Grabmale Genehmigung beantragen zur Montage
Für das Aufstellen von Grabmalen oder anderen baulichen Anlagen bedarf es eine Genehmigung. Dies gilt ebenso im Falle von Veränderungen.
Beschreibung
Möchten Sie auf einem Friedhof ein Grabmal oder eine andere bauliche Anlage errichten oder verändern, müssen Sie in der Regel die Zustimmung der jeweiligen Friedhofsverwaltung einholen.
Hinweise für Schwalbach am Taunus: Grabmale
Zur Errichtung von Grabmalen, für sonstige Ausstattung oder deren Änderung ist eine Genehmigung der Friedhofsverwaltung erforderlich. Die Genehmigung ist vor Beginn der Arbeiten einzuholen. Das Aufstellen eines üblichen Holzkreuzes ist zulässig.
Es wird jährlich eine Standsicherheitsprüfung der ca. 2.000 Grabmale auf den Friedhöfen durchgeführt. Sollten Grabsteine nicht mehr sicher stehen, werden diese mit einem entsprechenden Hinweis-Aufkleber versehen und die Beanstandung wird dokumentiert. Die Friedhofsverwaltung kann Grabmale oder deren Teile, die umzustürzen drohen, oder Anzeichen der Zerstörung aufweisen, sichern, umlegen oder entfernen lassen, wenn die Nutzungsberechtigten die Gefahr nach Aufforderung innerhalb einer festgesetzten Zeit nicht beheben.
Zur Errichtung von Grabmalen, für sonstige Ausstattung oder deren Änderung ist eine Genehmigung der Friedhofsverwaltung erforderlich. Die Genehmigung ist vor Beginn der Arbeiten einzuholen. Das Aufstellen eines üblichen Holzkreuzes ist zulässig.
Es wird jährlich eine Standsicherheitsprüfung der ca. 2.000 Grabmale auf den Friedhöfen durchgeführt. Sollten Grabsteine nicht mehr sicher stehen, werden diese mit einem entsprechenden Hinweis-Aufkleber versehen und die Beanstandung wird dokumentiert. Die Friedhofsverwaltung kann Grabmale oder deren Teile, die umzustürzen drohen, oder Anzeichen der Zerstörung aufweisen, sichern, umlegen oder entfernen lassen, wenn die Nutzungsberechtigten die Gefahr nach Aufforderung innerhalb einer festgesetzten Zeit nicht beheben.
Online-Dienst
Genehmigung zum Aufstellen oder Verändern von Grabmalen
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Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die zuständige Friedhofsverwaltung.
Ansprechpartner
Schwalbach am Taunus, Stadt - Bau- und Planungsamt
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
von 08:00 bis 12:00 Uhr
Mittwoch:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 15:00 bis 18:00 Uhr
Donnerstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
Freitag:
von 07:00 bis 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
Fristen
Mit der Genehmigung oder Zustimmung wird eine Frist gesetzt, innerhalb derer das Grabmal oder die bauliche Anlage in der Regel zu errichten oder umzubauen ist.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Kommunale Rahmenleistung
Stichwörter
Steinmetz, Bestattungsunternehmen, Grabmal errichten, Bildhauer, Gärtner, Grabmal verändern