen und fördern diese. Dies kann auf zwei verschiedene Arten erfolgen:

    • Finanzielle Förderungen sind z.B. Zuschüsse für Baumaßnahmen oder pro Mitglied
    • Materielle Förderungen sind z.B. die Vergünstigung oder kostenlose Nutzung von Räumlichkeiten oder Sportanlagen

    Die Höhe der Förderung ist individuell.

    Hinweise für Herborn: Vereinsförderung

    Die Satzung zur Förderung des Vereinslebens in der Stadt Herborn sieht fünf Arten der Förderung vor. Im Einzelnen handelt es sich dabei um:

    Förderung zur Unterhaltung vereinseigener Sportstätten

    Für die Unterhaltung von Sportanlagen können jetzt Pauschalen beantragt werden. Es ist nicht mehr erforderlich, die Rechnungen, die mit der Unterhaltung der Anlagen im Zusammenhang stehen zu kopieren und einzureichen. Es reicht ein einfacher Nachweis, dass die Anlage vorhanden ist. Dazu können Sie Lagepläne, Luftbilder, Flyer oder ähnliche Dokumente verwenden. Die Pauschalen stellen sich wie folgt dar:

    • Fußballplatz (Tenne)                                250,00 € / Jahr
    • Fußballplatz (Rasen)                            1.250,00 € / Jahr
    • Fußballplatz (Kunstrasen)                     1.250,00 € / Jahr
    • Tennisplatz                                               75,00 € / Jahr
    • Schießstand                                             50,00 € / Jahr
    • Reitplatz                                                   50,00 € / Jahr

      Sonstige Rasenplätze werden anteilig der Größe in m² gefördert.

    Gewährung von Jubiläumsgaben

    Für jeweils 25 Jahre Bestehen des Vereins erhalten Sie eine Jubiläumsgabe in Höhe von 125,00 €.


    Förderung der Jugendarbeit

    Zur Stärkung und Unterstützung der Jugendarbeit erhält der Verein für jedes Mitglied bis zum vollendeten 18. Lebensjahr einen Zuschuss von 10,00 €. Die Zahl der Jugendlichen kann durch Übersendung der Mitgliedermeldung an Ihren Dachverband nachgewiesen werden. Sollten Sie in keinem Dachverband organisiert sein, übersenden Sie uns bitte eine Mitgliederliste, aus der die Zahl eindeutig hervorgeht.

    Förderung der allgemeinen Vereinsarbeit 

    Zur Unterstützung der Leistungsfähigkeit der Vereine wird ein Zuschuss pro Mitglied ab dem vollendeten 18. Lebensjahr gezahlt. Dieser wird in der Satzung betragsmäßig nicht festgelegt und wird nach dieser Formel berechnet:

    Budget für das Haushaltsjahr

    ./. Förderung der Unterhaltung vereinseigener Sportstätten

    ./. Jubiläumsgaben

    ./. Jugendförderung

    ./. Sonderförderung

    = Restbetrag

    Dieser Restbetrag wird durch die Zahl der Mitglieder (ohne Jugendliche) aller antragstellenden Vereine geteilt. Dadurch ergibt sich der Förderbetrag pro Mitglied. Dieser wird je Verein mit der gemeldeten Zahl an Mitglieder multipliziert. Dies ergibt den Förderbetrag pro Verein.

    Zum Nachweis der Anzahl der Mitglieder reicht auch hier die Meldung an Ihren Dachverband oder eine Liste der Mitglieder.

    Sonderförderung 

    Für die Teilnahme am Deutschen Turnfest, das alle vier Jahre stattfindet, gewährt die Stadt den teilnehmenden Vereinen einen Zuschuss pro Mitglied in Höhe von 50,00 €. Die Förderung ist jedoch auf maximal 5.000,00 € für alle teilnehmenden Vereine begrenzt. Sollte diese Grenze erreicht werden, wird der Zuschuss anteilig gekürzt.

    Förderung zur energetischen Sanierung vereinseigener Anlagen und Funktionsgebäuden

    Für Maßnahmen zur energetischen Sanierung und / oder Verbesserung vereinseigener Anlagen und Gebäuden können Zuschüsse beantragt werden. Dies sind Maßnahmen, die zu langfristigen und nachhaltigen Einsparungen von Energie führen. Der Investitionszuschuss beträgt 20 % der anerkannten Baukosten, maximal jedoch 5.000,00 €. Die Anträge können über einen separaten Antrag bis 30.09. eines laufenden Jahres gestellt werden.

    Die Satzung zur Förderung des Vereinslebens in der Stadt Herborn sieht fünf Arten der Förderung vor. Im Einzelnen handelt es sich dabei um:

    Förderung zur Unterhaltung vereinseigener Sportstätten

    Für die Unterhaltung von Sportanlagen können jetzt Pauschalen beantragt werden. Es ist nicht mehr erforderlich, die Rechnungen, die mit der Unterhaltung der Anlagen im Zusammenhang stehen zu kopieren und einzureichen. Es reicht ein einfacher Nachweis, dass die Anlage vorhanden ist. Dazu können Sie Lagepläne, Luftbilder, Flyer oder ähnliche Dokumente verwenden. Die Pauschalen stellen sich wie folgt dar:

    • Fußballplatz (Tenne)                                250,00 € / Jahr
    • Fußballplatz (Rasen)                            1.250,00 € / Jahr
    • Fußballplatz (Kunstrasen)                     1.250,00 € / Jahr
    • Tennisplatz                                               75,00 € / Jahr
    • Schießstand                                             50,00 € / Jahr
    • Reitplatz                                                   50,00 € / Jahr

      Sonstige Rasenplätze werden anteilig der Größe in m² gefördert.

    Gewährung von Jubiläumsgaben

    Für jeweils 25 Jahre Bestehen des Vereins erhalten Sie eine Jubiläumsgabe in Höhe von 125,00 €.


    Förderung der Jugendarbeit

    Zur Stärkung und Unterstützung der Jugendarbeit erhält der Verein für jedes Mitglied bis zum vollendeten 18. Lebensjahr einen Zuschuss von 10,00 €. Die Zahl der Jugendlichen kann durch Übersendung der Mitgliedermeldung an Ihren Dachverband nachgewiesen werden. Sollten Sie in keinem Dachverband organisiert sein, übersenden Sie uns bitte eine Mitgliederliste, aus der die Zahl eindeutig hervorgeht.

    Förderung der allgemeinen Vereinsarbeit 

    Zur Unterstützung der Leistungsfähigkeit der Vereine wird ein Zuschuss pro Mitglied ab dem vollendeten 18. Lebensjahr gezahlt. Dieser wird in der Satzung betragsmäßig nicht festgelegt und wird nach dieser Formel berechnet:

    Budget für das Haushaltsjahr

    ./. Förderung der Unterhaltung vereinseigener Sportstätten

    ./. Jubiläumsgaben

    ./. Jugendförderung

    ./. Sonderförderung

    = Restbetrag

    Dieser Restbetrag wird durch die Zahl der Mitglieder (ohne Jugendliche) aller antragstellenden Vereine geteilt. Dadurch ergibt sich der Förderbetrag pro Mitglied. Dieser wird je Verein mit der gemeldeten Zahl an Mitglieder multipliziert. Dies ergibt den Förderbetrag pro Verein.

    Zum Nachweis der Anzahl der Mitglieder reicht auch hier die Meldung an Ihren Dachverband oder eine Liste der Mitglieder.

    Sonderförderung 

    Für die Teilnahme am Deutschen Turnfest, das alle vier Jahre stattfindet, gewährt die Stadt den teilnehmenden Vereinen einen Zuschuss pro Mitglied in Höhe von 50,00 €. Die Förderung ist jedoch auf maximal 5.000,00 € für alle teilnehmenden Vereine begrenzt. Sollte diese Grenze erreicht werden, wird der Zuschuss anteilig gekürzt.

    Förderung zur energetischen Sanierung vereinseigener Anlagen und Funktionsgebäuden

    Für Maßnahmen zur energetischen Sanierung und / oder Verbesserung vereinseigener Anlagen und Gebäuden können Zuschüsse beantragt werden. Dies sind Maßnahmen, die zu langfristigen und nachhaltigen Einsparungen von Energie führen. Der Investitionszuschuss beträgt 20 % der anerkannten Baukosten, maximal jedoch 5.000,00 €. Die Anträge können über einen separaten Antrag bis 30.09. eines laufenden Jahres gestellt werden.

    Online-Dienst

    Vereinsförderung (Beantragung)

    ID: L100001_377968862

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 02.03.2022 (von: Redling, Julian)

    Technisch geändert am 24.05.2024 (von: Pabst, Nicole)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung.

    Ansprechpartner

    Fachdienst - Allgemeine Verwaltung und Gebäudeservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 39

    35745 Herborn

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: weitere Parkplätze befinden sich im Umkreis des Rathauses

    Behindertenparkplatz: Direkt vom dem Eingang des Rathauses
    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Parkplatz: Parkmöglichkeiten vor dem Rathaus im Bereich der Turmstraße
    Anzahl der Stellplätze: 2
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: VLD
      Linien:
      • Bus: Linie Linie 403 - Haltestelle Leonhardsturm
      • Bus: Linie Linie 500 - Haltestelle Leonhardsturm
      • Bus: Linie Linie 502 - Haltestelle Leonhardsturm
      • Bus: Linie Linie 503 - Haltestelle Leonhardsturm
      • Bus: Linie Linie 510 - Haltestelle Leonhardsturm

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    • Stadtverwaltung

      Montag bis Freitag:
      08:00 - 12:00 Uhr

      Montag und Dienstag:
      13:00 - 16:00 Uhr

      Mittwoch:
      07:00 - 08:00 Uhr (nur mit Termin)

      Donnerstag:
      13:00 - 18:00 Uhr

    • Barkasse

      Montag:
      08:00 bis 12:00 Uhr

      Donnerstag:
      08:00 bis 12:00 Uhr und
      13:00 - 16:00 Uhr

      Um Wartezeiten zu vermeiden bitten wir darum, im Vorfeld des Besuchs online, einen Termin zu vereinbaren.

    Kontakt

    Internet

    Bankverbindung

    Magistrat der Stadt Herborn

    Empfänger: Magistrat der Stadt Herborn

    IBAN: DE86 5165 0045 0000 0336 47

    BIC: HELADEF1DIL

    Bankinstitut: Sparkasse Dillenburg

    Formulare

    Version

    Technisch geändert am 11.09.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Förderungen bedingen meist einen schriftlichen Antrag. Welche weiteren Unterlagen und Nachweise erforderlich sind, erfahren Sie bei der zuständigen Stelle.

    Voraussetzungen

    In der Regel sind nachfolgende Voraussetzungen zur Antragstellung notwendig.

    Der Verein

    • hat den Sitz in der Kommune
    • ist im Vereinsregister gemeldet.

    Hinweise für Herborn: Vereinsförderung

    Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

    • der Verein hat seinen Sitz in Herborn,
    • die Mitglieder sind überwiegend Herbornerinnen und Herborner,
    • der Verein wurde vom zuständigen Finanzamt als gemeinnützig anerkannt und
    • alle Herbornerinnen und Herborner haben Zugang zum Verein.

    Zum Nachweis können Sie entsprechende Auszüge aus dem Vereinsregister bzw. Mitteilungen des Finanzamtes verwenden und in Kopie an uns übersenden.

    Bitte stellen Sie Ihren Antrag bis spätestens zum 31. März entweder mit dem beiliegenden Formular oder über das Vereinsportal der Stadt Herborn im Internet. Eine kurze Anleitung haben wir für Sie beigefügt. Mit dem Antrag können Sie uns auch die erforderlichen Nachweise zukommen lassen, aus denen hervorgeht, dass Ihr Verein die oben genannten Kriterien erfüllt.

    Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

    • der Verein hat seinen Sitz in Herborn,
    • die Mitglieder sind überwiegend Herbornerinnen und Herborner,
    • der Verein wurde vom zuständigen Finanzamt als gemeinnützig anerkannt und
    • alle Herbornerinnen und Herborner haben Zugang zum Verein.

    Zum Nachweis können Sie entsprechende Auszüge aus dem Vereinsregister bzw. Mitteilungen des Finanzamtes verwenden und in Kopie an uns übersenden.

    Bitte stellen Sie Ihren Antrag bis spätestens zum 31. März entweder mit dem beiliegenden Formular oder über das Vereinsportal der Stadt Herborn im Internet. Eine kurze Anleitung haben wir für Sie beigefügt. Mit dem Antrag können Sie uns auch die erforderlichen Nachweise zukommen lassen, aus denen hervorgeht, dass Ihr Verein die oben genannten Kriterien erfüllt.

    Verfahrensablauf

    • Der Antrag muss schriftlich bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
    • Die Bewilligung erfolgt durch einen schriftlichen Bescheid.

    Hinweise für Herborn: Vereinsförderung

    Der Antrag kann sowohl mit dem hinterlegten Antrag in Papierform als auch über das Vereinsportal gestellt werden. Dieses erreichen Sie unter vereine.herborn.de

    Der Antrag kann sowohl mit dem hinterlegten Antrag in Papierform als auch über das Vereinsportal gestellt werden. Dieses erreichen Sie unter vereine.herborn.de

    Fristen

    Hinweise für Herborn: Vereinsförderung

    Bitte stellen Sie Ihren Antrag bis spätestens zum 31. März entweder mit dem beiliegenden Formular oder über das Vereinsportal der Stadt Herborn im Internet.

    Anträge zur Förderung einer energetischen Sanierung können bis zum 30.09. gestellt werden.

    Aufgrund von Anpassungen des Förderungsprozesses steht Ihnen der Online-Service erst ab dem 22. Januar zur Verfügung.

    Bitte stellen Sie Ihren Antrag bis spätestens zum 31. März entweder mit dem beiliegenden Formular oder über das Vereinsportal der Stadt Herborn im Internet.

    Anträge zur Förderung einer energetischen Sanierung können bis zum 30.09. gestellt werden.

    Aufgrund von Anpassungen des Förderungsprozesses steht Ihnen der Online-Service erst ab dem 22. Januar zur Verfügung.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch erstellt am 25.08.2022 (von: Boese, Kathrin)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Förderung, Beihilfe, Gemeinschaft, Kommune, Verein, Unterstützung, Gemeinde, Zuwendungen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)