Vereinsförderung beantragen auf Kommunalebene
In vielen Kommunen können Sie für Ihren Verein finanzielle oder materielle Förderungen erhalten.
Beschreibung
Einige Kommunen haben die Möglichkeit Ihre Vereinskultur zu unterstützen und fördern diese. Dies kann auf zwei verschiedene Arten erfolgen:
- Finanzielle Förderungen sind z.B. Zuschüsse für Baumaßnahmen oder pro Mitglied
- Materielle Förderungen sind z.B. die Vergünstigung oder kostenlose Nutzung von Räumlichkeiten oder Sportanlagen
Die Höhe der Förderung ist individuell.
Hinweise für Herborn: Vereinsförderung
Die Satzung zur Förderung des Vereinslebens in der Stadt Herborn sieht fünf Arten der Förderung vor. Im Einzelnen handelt es sich dabei um:
Förderung zur Unterhaltung vereinseigener Sportstätten
Für die Unterhaltung von Sportanlagen können jetzt Pauschalen beantragt werden. Es ist nicht mehr erforderlich, die Rechnungen, die mit der Unterhaltung der Anlagen im Zusammenhang stehen zu kopieren und einzureichen. Es reicht ein einfacher Nachweis, dass die Anlage vorhanden ist. Dazu können Sie Lagepläne, Luftbilder, Flyer oder ähnliche Dokumente verwenden. Die Pauschalen stellen sich wie folgt dar:
- Fußballplatz (Tenne) 250,00 € / Jahr
- Fußballplatz (Rasen) 1.250,00 € / Jahr
- Fußballplatz (Kunstrasen) 1.250,00 € / Jahr
- Tennisplatz 75,00 € / Jahr
- Schießstand 50,00 € / Jahr
- Reitplatz 50,00 € / Jahr
Sonstige Rasenplätze werden anteilig der Größe in m² gefördert.
Gewährung von Jubiläumsgaben
Für jeweils 25 Jahre Bestehen des Vereins erhalten Sie eine Jubiläumsgabe in Höhe von 125,00 €.
Förderung der Jugendarbeit
Zur Stärkung und Unterstützung der Jugendarbeit erhält der Verein für jedes Mitglied bis zum vollendeten 18. Lebensjahr einen Zuschuss von 10,00 €. Die Zahl der Jugendlichen kann durch Übersendung der Mitgliedermeldung an Ihren Dachverband nachgewiesen werden. Sollten Sie in keinem Dachverband organisiert sein, übersenden Sie uns bitte eine Mitgliederliste, aus der die Zahl eindeutig hervorgeht.
Förderung der allgemeinen Vereinsarbeit
Zur Unterstützung der Leistungsfähigkeit der Vereine wird ein Zuschuss pro Mitglied ab dem vollendeten 18. Lebensjahr gezahlt. Dieser wird in der Satzung betragsmäßig nicht festgelegt und wird nach dieser Formel berechnet:
Budget für das Haushaltsjahr
./. Förderung der Unterhaltung vereinseigener Sportstätten
./. Jubiläumsgaben
./. Jugendförderung
./. Sonderförderung
= Restbetrag
Dieser Restbetrag wird durch die Zahl der Mitglieder (ohne Jugendliche) aller antragstellenden Vereine geteilt. Dadurch ergibt sich der Förderbetrag pro Mitglied. Dieser wird je Verein mit der gemeldeten Zahl an Mitglieder multipliziert. Dies ergibt den Förderbetrag pro Verein.
Zum Nachweis der Anzahl der Mitglieder reicht auch hier die Meldung an Ihren Dachverband oder eine Liste der Mitglieder.
Sonderförderung
Für die Teilnahme am Deutschen Turnfest, das alle vier Jahre stattfindet, gewährt die Stadt den teilnehmenden Vereinen einen Zuschuss pro Mitglied in Höhe von 50,00 €. Die Förderung ist jedoch auf maximal 5.000,00 € für alle teilnehmenden Vereine begrenzt. Sollte diese Grenze erreicht werden, wird der Zuschuss anteilig gekürzt.
Förderung zur energetischen Sanierung vereinseigener Anlagen und Funktionsgebäuden
Für Maßnahmen zur energetischen Sanierung und / oder Verbesserung vereinseigener Anlagen und Gebäuden können Zuschüsse beantragt werden. Dies sind Maßnahmen, die zu langfristigen und nachhaltigen Einsparungen von Energie führen. Der Investitionszuschuss beträgt 20 % der anerkannten Baukosten, maximal jedoch 5.000,00 €. Die Anträge können über einen separaten Antrag bis 30.09. eines laufenden Jahres gestellt werden.
Die Satzung zur Förderung des Vereinslebens in der Stadt Herborn sieht fünf Arten der Förderung vor. Im Einzelnen handelt es sich dabei um:
Förderung zur Unterhaltung vereinseigener Sportstätten
Für die Unterhaltung von Sportanlagen können jetzt Pauschalen beantragt werden. Es ist nicht mehr erforderlich, die Rechnungen, die mit der Unterhaltung der Anlagen im Zusammenhang stehen zu kopieren und einzureichen. Es reicht ein einfacher Nachweis, dass die Anlage vorhanden ist. Dazu können Sie Lagepläne, Luftbilder, Flyer oder ähnliche Dokumente verwenden. Die Pauschalen stellen sich wie folgt dar:
- Fußballplatz (Tenne) 250,00 € / Jahr
- Fußballplatz (Rasen) 1.250,00 € / Jahr
- Fußballplatz (Kunstrasen) 1.250,00 € / Jahr
- Tennisplatz 75,00 € / Jahr
- Schießstand 50,00 € / Jahr
- Reitplatz 50,00 € / Jahr
Sonstige Rasenplätze werden anteilig der Größe in m² gefördert.
Gewährung von Jubiläumsgaben
Für jeweils 25 Jahre Bestehen des Vereins erhalten Sie eine Jubiläumsgabe in Höhe von 125,00 €.
Förderung der Jugendarbeit
Zur Stärkung und Unterstützung der Jugendarbeit erhält der Verein für jedes Mitglied bis zum vollendeten 18. Lebensjahr einen Zuschuss von 10,00 €. Die Zahl der Jugendlichen kann durch Übersendung der Mitgliedermeldung an Ihren Dachverband nachgewiesen werden. Sollten Sie in keinem Dachverband organisiert sein, übersenden Sie uns bitte eine Mitgliederliste, aus der die Zahl eindeutig hervorgeht.
Förderung der allgemeinen Vereinsarbeit
Zur Unterstützung der Leistungsfähigkeit der Vereine wird ein Zuschuss pro Mitglied ab dem vollendeten 18. Lebensjahr gezahlt. Dieser wird in der Satzung betragsmäßig nicht festgelegt und wird nach dieser Formel berechnet:
Budget für das Haushaltsjahr
./. Förderung der Unterhaltung vereinseigener Sportstätten
./. Jubiläumsgaben
./. Jugendförderung
./. Sonderförderung
= Restbetrag
Dieser Restbetrag wird durch die Zahl der Mitglieder (ohne Jugendliche) aller antragstellenden Vereine geteilt. Dadurch ergibt sich der Förderbetrag pro Mitglied. Dieser wird je Verein mit der gemeldeten Zahl an Mitglieder multipliziert. Dies ergibt den Förderbetrag pro Verein.
Zum Nachweis der Anzahl der Mitglieder reicht auch hier die Meldung an Ihren Dachverband oder eine Liste der Mitglieder.
Sonderförderung
Für die Teilnahme am Deutschen Turnfest, das alle vier Jahre stattfindet, gewährt die Stadt den teilnehmenden Vereinen einen Zuschuss pro Mitglied in Höhe von 50,00 €. Die Förderung ist jedoch auf maximal 5.000,00 € für alle teilnehmenden Vereine begrenzt. Sollte diese Grenze erreicht werden, wird der Zuschuss anteilig gekürzt.
Förderung zur energetischen Sanierung vereinseigener Anlagen und Funktionsgebäuden
Für Maßnahmen zur energetischen Sanierung und / oder Verbesserung vereinseigener Anlagen und Gebäuden können Zuschüsse beantragt werden. Dies sind Maßnahmen, die zu langfristigen und nachhaltigen Einsparungen von Energie führen. Der Investitionszuschuss beträgt 20 % der anerkannten Baukosten, maximal jedoch 5.000,00 €. Die Anträge können über einen separaten Antrag bis 30.09. eines laufenden Jahres gestellt werden.
Online-Dienst
Vereinsförderung (Beantragung)
Online erledigen
Vertrauensniveau
Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung.
Ansprechpartner
Fachdienst - Allgemeine Verwaltung und Gebäudeservice
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: weitere Parkplätze befinden sich im Umkreis des Rathauses
Behindertenparkplatz: Direkt vom dem Eingang des Rathauses
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Parkplatz: Parkmöglichkeiten vor dem Rathaus im Bereich der Turmstraße
Anzahl der Stellplätze: 2
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: VLD
Linien:- Bus: Linie Linie 403 - Haltestelle Leonhardsturm
- Bus: Linie Linie 500 - Haltestelle Leonhardsturm
- Bus: Linie Linie 502 - Haltestelle Leonhardsturm
- Bus: Linie Linie 503 - Haltestelle Leonhardsturm
- Bus: Linie Linie 510 - Haltestelle Leonhardsturm
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
- Stadtverwaltung
Montag bis Freitag:
08:00 - 12:00 UhrMontag und Dienstag:
13:00 - 16:00 UhrMittwoch:
07:00 - 08:00 Uhr (nur mit Termin)Donnerstag:
13:00 - 18:00 Uhr - Barkasse
Montag:
08:00 bis 12:00 UhrDonnerstag:
08:00 bis 12:00 Uhr und
13:00 - 16:00 UhrUm Wartezeiten zu vermeiden bitten wir darum, im Vorfeld des Besuchs online, einen Termin zu vereinbaren.
Kontakt
Internet
Bankverbindung
Magistrat der Stadt Herborn
Empfänger: Magistrat der Stadt Herborn
IBAN: DE86 5165 0045 0000 0336 47
BIC: HELADEF1DIL
Bankinstitut: Sparkasse Dillenburg
Formulare
Anleitung zur Beantragung der Vereinsförderung
Satzung zur Förderung des Vereinslebens in der Stadt Herborn
Antrag für Vereinsförderung
erforderliche Unterlagen
Förderungen bedingen meist einen schriftlichen Antrag. Welche weiteren Unterlagen und Nachweise erforderlich sind, erfahren Sie bei der zuständigen Stelle.
Voraussetzungen
In der Regel sind nachfolgende Voraussetzungen zur Antragstellung notwendig.
Der Verein
- hat den Sitz in der Kommune
- ist im Vereinsregister gemeldet.
Hinweise für Herborn: Vereinsförderung
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
- der Verein hat seinen Sitz in Herborn,
- die Mitglieder sind überwiegend Herbornerinnen und Herborner,
- der Verein wurde vom zuständigen Finanzamt als gemeinnützig anerkannt und
- alle Herbornerinnen und Herborner haben Zugang zum Verein.
Zum Nachweis können Sie entsprechende Auszüge aus dem Vereinsregister bzw. Mitteilungen des Finanzamtes verwenden und in Kopie an uns übersenden.
Bitte stellen Sie Ihren Antrag bis spätestens zum 31. März entweder mit dem beiliegenden Formular oder über das Vereinsportal der Stadt Herborn im Internet. Eine kurze Anleitung haben wir für Sie beigefügt. Mit dem Antrag können Sie uns auch die erforderlichen Nachweise zukommen lassen, aus denen hervorgeht, dass Ihr Verein die oben genannten Kriterien erfüllt.
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
- der Verein hat seinen Sitz in Herborn,
- die Mitglieder sind überwiegend Herbornerinnen und Herborner,
- der Verein wurde vom zuständigen Finanzamt als gemeinnützig anerkannt und
- alle Herbornerinnen und Herborner haben Zugang zum Verein.
Zum Nachweis können Sie entsprechende Auszüge aus dem Vereinsregister bzw. Mitteilungen des Finanzamtes verwenden und in Kopie an uns übersenden.
Bitte stellen Sie Ihren Antrag bis spätestens zum 31. März entweder mit dem beiliegenden Formular oder über das Vereinsportal der Stadt Herborn im Internet. Eine kurze Anleitung haben wir für Sie beigefügt. Mit dem Antrag können Sie uns auch die erforderlichen Nachweise zukommen lassen, aus denen hervorgeht, dass Ihr Verein die oben genannten Kriterien erfüllt.
Verfahrensablauf
- Der Antrag muss schriftlich bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
- Die Bewilligung erfolgt durch einen schriftlichen Bescheid.
Hinweise für Herborn: Vereinsförderung
Der Antrag kann sowohl mit dem hinterlegten Antrag in Papierform als auch über das Vereinsportal gestellt werden. Dieses erreichen Sie unter vereine.herborn.de
Der Antrag kann sowohl mit dem hinterlegten Antrag in Papierform als auch über das Vereinsportal gestellt werden. Dieses erreichen Sie unter vereine.herborn.de
Fristen
Hinweise für Herborn: Vereinsförderung
Bitte stellen Sie Ihren Antrag bis spätestens zum 31. März entweder mit dem beiliegenden Formular oder über das Vereinsportal der Stadt Herborn im Internet.
Anträge zur Förderung einer energetischen Sanierung können bis zum 30.09. gestellt werden.
Aufgrund von Anpassungen des Förderungsprozesses steht Ihnen der Online-Service erst ab dem 22. Januar zur Verfügung.
Bitte stellen Sie Ihren Antrag bis spätestens zum 31. März entweder mit dem beiliegenden Formular oder über das Vereinsportal der Stadt Herborn im Internet.
Anträge zur Förderung einer energetischen Sanierung können bis zum 30.09. gestellt werden.
Aufgrund von Anpassungen des Förderungsprozesses steht Ihnen der Online-Service erst ab dem 22. Januar zur Verfügung.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Förderung, Beihilfe, Gemeinschaft, Kommune, Verein, Unterstützung, Gemeinde, Zuwendungen