Hundesteuer Ermäßigung

    Hundesteuer Ermäßigung beantragen

    Es gibt in vielen Kommunen die Möglichkeit eine Ermäßigung im Falle der Hundesteuerzahlung zu erhalten. Diese ist an Voraussetzungen gebunden.

    Beschreibung

    Eine Ermäßigung von der Hundesteuer ist immer dann möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen gemäß der Satzung Ihrer Wohnsitzgemeinde erfüllen.

    Hinweise für Rüsselsheim am Main: Hundesteuer Ermäßigung beantragen

    Die Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Sie kann von den Gemeinden nach kommunalem Satzungsrecht für das Halten von Hunden erhoben werden. Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden. Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt.

    Nach der Anmeldung des Hundes wird die Hundesteuermarke ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben ist. Bei einem Umzug in eine andere Gemeinde muss der Hund im Fachbereich Finanzen / Steuerangelegenheiten abgemeldet werden. Die Ab- und Ummeldung erfolgt nicht automatisch.

    Die Hundesteuermarke muss am Halsband oder Geschirr befestigt werden. Bei Verlust der Steuermarke ist eine Ersatzmarke gegen einen Kostenbeitrag von 1,00 Euro im Bereich Steuerangelegenheiten erhältlich.

    Als Hundehalter gilt eine Person, die einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seiner Haushalts- oder Betriebsangehörigen aufgenommen hat.

    Die Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Sie kann von den Gemeinden nach kommunalem Satzungsrecht für das Halten von Hunden erhoben werden. Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden. Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt.

    Nach der Anmeldung des Hundes wird die Hundesteuermarke ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben ist. Bei einem Umzug in eine andere Gemeinde muss der Hund im Fachbereich Finanzen / Steuerangelegenheiten abgemeldet werden. Die Ab- und Ummeldung erfolgt nicht automatisch.

    Die Hundesteuermarke muss am Halsband oder Geschirr befestigt werden. Bei Verlust der Steuermarke ist eine Ersatzmarke gegen einen Kostenbeitrag von 1,00 Euro im Bereich Steuerangelegenheiten erhältlich.

    Als Hundehalter gilt eine Person, die einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seiner Haushalts- oder Betriebsangehörigen aufgenommen hat.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung.

    Ansprechpartner

    Steuerangelegenheiten

    Beschreibung

    Für die Abrechnung der Abfall- und Straßenreinigungsgebühren ist seit 01.01.2017 der Städteservice Raunheim Rüsselsheim AöR zuständig.

    Weitere Informationen

    Internetseite des Städteservice

    Rechtsbehelf:

    Gegen jeden Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch kann beim Magistrat der Stadt Rüsselsheim, Marktplatz 4, 65428 Rüsselsheim am Main, eingelegt werden.

     

    Datenschutz:

    Hinweise zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie hier.

     

    Zahlungsabwicklung:

    Die Zahlungsabwicklung (Einzahlung, Rückzahlung, Abbuchung, Mahnung, Vollstreckung der Steuern und Gebühren) obliegt der Stadtkasse. Bitte zahlen Sie bargeldlos. Am einfachsten ist es für Sie, uns ein SEPA-Lastschriftmandat für Ihre Abgaben zu erteilen. Formulare hierfür können Sie bei der Stadtkasse anfordern: Telefon 06142 83-2398.

    Formular SEPA-Lastschriftmandat

     

    Für Fragen der Lohn- und Einkommenssteuer, Grunderwerbssteuer, Umsatzsteuer wenden Sie sich bitte an das Finanzamt Groß-Gerau, Europaring 11-13, Postfach 1262, 64502 Groß-Gerau; Telefon 06152 992401.

    Weitere Informationen

    Internetseite Finanzamt Groß-Gerau

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 4

    65428 Rüsselsheim am Main

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 12:00 Uhr

    Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr

    Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr

    Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 16:00 - 18:00 Uhr

    Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Kontaktperson

    • Grundbesitzabgaben/ Hundesteuer-Team

    Version

    Technisch geändert am 21.11.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Formulare

    In manchen Kommunen liegen Antragsformulare bereit.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kommunale Satzung

    Verfahrensablauf

    Sie stellen bei der zuständigen Stelle einen Antrag auf Ermäßigung von der Hundesteuer. 

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Kommunale Rahmenleistung

    Version

    Technisch erstellt am 25.08.2022 (von: Boese, Kathrin)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Herrchen, Haustier, Hundehaltung, Frauchen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)