Denkmalauskunft Ausstellung Bodendenkmal

    Denkmalauskunft Bodendenkmal

    Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer sowie berechtigte beauftragte Personen können Auskünfte zu bekannten Bodendenkmälern auf den betreffenden Grundstücken erfragen.

    Beschreibung

    Die Einsicht in das Denkmalverzeichnis ist gemäß § 10 Hessisches Denkmalschutzgesetz jedermann gestattet.

    Die ungefähre Lage und Ordnungsnummer der aktuell bekannten Bodendenkmäler in Hessen (§ 2 Absatz 2 HDSchG) sind für jedermann im öffentlich zugänglichen Geoportal Hessen sichtbar (Richtlinie 2007/2/EG zur Schaffung einer Geodateninfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft, INSPIRE). Darüberhinausgehende Auskünfte zu bekannten Bodendenkmälern können Ihnen nur als Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern oder deren beauftragten Person erteilt werden. Die Berechtigung ist nachzuweisen. Die Anfrage verhält sich ausschließlich zu den öffentlichen Belangen des Bodendenkmalschutzes und der Bodendenkmalpflege.

    Online-Dienst

    Denkmalauskunft (Bodendenkmäler)

    ID: L100001_379878196

    Beschreibung

    Mit diesem Online-Formular können Sie als Grundstückseigentümerin oder Grundstückseigentümer oder legitimierte vertretende Person eine Auskunft über Kulturdenkmäler (hier: Bodendenkmäler nach § 2 Absatz 2 Hessisches Denkmalschutzgesetz) in einem bestimmten Bereich erhalten.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 29.06.2022 (von: Eichert, Holger)

    Technisch geändert am 16.06.2023 (von: Eichert, Holger)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegt dem Landesamt für Denkmalpflege Hessen.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das Landesamt für Denkmalpflege Hessen.

    Ansprechpartner

    hessenARCHÄOLOGIE - Schloss Biebrich / Ostflügel

    Adresse

    Hausanschrift

    Schloss Biebrich

    65203 Wiesbaden

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 29.06.2022

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Eigentumsnachweis und/oder
    • Nachweis der Beauftragung mit Vollmacht

    Formulare

    • Formulare: Online-Antragsformular
    • Onlineverfahren möglich: ja
    • Schriftform erforderlich: nein
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    • Berechtigtes Interesse

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Füllen Sie den jeweiligen Antrag auf Denkmalauskunft möglichst vollständig aus. Nachdem Ihr Online-Antrag im Landesamt für Denkmalpflege Hessen eingegangen ist, erhalten Sie –gegebenenfalls nach Prüfung Ihrer Berechtigung – eine Denkmalauskunft an Ihre postalische oder E-Mail-Adresse.

    Fristen

    Es sind keine Fristen zu beachten.

    Bearbeitungsdauer

    Das Landesamt für Denkmalpflege Hessen ist bemüht, Ihre Anträge auf Denkmalauskunft möglichst zügig zu prüfen und zu bearbeiten. Die tatsächliche Bearbeitungsdauer hängt dabei stark vom Antragsaufkommen ab.

    Die maximale Bearbeitungsdauer beträgt:

    3 Monate

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst am 08.07.2021

    Version

    Technisch erstellt am 28.04.2022 (von: Meißner, Kathrin)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Denkmal, Denkmalpflege, Kulturdenkmal, Denkmalschutz, Denkmalverzeichnis, Kulturdenkmalpflege, Auskunft, Bodendenkmal, Bodendenkmalpflege, Einsicht in das Denkmalverzeichnis, Geoportal Hessen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)