Denkmalauskunft Ausstellung Bau- und Kunstdenkmal

    Denkmalauskunft Bau- und Kunstdenkmal

    Angefragt werden kann einerseits eine rechtsverbindliche Auskunft darüber, ob ein Gebäude in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen ist.

    Beschreibung

    Die Einsicht in das Denkmalverzeichnis ist gemäß § 10 Hessisches Denkmalschutzgesetz jedermann gestattet.

    Eine Erstinformation zu vielen Bau- und Kunstdenkmälern in Hessen erhalten Sie über die öffentlich zugängliche Denkmaldatenbank DenkXweb. Das DenkXweb befindet sich noch im Aufbau. Es werden regelmäßig weitere hessische Städte und Landkreise online gestellt. Für eine rechtsverbindliche Auskunft darüber, ob ein Gebäude in das Denkmalverzeichnis eingetragen ist, können Sie eine Anfrage stellen. Dazu sollten Sie ein berechtigtes Interesse an der Auskunft darlegen.

    Diese Auskunft bezieht sich auf die Eigenschaft als Bau- und Kunstdenkmal nach § 2 Absatz 1 HDSchG (Kulturdenkmal) und § 2 Absatz 3 HDSchG (Bestandteil einer Gesamtanlage).

    Online-Dienst

    Denkmalauskunft (Bau- und Kunstdenkmäler)

    ID: L100001_379878195

    Beschreibung

    Mit diesem Online-Formular können Sie eine Auskunft aus dem Denkmalverzeichnis erhalten. Diese Auskunft bezieht sich auf die Eigenschaft als Bau- und Kunstdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz (Kulturdenkmal) und § 2 Absatz 3 HDSchG (Bestandteil einer Gesamtanlage

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegt dem Landesamt für Denkmalpflege Hessen.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das Landesamt für Denkmalpflege Hessen.

    Ansprechpartner

    Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur - Bau- und Kunstdenkmalpflege - Schloss Biebrich / Westflügel

    Adresse

    Hausanschrift

    Schloss Biebrich

    65203 Wiesbaden

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 29.06.2022

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Es sind keine Unterlagen erforderlich.

    Formulare

    • Formulare: Online-Antragsformular
    • Onlineverfahren möglich: ja
    • Schriftform erforderlich: nein
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    • berechtigtes Interesse

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Füllen Sie den jeweiligen Antrag auf Denkmalauskunft möglichst vollständig aus. Nachdem Ihr Online-Antrag im Landesamt für Denkmalpflege Hessen eingegangen ist, erhalten Sie -gegebenenfalls nach Prüfung Ihrer Berechtigung - eine Denkmalauskunft an Ihre postalische oder E-Mail-Adresse.

    Fristen

    Es sind keine Fristen zu beachten.

    Bearbeitungsdauer

    Das Landesamt für Denkmalpflege Hessen ist bemüht, Ihre Anträge auf Denkmalauskunft möglichst zügig zu prüfen und zu bearbeiten. Die tatsächliche Bearbeitungsdauer hängt dabei stark vom Antragsaufkommen ab.

    Die maximale Bearbeitungsdauer beträgt:

    3 Monate

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst am 08.07.2021

    Version

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Kulturdenkmalpflege, Denkmaldatenbank, Bau- und Kunstdenkmal, Kulturdenkmal, Denkmalschutz, Geoportal Hessen, Denkmaleigenschaft, Auskunft, DenkXweb, Einsicht in das Denkmalverzeichnis, Denkmalverzeichnis, Denkmal, Denkmalpflege, Denkmalliste

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de