Grabmale Genehmigung beantragen zur Montage
Für das Aufstellen von Grabmalen oder anderen baulichen Anlagen bedarf es eine Genehmigung. Dies gilt ebenso im Falle von Veränderungen.
Beschreibung
Möchten Sie auf einem Friedhof ein Grabmal oder eine andere bauliche Anlage errichten oder verändern, müssen Sie in der Regel die Zustimmung der jeweiligen Friedhofsverwaltung einholen.
Online-Dienst
Antrag zur Aufstellung oder Veränderung von Grabmalen
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die zuständige Friedhofsverwaltung.
Ansprechpartner
Stadt Lorch - Friedhofsamt
Adresse
Postanschrift
Markt 5
65391 Lorch
Hausanschrift
Kontaktperson
Frau Silke Keiper
Postanschrift
Markt 5
65391 Lorch
Telefon Festnetz: 06726 1827
Fax: 06726 1844
E-Mail: silke.keiper@lorch-rhein.de
Fristen
Mit der Genehmigung oder Zustimmung wird eine Frist gesetzt, innerhalb derer das Grabmal oder die bauliche Anlage in der Regel zu errichten oder umzubauen ist.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Kommunale Rahmenleistung
Stichwörter
Steinmetz, Bestattungsunternehmen, Grabmal errichten, Bildhauer, Gärtner, Grabmal verändern