Grabmale Genehmigung beantragen zur Montage
Für das Aufstellen von Grabmalen oder anderen baulichen Anlagen bedarf es eine Genehmigung. Dies gilt ebenso im Falle von Veränderungen.
Beschreibung
Möchten Sie auf einem Friedhof ein Grabmal oder eine andere bauliche Anlage errichten oder verändern, müssen Sie in der Regel die Zustimmung der jeweiligen Friedhofsverwaltung einholen.
Online-Dienst
Aufstellung oder Veränderung von Grabmalen und anderen baulichen Anlagen auf Friedhöfen genehmigen lassen
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die zuständige Friedhofsverwaltung.
Ansprechpartner
Gemeindeverwaltung Linsengericht - Friedhofsverwaltung
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Kontakt
Telefon: 06051 709-126
Telefax: 06051 709-926
Fristen
Mit der Genehmigung oder Zustimmung wird eine Frist gesetzt, innerhalb derer das Grabmal oder die bauliche Anlage in der Regel zu errichten oder umzubauen ist.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Kommunale Rahmenleistung
Stichwörter
Steinmetz, Bestattungsunternehmen, Grabmal errichten, Bildhauer, Gärtner, Grabmal verändern