Mehrsprachigen Auszug aus dem Personenstandsregister beantragen
Wenn Sie einen mehrsprachigen Auszug aus dem Personenstandsregister benötigen, können Sie diesen beantragen.
Beschreibung
Wenn Sie einen mehrsprachigen Auszug aus dem Personenstandsregister benötigen, können Sie diesen beantragen.
Dieser kann gemeinsam mit der Sterbeurkunde beantragt werden.
Online-Dienst
Sterbeurkunden beantragen
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das zuständige Standesamt.
Ansprechpartner
Magistrat der Stadt Hadamar - Standesamt, Friedhofsverwaltung
Adresse
Postanschrift
Untermarkt 1
Postfach
65589 Hadamar
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Bei der Antragsstellung müssen Sie einreichen:
- Ihren Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung: beglaubigte Kopie),
- bei Beantragung beziehungsweise Abholung durch einen Vertreter:
- schriftliche Vollmacht der berechtigten Person,
- deren Personalausweis (Original oder beglaubigte Kopie) oder
- Reisepass (Original oder beglaubigte Kopie) und
- den Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person.
- für andere Personen:
- gegebenenfalls einen Nachweis ihres berechtigten/rechtlichen Interesses.
- Identitätsnachweis (Kopie)
Voraussetzungen
- Der Registerauszug kann beantragt werden von: Ehegatten, Lebenspartnern, Vorfahren und Abkömmlingen der verstorbenen Person
- Geschwister des Verstorbenen müssen bei der Beantragung ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen.
- Andere Personen müssen bei der Beantragung ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
- Sie müssen mindesten 16 Jahre alt sein.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Anweisung durch das Gericht
Verfahrensablauf
Sie stellen den Antrag auf Ausstellung eines mehrsprachigen Auszugs aus dem Personenstandsregister beim zuständigen Standesamt.
Das Standesamt prüft Ihre Angaben sowie die von Ihnen vorgelegten Unterlagen und stellt gegebenenfalls den mehrsprachigen Auszug aus.
Das Standesamt übermittelt Ihnen den mehrsprachigen Auszug, sofern keine persönliche Abholung vereinbart wurde.
Die Gebühren werden entweder vorab oder nach Übersendung / bei Abholung von Ihnen gezahlt.
Fristen
Die Frist für die Fortführung des Sterberegisters durch das Standesamt von 30 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer kann variieren.
Kosten
12,00 Euro (bei gleichzeitiger Bestellung jedes weitere Exemplar je 6,00 Euro), sofern die Gemeinde durch Satzung keine abweichende Gebühr festgesetzt hat.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 20.10.2022
Stichwörter
Personenstandsregister, Tod, Registerauszug, Personenstand, Geburt, mehrsprachig, Ehe, Auszug