Beschwerde oder Dienstaufsichtsbeschwerde nach Grundgesetz PrüfungOnline erledigen

    Dienstaufsichtsbeschwerde im Hessischen Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz

    Entgegennahme von Dienstaufsichtsbeschwerden über Bedienstete des Hessischen Ministeriums des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz (HMdI) sowie über die Leitungsebene nachgeordneter Behörden im Zuständigkeitsbereich des HMdI.

    Beschreibung

    Eine Dienstaufsichtsbeschwerde richtet sich gegen ein mögliches Fehlverhalten einer Bediensteten oder eines Bediensteten im öffentlichen Dienst. Sie ist dann begründet, wenn nachgewiesen ist, dass die bzw. der Dienstverpflichtete persönlich schuldhaft ihre bzw. seine Dienstpflichten verletzt hat. Dies kann der Fall sein, wenn sie/er bewusst gegen geltendes Recht verstößt oder sich im dienstlichen Zusammenhang unangemessen verhält.

    Die Zuständigkeit des HMdI für Dienstaufsichtsbeschwerden besteht nur hinsichtlich Beschwerden über die Bediensteten des eigenen Hauses und die Leitung der nachgeordneten Behörden. Nachgeordnete Behörden sind:

    • Regierungspräsidium Kassel
    • Regierungspräsidium Gießen
    • Regierungspräsidium Darmstadt
    • Landesamt für Verfassungsschutz
    • Hessische Hochschule für öffentliches Management und Sicherheit
    • Landesfeuerwehrschule

    Online-Dienst

    Dienstaufsichtsbeschwerde beim Hessischen Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz (HMdI)

    ID: L100001_380203560

    Beschreibung

    Im Folgenden haben Sie die Möglichkeit, im Rahmen des Zuständigkeitsbereichs des Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz (HMdI) Dienstaufsichtsbeschwerde zu erheben.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Benutzername/Passwort

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegt dem Hessischen Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz.

    Ansprechpartner

    Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz - Zentralabteilung des HMdI

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-Ebert-Allee 12

    65185 Wiesbaden

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 23.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Der Antrag kann formlos gestellt werden.

    Formulare

    Formulare vorhanden: Nein

    Schriftform erforderlich: Nein

    Formlose Antragsstellung möglich: Ja

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    Es sind keine Voraussetzungen zu erfüllen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Gegen die Bescheidung einer Dienstaufsichtsbeschwerde als formloser Rechtsbehelf kann kein weiterer Rechtsbehelf erhoben werden. Die Beschreitung des Rechtswegs bleibt unbenommen.

    Verfahrensablauf

    Eine Dienstaufsichtsbeschwerde können Sie beim Beschwerdemanagement des Hessischen Ministeriums des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz erheben. Die Prüfung Ihres Anliegens kann Zeit in Anspruch nehmen. Nach Abschluss der Überprüfung erhalten Sie einen Bescheid über das Ergebnis der Prüfung Ihres Anliegens.

    Fristen

    Es sind keine Fristen zu beachten.

    Bearbeitungsdauer

    Bemerkung für weitere Informationen zur Bearbeitungsdauer: Die Dauer der Bearbeitung der Dienstaufsichtsbeschwerde hängt von der Art des Anliegens sowie dem aktuellen Antragsvolumen ab. Ihr Anliegen wird sorgfältig geprüft, die individuelle Bearbeitung kann Zeit in Anspruch nehmen.

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz am 23.02.2023

    Version

    Technisch geändert am 26.02.2024

    Stichwörter

    Eingabe, Beschwerde, Dienstaufsicht, Petition

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English