Förderung der Integration von Flüchtlingen durch Sport beantragen
Mit dem Programm "Sport und Flüchtlinge" unterstützt das Land Hessen hessische Kommunen bei der Integration von Geflüchteten vor Ort durch Sportangebote.
Beschreibung
Über Sport- und Bewegungsangebote Flüchtlingen die Integration in die Gesellschaft erleichtern - mit diesem Ziel startete 2016 in Hessen das bundesweit einmalige Landesprogramm "Sport und Flüchtlinge" in Kooperation mit der Sportjugend Hessen. Seitdem sind jährlich rund 300 - zumeist ehrenamtlich arbeitende - Sport-Coaches aktiv. Als Netzwerker bündeln sie die Interessen aller Beteiligten vor Ort (unter anderem Gemeinde, Sportvereine, Asylbetreuung,
Flüchtlingsinitiativen, Geflüchtete). Zur Qualitätssicherung nehmen sie einmal pro Jahr an einer Schulung teil.
Hessische Kommunen können die Fördermittel - eigenständig und auf die Bedürfnisse vor Ort abgestimmt - für Aufwandsentschädigungen von Sport-Coaches und Übungsleiterinnen und -leiter, für Sachmittel von Sport- und Bewegungsangeboten mit Flüchtlingen sowie für interkulturelle Schulungsmaßnahmen einsetzen. Für Erstaufnahmeeinrichtungen bestehen gesonderte Fördermöglichkeiten.
2019 wurde das Förderprogramm um die zweite Fördersäule "Qualifizierung und Teilhabe" erweitert. Mittels gezielter Qualifizierungsmaßnahmen sollen Flüchtlinge sowie Migrantinnen und Migranten für ein ehrenamtliches Engagement oder eine sonstige freiwillige Tätigkeit im Sportverein gewonnen werden. Zudem wurde die Förderung von Sport-Coach-Tandems - bestehend aus einem Sport-Coach mit und ohne persönlicher Zuwanderungsgeschichte - neu geschaffen. Teilnehmende erwerben auf diese Weise Qualifikationen, die eine Integration erleichtern, gleichzeitig werden sie zum Vorbild. Auf der anderen Seite erhalten Vereine und Sport-Coaches einen einfacheren Zugang zur Zielgruppe.
Ende 2018 zeichnete die Europäische Union das Förderprogramm mit dem #BeInclusiv Sport Award aus und würdigte damit die wertvolle und wichtige Integrationsarbeit.
Online-Dienst
Erstantrag für das Förderprogramm "Sport integriert Hessen"
Beschreibung
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Vertrauensniveau
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Identifizierung
- Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Benutzername/Passwort
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt dem Hessischen Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Sportjugend Hessen oder Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege.
Ansprechpartner
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz - Abteilung VI Sport - VI5 Integration und Prävention im und durch den Sport
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag - Donnerstag von 8:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr
Freitags 08:30 - 12:00 Uhr
Sowie nach Vereinbarung
Kontakt
Telefon: +49 611 353-1606
Internet
Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon: +49 611 32190
E-Mail: poststelle@hmfg.hessen.de
Internet
Stichwörter
Familien, Familienhilfe, Gesundheitsamt, Gesundheitswesen, Haus der Senioren, Hilfe zur Pflege, HMFG, Investive Sportförderung, Pflege, Pflegemedaille des Landes Hessen, Pflegestützpunkt, Senioren, Seniorenarbeit, Seniorenbeirat, Seniorenberatung, Seniorenberatungsstelle, Seniorenfreizeit, Seniorenhilfe, Seniorenprogramm, Seniorentreff, Sport, Sportamt, Sporthallen, Sportstätten, Sportvereine
erforderliche Unterlagen
Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:
- Förderantrag
- Bescheinigung, dass der/die Sport-Coach(es) zur Schulung angemeldet ist/sind
Bis zum 31.03. des Folgejahres müssen Sie einen einfachen Verwendungsnachweis einreichen:
- zahlenmäßige Nachweis der Einnahmen und Ausgaben
- Sachbericht (formlos, Format PDF oder Word): Im Sachbericht sind die Verwendung der Zuwendung sowie das erzielte Ergebnis darzustellen
Formulare
PDF-Vorlagen der Formulare können bei Bedarf auch bei der zuständigen Behörde angefragt werden.
Voraussetzungen
Eine Landeszuwendung kann grundsätzlich nur gewährt werden, wenn
- Mindestens ein Sport-Coach benannt wurde, der an einer speziell auf die Arbeit mit Geflüchteten ausgerichteten Schulung teilnimmt.
- Eine Ansprechperson in der Verwaltung der Kommune benannt wurde
- keine Landesmittel aus anderen Bereichen für die Maßnahme gewährt wurden
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Gegen die Bescheide im Rahmen des Förderverfahrens kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage bei dem zuständigen Verwaltungsgericht erhoben werden.
Zur Vermeidung unnötiger Kosten wird angeregt, sich vor der Erhebung einer Klage zunächst mit der Bewilligungsbehörde in Verbindung zu setzen, da in vielen Fällen etwaige Unstimmigkeiten bereits im Vorfeld einer Klage rechtssicher behoben werden können. Beachten Sie bitte, dass sich die Klagefrist durch einen solchen außergerichtlichen Einigungsversuch jedoch nicht verlängert.
Verfahrensablauf
Antragsstellung
- Hessische Kommunen können über ein Onlineportal Förderanträge stellen. Die Zugangsdaten hierzu werden Ihnen zugestellt. Alternativ ist ein Papierantrag möglich, der auf Anfrage zugestellt wird.
- Das Hessische Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege prüft Ihren Antrag formal und inhaltlich und fordert gegebenenfalls fehlende Unterlagen nach.
- Bei einer positiven Entscheidung erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid zugesandt.
- Bei einer negativen Entscheidung erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid.
Auszahlung:
- Die Auszahlung der gewährten Landeszuwendung erfolgt in voller Höhe als Einmalzahlung oder in Raten gemäß den Bestimmungen zum Zuwendungsbescheid.
- Nach einem Rechtsmittelverzicht (Erklärung zum Zuwendungsbescheid) wir die Auszahlung in Gänze beziehungsweise als erste Rate sofort vorgenommen.
- Verwendungsnachweisprüfung:
- Zum Nachweis der Mittelverwendung ist ein einfacher Verwendungsnachweis bis zum 31.03. des Folgejahres einzureichen.
- Sofern sich daraus Beanstandungen ergeben, kann es zu Rückforderungen von gewährten Landeszuwendungen kommen, auch wenn diese bereits verausgabt sind. Dies kann unter anderem in Betracht kommen, wenn die Mittel nicht zweckentsprechend verwendet wurden.
Das Förderverfahren kann schriftlich oder online abgewickelt werden.
Fristen
- Antrag auf Regelförderung muss gestellt werden bis: jederzeit bis zum 30.04. eines Jahres
- Antrag auf Ausbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen von Tandems sowie Schulungsmaßnahmen jederzeit bis zum 30.09. eines Jahres
- Zusatzantrag Erhöhung Anzahl Geflüchteter um 30 % jederzeit bis zum 30.09. eines Jahres
- Zusatzantrag Zusatzbedarf Erstaufnahmeeinrichtung: jederzeit möglich
- Verwendungsnachweis inkl. Sachbericht: bis zum 31.03. des Folgejahres
Bearbeitungsdauer
4 bis 6 Wochen (Bearbeitung des Antrags dauert in der Regel von Posteingang Antrag bis zur Ausstellung des Zuwendungs-/Ablehnungsbescheids.)
6 bis 12 Wochen (Bearbeitung des eingereichten Verwendungsnachweises)
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Sollten Sie Interesse haben, sich als Sport-Coach im Rahmen des Förderprogramms zu engagieren, wenden Sie sich bitte an Ihre Gemeinde oder an Volker Rehm, Sportjugend Hessen, sport-coach@sportjugend-hessen.de, 069-6789-245.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 06.04.2021
Stichwörter
Städte und Gemeinden, Sportvereine, Flüchtlinge, Integration, Sport-Coaches, Geflüchtete, Ehrenamt, Sport, Kommunen, Sportförderung, Ehrenamtlichkeit, Tandems, Sport und Flüchtlinge