Denkmalauskunft Bodendenkmal
Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer sowie berechtigte beauftragte Personen können Auskünfte zu bekannten Bodendenkmälern auf den betreffenden Grundstücken erfragen.
Beschreibung
Die Einsicht in das Denkmalverzeichnis ist gemäß § 10 Hessisches Denkmalschutzgesetz jedermann gestattet.
Die ungefähre Lage und Ordnungsnummer der aktuell bekannten Bodendenkmäler in Hessen (§ 2 Absatz 2 HDSchG) sind für jedermann im öffentlich zugänglichen Geoportal Hessen sichtbar (Richtlinie 2007/2/EG zur Schaffung einer Geodateninfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft, INSPIRE). Darüberhinausgehende Auskünfte zu bekannten Bodendenkmälern können Ihnen nur als Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern oder deren beauftragten Person erteilt werden. Die Berechtigung ist nachzuweisen. Die Anfrage verhält sich ausschließlich zu den öffentlichen Belangen des Bodendenkmalschutzes und der Bodendenkmalpflege.
- Geoportal HessenKeine weiteren Hinweise vorhanden
Online-Dienst
Denkmalauskunft (Bodendenkmäler)
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
niedrig
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt dem Landesamt für Denkmalpflege Hessen.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das Landesamt für Denkmalpflege Hessen.
Ansprechpartner
hessenARCHÄOLOGIE - Schloss Biebrich / Ostflügel
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon: +49 611 6906-0
Telefax: +49 611 6906-140
E-Mail: poststelle.archaeologie.wi@lfd-hessen.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- Eigentumsnachweis und/oder
- Nachweis der Beauftragung mit Vollmacht
Formulare
- Formulare: Online-Antragsformular
- Onlineverfahren möglich: ja
- Schriftform erforderlich: nein
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
- Berechtigtes Interesse
Rechtsgrundlage(n)
- § 2 Hessisches Denkmalschutzgesetz (HDSchG)Keine weiteren Hinweise vorhanden
- § 10 Hessisches Denkmalschutzgesetz (HDSchG)Keine weiteren Hinweise vorhanden
Verfahrensablauf
Füllen Sie den jeweiligen Antrag auf Denkmalauskunft möglichst vollständig aus. Nachdem Ihr Online-Antrag im Landesamt für Denkmalpflege Hessen eingegangen ist, erhalten Sie -gegebenenfalls nach Prüfung Ihrer Berechtigung - eine Denkmalauskunft an Ihre postalische oder E-Mail-Adresse.
Bearbeitungsdauer
Das Landesamt für Denkmalpflege Hessen ist bemüht, Ihre Anträge auf Denkmalauskunft möglichst zügig zu prüfen und zu bearbeiten. Die tatsächliche Bearbeitungsdauer hängt dabei stark vom Antragsaufkommen ab.
Die maximale Bearbeitungsdauer beträgt:
3 Monate
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
- Landesamt für Denkmalpflege HessenKeine weiteren Hinweise vorhanden
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst am 08.07.2021
Stichwörter
Kulturdenkmalpflege, Denkmal, Denkmalverzeichnis, Kulturdenkmal, Denkmalpflege, Auskunft, Geoportal Hessen, Denkmalschutz, Bodendenkmalpflege, Bodendenkmal, Einsicht in das Denkmalverzeichnis