Mahnbescheid Erteilung

    Beantragung eines Mahnbescheids

    Wenn Ihnen jemand Geld schuldet und sich mit der Zahlung in Verzug befindet, können Sie einen Mahnbescheid zur Einleitung eines Mahnverfahrens beantragen.

    Beschreibung

    Sie haben gegen eine Person eine Geldforderung, die diese nicht beglichen hat und sich mit der Zahlung in Verzug befindet. Um diese Forderung gerichtlich durchzusetzen, bietet Ihnen das Mahnverfahren einen einfachen und schnellen Weg. Ein oft langwieriges und auch teures Streitverfahren vor Gericht kann somit vermieden werden. Zudem können Sie das Mahnverfahren immer ohne anwaltliche Hilfe durchführen.

    Ziel des Mahnverfahrens ist der Erlass eines Vollstreckungsbescheids, der als Grundlage für Zwangsvollstreckungsmaßnahmen dienen kann (zum Beispiel Beauftragung Gerichtsvollzieher).

    Online-Dienst

    Mahnbescheid Erteilung

    ID: L100001_380451593

    Beschreibung

    Wenn Ihnen jemand Geld schuldet und sich mit der Zahlung in Verzug befindet, können Sie einen Mahnbescheid zur Einleitung eines Mahnverfahrens beantragen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 02.08.2022 (von: Wiechers, Carsten)

    Technisch geändert am 02.08.2022 (von: Wiechers, Carsten)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Ansprechpartner

    Amtsgericht Hünfeld

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 24

    36088 Hünfeld

    Weitere Informationen

    Kontaktdaten und Öffnungszeiten entnehmen Sie bitte dem Internetauftritt des Amtsgerichts Hünfeld.

    Stichwörter

    AG-HUE

    Version

    Technisch geändert am 16.12.2022

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Mahnantrag

    Formulare

    Formulare vorhanden: Ja

    Schriftform erforderlich: Ja

    Formlose Antragsstellung möglich: Nein

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Online-Dienste vorhanden: Ja

    Voraussetzungen

    • Sie müssen gegen eine Person einen Anspruch haben, der auf Zahlung eines Geldbetrags gerichtet ist.
    • Die Schuldnerin bzw. der Schuldner der Geldforderung muss sich in Zahlungsverzug befinden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Gegen die Zurückweisung des Mahnantrags findet die sofortige Beschwerde statt, wenn der Antrag in einer nur maschinell lesbaren Form übermittelt und mit der Begründung zurückgewiesen worden ist, dass diese Form dem Gericht für seine maschinelle Bearbeitung nicht geeignet erscheine. Im Übrigen ist die Zurückweisung des Mahnantrags nicht anfechtbar

    Verfahrensablauf

    Das Mahnverfahren wird durch Einreichung eines Antrags auf Erlass eines Mahnbescheids eingeleitet. Mahnbescheide können schriftlich oder online beantragt werden.

    Wenn Sie den Mahnbescheid schriftlich beantragen wollen:

    • Erwerben Sie einen Papiervordruck im Bürofachhandel und füllen Sie den Antrag unter Beachtung der dort beigefügten Ausfüllhinweise aus und senden ihn per Post an das Mahngericht oder
    • Erstellen Sie mit Hilfe der Anwendung www.online-mahnantrag.de einen Barcodemahnantrag, der sodann ausgedruckt, unterschrieben und per Post an das Mahngericht übersandt werden muss.
    • Der Antrag wird beim Mahngericht maschinell verarbeitet.
    • Das Mahngericht prüft den Antrag inhaltlich.
    • Sie erhalten eine Monierung, wenn Fehler oder Ungenauigkeiten im Antrag festgestellt werden.
    • Der Monierung ist eine Rückantwort beigefügt, die Sie ausgefüllt an das Mahngericht zurücksenden.
    • Wenn alle Beanstandungen beseitigt sind, wird der Mahnbescheid erlassen und der Schuldnerin bzw. dem Schuldner per Post zugestellt.

    Wenn Sie den Mahnbescheid online beantragen wollen:

    • Erstellen Sie mit Hilfe des interaktiven Antragsformulars in der Anwendung www.online-Mahnantrag.de den Antrag.
    • Übermitteln Sie sodann elektronisch über die Anwendung die Antragsdaten an das zuständige Mahngericht.
    • Die restlichen Verfahrensschritte entsprechen dem schriftlichen Verfahren.

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    1 bis 3 Werktage (Aufgrund der automatisierten und maschinellen Verarbeitung, erfolgt die Bearbeitung der Anträge meist auf den Tag genau. Eine gesetzliche Bearbeitungsfrist gibt es nicht.)

    Kosten

    Mindestgebühr 36 EUR, keine Obergrenze, Gebühr hängt von Streitwert (= Höhe der Geldforderung) ab.

    Vorkasse:

    Zahlungsweise: nach Rechnungserhalt

    Gegebenenfalls zusätzlich: Überweisung oder Kreditkartenzahlung nach Rechnungserhalt über ePayment-Plattform

    Gegebenenfalls zusätzlich: (Einzugsermächtigung)

    Kassenzeichen: kein allgemeines Kassenzeichen; bei Zahlung ist das individuelle Kassenzeichen anzugeben, das sich auf jeder Kostenrechnung befindet.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bemerkungen

    Wenn der Mahnbescheid erlassen wurde und die Schuldnerin bzw. der Schuldner keinen Widerspruch erhoben hat, kann der Erlass eines Vollstreckungsbescheids beantragt werden. Das zwingend zu nutzende Antragsformular hierzu erhält die Antragstellerin bzw. der Antragsteller automatisch vom Mahngericht, wenn der Mahnbescheid zugestellt wurde.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium der Justiz am 21.06.2022

    Version

    Technisch erstellt am 29.06.2022 (von: Meißner, Kathrin)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Schulden, Zwangsvollstreckung, Vollstreckung, Mahnantrag, Gläubiger, Schuldner, Mahnung, Titel, Verzug, Vollstreckungsbescheid, Mahnbescheid, Mahnverfahren, Förderung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)