Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche nach abgeschlossenem Studium beantragen
Wenn Sie in Deutschland ein Studium erfolgreich abgeschlossen haben, können Sie zur Suche eines Ihrer Qualifikation entsprechenden Arbeitsplatzes eine Aufenthaltserlaubnis für bis zu 18 Monate beantragen.
Beschreibung
Als ausländischer Absolvent oder Absolventin einer deutschen Hochschule können Sie im Anschluss an Ihr Studium eine Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche beantragen.
Die gesuchte Erwerbstätigkeit muss eine solche sein, zu der Sie aufgrund Ihrer Qualifikation befähigt sind. Die angestrebte Erwerbstätigkeit kann auch eine selbständige Tätigkeit sein.
Diese Aufenthaltserlaubnis kann für bis zu 18 Monate erteilt werden. Die Aufenthaltserlaubnis dient nur dem einmaligen Zweck der Arbeitssuche und kann über diesen Höchstzeitraum nicht verlängert werden.
Während der Arbeitssuche ist jede Erwerbstätigkeit gestattet und bedarf keiner Erlaubnis.
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zuständige Stelle
Die für den Wohnsitz des Familienangehörigen zuständige Ausländerbehörde
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die für den Wohnsitz des Familienangehörigen zuständige Ausländerbehörde.
Ansprechpartner
Schwalm - Eder - Kreis - 30.3 - Ausländer- und Personenstandswesen
Beschreibung
Raum 115
Gebäude 1
Straße: Hans-Scholl-Straße 1
PLZ/Ort: 34576 Homberg (Efze)
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 15:30 Uhr
Mittwoch:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 15:30 Uhr
Donnerstag:
und 13:30 bis 17:30 Uhr
Freitag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 05681 775-7731
Kontaktperson
Frau Heike Ströhler
Telefon Festnetz: 05681 775-3033
Frau Julia Mertens
Telefon Festnetz: 05681 775-3037
Frau Doris Dorfschäfer
Telefon Festnetz: 05681 775-3038
Frau Brigitte Staufenberg
Telefon Festnetz: 05681 775-3020
Frau Silvia Decher-Flocken
Telefon Festnetz: 05681 775-3032
Herr Gerald Knab
Telefon Festnetz: 05681 775-3030
Frau Anette Görner
Telefon Festnetz: 05681 775-3043
Herr Paul Kuntze
Telefon Festnetz: 05681 775-3049
Frau Elisabeth Hauck
Telefon Festnetz: 05681 775-3045
Frau Anja Reime
Telefon Festnetz: 05681 775-3052
E-Mail: anja.reime@schwalm-eder-kreis.de
Herr Marc Koller
Telefon Festnetz: 05681 775-3051
Herr Jörg Dreytza
Telefon Festnetz: 05681 775-3041
Herr Simon Jung
Telefon Festnetz: 05681 775-3040
E-Mail: Simon.Jung@schwalm-eder-kreis.de
Frau Cornelia Jakob
Telefon Festnetz: 05681 775-3031
Herr Melih Uludag
Telefon Festnetz: 05681 775-3046
erforderliche Unterlagen
- Anerkanntes und gültiges Identitätsdokument (zum Beispiel Reisepass oder Passersatz)
- Aktuelles biometrisches Foto im Passformat (45 x 35 mm)
- Gültige Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke des Studiums (§ 16b oder § 16c des Aufenthaltsgesetzes)
- Nachweis über den erfolgreichen Studienabschluss in Deutschland
- Nachweise über die Sicherung des Lebensunterhalts (zum Beispiel Arbeitsvertrag, Eigenkapital, Sperrkonto, Verpflichtungserklärung)
- Nachweis über den Krankenversicherungsschutz
- Aktuelle Meldebescheinigung
Im Einzelfall kann die Ausländerbehörde weniger oder weitere Nachweise verlangen
Formulare
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Ja
Voraussetzungen
- Sie besitzen ein anerkanntes und gültiges Identitätsdokument (zum Beispiel Reisepass oder Passersatz).
- Sie besitzen eine gültige Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke des Studiums (§ 16b oder § 16c des Aufenthaltsgesetzes).
- Sie haben Ihr Studium in Deutschland erfolgreich abgeschlossen und die Geltungsdauer Ihrer Aufenthaltserlaubnis wird in naher Zukunft ablaufen.
- Sie können Ihren Lebensunterhalt und Krankenversicherungsschutz ohne Inanspruchnahme öffentlicher Leistungen sichern.
- Es liegt kein Ausweisungsinteresse gegen Sie vor.
- Ihr Aufenthalt gefährdet oder beeinträchtigt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch gegen die Entscheidung der Ausländerbehörde
- Klage vor dem im Widerspruchsbescheid genannten Gericht, wenn dem Widerspruch nicht entsprochen wird
Verfahrensablauf
- Informieren Sie sich, ob Ihre Ausländerbehörde die Antragsstellung online ermöglicht oder ein spezielles Antragsformular vorhält.
- Ist die Antragsstellung nur persönlich möglich, vereinbaren Sie einen Termin in der Ausländerbehörde. Im Fall der Online-Antragsstellung wird sich die Ausländerbehörde nach Eingang Ihres Antrags mit Ihnen in Verbindung setzen, um einen Termin zu vereinbaren.
- Während des Termins werden Ihre Identität und Ihre Unterlagen geprüft (bringen Sie bitte Ihre Unterlagen, möglichst im Original, mit zum Termin).
- Wird Ihrem Antrag entsprochen, werden für die Herstellung eines neuen elektronischen Aufenthaltstitels (eATKarte) Ihre Fingerabdrücke genommen. Die Ausländerbehörde beauftragt die Herstellung der eAT-Karte bei der Bundesdruckerei. Nach der Fertigstellung erhalten Sie eine Information und können die Aufenthaltserlaubnis bei der zuständigen Stelle abholen. Die eAT-Karte ist grundsätzlich persönlich abzuholen.
- Wird Ihr Antrag abgelehnt, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid.
Fristen
Spätestens 8 Wochen vor Ablauf Ihrer noch gültigen Aufenthaltserlaubnis sollte der Antrag bei der Ausländerbehörde eingehen.
Geltungsdauer (bei fester Zeit): maximal 18 Monate
Die Aufenthaltserlaubnis wird befristet für maximal 18 Monate ausgestellt. Die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis über diesen Höchstzeitraum hinaus ist ausgeschlossen.
Bearbeitungsdauer
Etwa 4 bis 6 Wochen dauert die Herstellung des elektronischen Aufenthaltstitels durch die Bundesdruckerei.
Kosten
Gebühr 98.00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 28.12.2022
Stichwörter
Fachkraft, Antrag auf Aufenthaltserlaubnis, Akademiker/in, Bewerbung, Aufenthaltstitel, Aufenthaltsrecht, Stellensuche, Universitätsabschluss, Arbeitssuche, Studienabschluss, Jobsuche, Arbeitserlaubnis, Arbeitslosigkeit, Arbeitsmarktzugang, Absolvent/in, Einwanderung, Hochschulabschluss, Erwerbstätigkeit