• Hohenahr (Landkreis Lahn-Dill-Kreis, Hessen)
Förderung eines Projektes im Rahmen der ESF-Richtlinie "Berufliche Bildung" Bewilligung

Zuschuss für Menschen mit Sprachförderbedarf beantragen

Menschen mit Sprachförderbedarf soll es ermöglicht werden, gemeinsam mit den Fachinhalten die deutsche (Berufs-)Sprache zu erlernen

Beschreibung

Das Programm „Berufsqualifizierende Sprachförderung (BQS+)“ fördert Menschen mit Sprachförderbedarf und hilft bei der Arbeitsmarktintegration. Gefördert wird eine berufsqualifizierende Sprach-vermittlung innerhalb von oder in enger Anbindung an eine Basismaßnahme.

Die Sprachförderung kann auf Basis von drei unterschiedlichen Qualitätsstufen beantragt werden. Diese Qualitätsstufen spiegeln den Reife- und Entwicklungsgrad innerhalb der jeweiligen Maßnahme wider. Auf jeder Stufe wird Sprachunterricht mit Fachunterricht verknüpft.

Die wöchentliche Anzahl von Unterrichtseinheiten kann in einem Umfang zwischen 10 und 20 Stunden beantragt werden.

Die Gruppengröße liegt zu Beginn der Maßnahme bei mindestens 8 und maximal 15 Teilnehmenden.

Die berufsqualifizierende Sprachförderung wird in drei möglichen Formen umgesetzt: Teamteaching (Fachlehrkraft und Sprachlehrkraft führen gemeinsam den Fachunterricht), Sprachförderunterricht (zusätzliche Lerninhalten durch Sprachlehrkraft) und ergänzende Einheiten (wie z.B. Online lernen)

Online-Dienst

Zuschuss für die Qualifizierung und Beschäftigung junger Menschen beantragen

ID: L100001_380361853

Beschreibung

Das Programm Qualifizierung und Beschäftigung junger Menschen fördert junge Menschen am Übergang von der Schule in den Beruf. Es ermöglicht ihnen eine individuelle und soziale Stabilisierung, ein Lernen im Prozess der Arbeit sowie optional ein Nachholen des Hauptschulabschlusses.

Online erledigen

Vertrauensniveau

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Version

Technisch erstellt am 28.07.2022

Technisch geändert am 28.07.2022

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

zuständige Stelle

Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen

Zuständigkeit

Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen

Ansprechpartner

Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen

Adresse

Hausanschrift

Kaiserleistraße 29-35

63067 Offenbach am Main

Kontakt

Internet

Version

Technisch geändert am 27.06.2024

Sprachversion

de

Sprache: de

erforderliche Unterlagen

  • Onlineförderantrag (Kundenportal) mit dazugehörigen Anlagen
  • Projektkonzept
  • Mittelanforderungen
  • Teilnehmendenmonitoring
  • Verwendungsnachweis
  • Trägerstrukturfragebogen – allgemein
  • Selbsterklärung zu Beihilfe-Rückforderungen und Unter-nehmen in Schwierigkeiten
  • Selbstverpflichtungserklärung zu EU-Charta sowie UN-BRK
  • Selbsterklärung in Zusammenhang mit EU-Maßnahmen ge-gen die russische Föderation
  • Vorlage Personalübersicht

Formulare

Formulare vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Online-Dienste vorhanden: Ja

Voraussetzungen

  • Antragsberechtigt sind Projektträger, die einen Nachweis der Einrichtungs- und Durchführungsqualität erbringen könnnen (Zertifizierung nach Normen wie DIN ISO, EFQM, LQW, Zertifikat des Vereins für Weiterbildung Hessen e. V. oder der fachkundigen Stelle der Bundesagentur für Arbeit).
  • Projektträger können Landkreise und kreisfreie Städte, Trä-ger der Ausbildungs- und Beschäftigungsförderung und SGBII-Träger sein.
  • Sie müssen, unabhängig vom Sitz des Unternehmens, die Maßnahme im Fördergebiet (Hessen) durchführen.
  • Sie müssen die Gesamtfinanzierung des Vorhabens sicherstellen.
  • Sie dürfen das Vorhaben noch nicht begonnen haben.
  • Die Qualifizierung des Lehrpersonals (Sprachlehrkräfte) wird in drei Qualitätsstufen eingeteilt. Mindestanforderung ist ein akademischer Abschluss (mindestens Bachelor-Abschluss) sowie Erfahrungen mit DaF-/DaZ-Unterricht (mindestens 300 Unterrichtseinheiten Erfahrung) oder eine entsprechende Einstiegsqualifizierung DaF/DaZ im Umfang von 30 Stunden.
  • Teilnehmende sind arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Erwachsene und junge Menschen am Übergang von Schule in den Beruf sowie Geringqualifizierte und Beschäftigte mit ergänzendem SGB-Leistungsbezug.
  • Teilnehmende müssen einen erkennbaren inhaltlichen Bedarf an einer (berufssprachlichen) Deutsch-Förderung haben.

Handlungsgrundlage(n)

Fördergrundsätze für das Förderprogramm Berufsqualifizierende Sprachförderung Plus (BQS+) (zurzeit im Genehmigungsverfahren)
Rechtliche Grundlage ist insbesondere die Rahmenrichtlinie für die Interventionen des Europäischen Sozialfonds Plus in Hessen für die Förderperiode 2021 bis 2027 inklusive der Leitlinie zur Anwendung Vereinfachter Kostenoptionen (VKO) im ESF+ Hessen in der Förderperiode 2021–2027 in der jeweils gültigen Fassung.

Rechtsbehelf

  • Aus der Vorlage der Projektanträge kann kein Rechtsanspruch auf eine Förderung dem Grunde und der Höhe nach abgeleitet werden. 
  • Gegen den Zuwendungsbescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage bei dem zuständigen Verwaltungsgericht erhoben werden.

Verfahrensablauf

Den Förderantrag können Sie online im Kundenportal der WIBank beantragen. 

  • Die Antragsphase wird mit Veröffentlichung eines Förderaufrufs gestartet.
  • Sie reichen den Antrag über das Kundenportal ein und reichen diesen zusätzlich unterschrieben ein.
  • Ein Bewilligungsausschuss entscheidet über die form- und fristgerecht eingereichte Projektanträge.
  • Die Antragsprüfung erfolgt durch die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)
  • Bei positivem Entscheid erfolgt die Bewilligung mittels Zu-wendungsbescheid durch die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)
  • Die Auszahlung der Mittel erfolgt auf Basis von elektronisch (im Kundenportal) und schriftlich eingereichter Mittelanforderungen.
  • Daten zu den Teilnehmenden sind fortlaufend elektronisch (im Kundenportal) zu erfassen.
  • Nach Abschluss der Maßnahme ist ein Verwendungsnach-weis über das Kundenportal und schriftlich einzureichen.

Fristen

Die Fristen zur Antragstellung sind immer dem entsprechenden Förderaufruf zu entnehmen. Weitere Fristen zur Projektumsetzung sind im Zuwendungsbescheid geregelt.

Bearbeitungsdauer

Für die Bearbeitung des Antrags kann keine pauschale Bearbeitungsdauer festgelegt werden, da diese unter anderem abhängig von weiteren Beteiligten sowie vom Umfang des Antrags ist.

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Hinweise (Besonderheiten)

Gültigkeitsgebiet

Hessen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 16.03.2023

Version

Technisch erstellt am 18.07.2022

Technisch geändert am 26.02.2025

Stichwörter

Lernen in Arbeit, Sprachförderung, Menschen mit Migrationshintergrund, Menschen mit Sprachförderbedarf, Beschäftigung, Zuschuss, Lernen in Ausbildung, Fachlernen und Sprachlernen, Arbeitsmarktintegration, Berufssprachliche Deutschförderung

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 26.11.2019