Reisepass Ausstellung zusätzlicher Pässe

    Reisepass Ausstellung zusätzlicher Pässe

    Grundsätzlich darf niemand mehr als einen Reisepass besitzen. Sofern Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen, kann Ihnen jedoch ein Zweitpass ausgestellt werden.

    Beschreibung

    Grundsätzlich darf niemand mehr als einen Reisepass besitzen. Sofern Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen, kann Ihnen jedoch ein Zweitpass ausgestellt werden.

    Ein Zweitpass ist generell sechs Jahre lang gültig. Falls Sie sich einen vorläufigen Reisepass als Zweitpass ausstellen lassen, gilt dieser höchstens ein Jahr lang.

    Online-Dienst

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    ID: L100001_388799468

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 05.05.2023 (von: Webservice, Grünberg)

    Technisch geändert am 30.10.2024 (von: Webservice, Grünberg)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)

    zuständige Stelle

    Zuständige Stelle für die Ausstellung eines Zweitpasses ist die Passbehörde (Bürgermeisterin oder Bürgermeister bzw. Oberbürgermeisterin oder Oberbürgermeister) bzw. das Bürgeramt Ihres Wohnortes.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das Bürgeramt Ihres Wohnortes, das die Aufgaben der Passbehörde wahrnimmt.

    Ansprechpartner

    Stadt Grünberg - FD III.II Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 8

    35305 Grünberg

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Es wird empfohlen, vorab telefonisch oder z.B. auf der Internetseite des für Sie zuständigen Bürgeramtes nachzufragen, welche Unterlagen bzw. Dokumente Sie für die Beantragung eines Zweitpasses benötigen.

    Voraussetzungen

    Sie müssen ein berechtigtes Interesse am Besitz eines zweiten Reisepasses nachweisen. Dies trifft beispielsweise in folgenden Fällen zu:

    • Sie reisen aus beruflichen Gründen viel und benötigen aufgrund der zeitlichen Verzögerungen bei der Beschaffung von Visa einen zweiten Reisepass.
    • Sie möchten in ein Land reisen, bei dem Sie mit der Verweigerung der Einreise rechnen müssen, weil aus dem Pass ersichtlich ist, dass Sie sich in bestimmten anderen Staaten aufgehalten haben.

    Achtung! Allgemeine Begründungen oder häufige Auslandsreisen alleine reichen als berechtigtes Interesse nicht aus. Ebenso reicht als Grund für die Ausstellung eines Zweitpasses nicht aus, dass Ihr Reisepass bereits vollständig mit Sichtvermerken bestempelt ist. Auch wenn Sie bereits bisher im Besitz eines Zweitpasses waren, müssen Sie die Gründe bei der Neuausstellung neuerlich nachweisen. Ob Ihre Gründe als ausreichend angesehen werden, liegt im Ermessen der Passbehörde.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Der Zweitpass wird nur auf Antrag ausgestellt. Sie müssen den Antrag persönlich stellen und die Gründe für Ihren Antrag schlüssig darlegen.

    Hinweise für Grünberg: Spezielle Hinweise für Stadt Grünberg

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin unter "Reisepass/Kinderreisepass > "Beantragung Reisepass" über unsere Online-Terminbuchung.

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin unter "Reisepass/Kinderreisepass > "Beantragung Reisepass" über unsere Online-Terminbuchung.

    Bearbeitungsdauer

    Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens zwei Wochen, bis Sie Ihren Zweitpass im Bürgeramt abholen können. Wenn Sie Ihr Passdokument schneller benötigen, können Sie es auch im Expressverfahren beantragen: Geht der Express-Antrag bis 12:00 Uhr bei dem Passproduzenten ein, liegt Ihr Reisepass in der Regel am darauffolgenden dritten Werktag (es zählen Mo.-Fr., ohne Feiertage) im Bürgeramt abholbereit vor. Für diesen Service wird ein Zuschlag erhoben.

    Kosten

    37,50 € für Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben; 70,00 € für Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben. Die Gebühr ist zu verdoppeln, wenn die Amtshandlung auf Veranlassung der antragstellenden Person außerhalb der Dienstzeit oder bei einer nicht zuständigen Behörde erfolgt.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsdauer des Zweitpasses: 6 Jahre

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz am 30.01.2024

    Version

    Technisch erstellt am 04.05.2022 (von: Meißner, Kathrin)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Zweitpass, Reisepass beantragen, , Reisepass

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)