Denkmalauskunft Bau- und Kunstdenkmal
Angefragt werden kann einerseits eine rechtsverbindliche Auskunft darüber, ob ein Gebäude in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen ist.
Beschreibung
Die Einsicht in das Denkmalverzeichnis ist gemäß § 10 Hessisches Denkmalschutzgesetz jedermann gestattet.
Eine Erstinformation zu vielen Bau- und Kunstdenkmälern in Hessen erhalten Sie über die öffentlich zugängliche Denkmaldatenbank DenkXweb. Das DenkXweb befindet sich noch im Aufbau. Es werden regelmäßig weitere hessische Städte und Landkreise online gestellt. Für eine rechtsverbindliche Auskunft darüber, ob ein Gebäude in das Denkmalverzeichnis eingetragen ist, können Sie eine Anfrage stellen. Dazu sollten Sie ein berechtigtes Interesse an der Auskunft darlegen.
Diese Auskunft bezieht sich auf die Eigenschaft als Bau- und Kunstdenkmal nach § 2 Absatz 1 HDSchG (Kulturdenkmal) und § 2 Absatz 3 HDSchG (Bestandteil einer Gesamtanlage).
Online-Dienst
Denkmalauskunft (Bau- und Kunstdenkmäler)
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
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zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt dem Landesamt für Denkmalpflege Hessen.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das Landesamt für Denkmalpflege Hessen.
Ansprechpartner
Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur - Bau- und Kunstdenkmalpflege - Schloss Biebrich / Westflügel
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Es sind keine Unterlagen erforderlich.
Formulare
- Formulare: Online-Antragsformular
- Onlineverfahren möglich: ja
- Schriftform erforderlich: nein
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
- berechtigtes Interesse
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Füllen Sie den jeweiligen Antrag auf Denkmalauskunft möglichst vollständig aus. Nachdem Ihr Online-Antrag im Landesamt für Denkmalpflege Hessen eingegangen ist, erhalten Sie –gegebenenfalls nach Prüfung Ihrer Berechtigung – eine Denkmalauskunft an Ihre postalische oder E-Mail-Adresse.
Fristen
Es sind keine Fristen zu beachten.
Bearbeitungsdauer
Das Landesamt für Denkmalpflege Hessen ist bemüht, Ihre Anträge auf Denkmalauskunft möglichst zügig zu prüfen und zu bearbeiten. Die tatsächliche Bearbeitungsdauer hängt dabei stark vom Antragsaufkommen ab.
Die maximale Bearbeitungsdauer beträgt:
3 Monate
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst am 08.07.2021
Stichwörter
Denkmaldatenbank, Einsicht in das Denkmalverzeichnis, Auskunft, Bau- und Kunstdenkmal, Denkmalliste, DenkXweb, Kulturdenkmal, Denkmalschutz, Denkmalverzeichnis, Denkmaleigenschaft, Denkmalpflege, Geoportal Hessen, Denkmal, Kulturdenkmalpflege