Kommunale Förderung für Vereine Bewilligung

    Vereinsförderung beantragen auf Kommunalebene

    In vielen Kommunen können Sie für Ihren Verein finanzielle oder materielle Förderungen erhalten.

    Beschreibung

    Einige Kommunen haben die Möglichkeit Ihre Vereinskultur zu unterstützen und fördern diese. Dies kann auf zwei verschiedene Arten erfolgen:

    • Finanzielle Förderungen sind z.B. Zuschüsse für Baumaßnahmen oder pro Mitglied
    • Materielle Förderungen sind z.B. die Vergünstigung oder kostenlose Nutzung von Räumlichkeiten oder Sportanlagen

    Die Höhe der Förderung ist individuell.

    Online-Dienst

    Antrag auf Unterstützung der Vereine

    ID: L100001_414276188

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch erstellt am 22.11.2024

    Technisch geändert am 22.11.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung.

    Ansprechpartner

    Gemeindeverwaltung Linsengericht - Sozialverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Amtshofstraße 1

    63589 Linsengericht

    Kein Aufzug vorhanden

    Kontakt

    Telefon: 06051 709-132

    Telefax: 06051 709-932

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 11.02.2025

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Förderungen bedingen meist einen schriftlichen Antrag. Welche weiteren Unterlagen und Nachweise erforderlich sind, erfahren Sie bei der zuständigen Stelle.

    Voraussetzungen

    In der Regel sind nachfolgende Voraussetzungen zur Antragstellung notwendig.

    Der Verein

    • hat den Sitz in der Kommune
    • ist im Vereinsregister gemeldet.

    Verfahrensablauf

    • Der Antrag muss schriftlich bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
    • Die Bewilligung erfolgt durch einen schriftlichen Bescheid.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch erstellt am 25.08.2022

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Gemeinschaft, Beihilfe, Zuwendungen, Verein, Kommune, Unterstützung, Förderung, Gemeinde

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019