Förderung von Versorgungsstrukturen des Gesundheitswesens beantragen
Für Maßnahmen, die zur Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen im Gesundheitswesen beitragen, können Sie eine Förderung beantragen. Erfahren Sie hier mehr dazu.
Beschreibung
Die finanzielle Bezuschussung des Vorhabens durch das Land, ebenso wie die zuwendungsfähigen Ausgaben, differieren hinsichtlich des Fördergegenstands. Die Zuzahlung reicht von 40% bis 90% der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Folgende Vorhaben werden finanziell unterstützt:
- Erstellung von Versorgungsanalysen/Versorgungskonzepten
- Aufbau und der Inbetriebnahme von sektorenübergreifenden lokalen Gesundheitszentren
- Modellhafte Erprobung von innovativen, sektorenübergreifenden Versorgungsformen
- (Neu-)Gründung oder Übernahme einer Vertragsarztpraxis
- (Neu-)Gründung einer Berufsausübungsgemeinschaft eines Medizinischen Versorgungszentrums oder Teilen davon
- Einrichtung einer Zweigpraxis
- Gründung von Außenstellen von Medizinischen Versorgungszentren oder von lokalen Gesundheitszentren
- Gründung von mobilen Arztpraxen
Online-Dienst
Antrag auf Gewährung einer Zuwendung von Versorgungsstrukturen des Gesundheitswesens (II Ziffer 2 laut Förderrichtlinie)
Online erledigen
Vertrauensniveau
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zuständige Stelle
Das Hessischen Ministerium für Soziales und Integration.
Ansprechpartner
Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon: +49 611 32190
E-Mail: poststelle@hmfg.hessen.de
Internet
Stichwörter
Familien, Familienhilfe, Gesundheitsamt, Gesundheitswesen, Haus der Senioren, Hilfe zur Pflege, HMFG, Investive Sportförderung, Pflege, Pflegemedaille des Landes Hessen, Pflegestützpunkt, Senioren, Seniorenarbeit, Seniorenbeirat, Seniorenberatung, Seniorenberatungsstelle, Seniorenfreizeit, Seniorenhilfe, Seniorenprogramm, Seniorentreff, Sport, Sportamt, Sporthallen, Sportstätten, Sportvereine
erforderliche Unterlagen
- Schriftliche Antragstellung (Online Antragstellung möglich)
- Finanzierungsplan
- Zeitplan
- Projektbeschreibungen (Mustergliederungen sind auf der Website des Hessischen Ministerium für Soziales und Integration zu finden)
- Gegebenenfalls Angabe zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn
- Bonitätsnachweis
Formulare
Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Voraussetzungen
Dies ist stark von dem Fördergegenstand abhängig. Bei einem lokalen Gesundheitszentrum muss beispielsweise eine Arztpraxis als Lehrpraxis an einer hessischen Universität akkreditiert sein oder bei einer Zweigpraxis muss die Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung vorliegen.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Verwaltungsgerichtliche Klage
Verfahrensablauf
Der Verfahrensablauf kann generell so zusammengefasst werden:
- Kontaktaufnahme mit dem Mitarbeitenden des Hessischen Ministerium für Soziales und Integration für einen Austausch (wenn gewünscht)
- Online Antragstellung samt Anlage
- Bestätigung des Antragseingangs
- Prüfung des Antrags und gegebenenfalls Klärung möglicher Rückfragen
- Bescheiderstellung durch das Hessische Ministerium für Soziales und Integration
Fristen
Die Antragstellung ist jederzeit möglich.
Bearbeitungsdauer
Eine durchschnittliche Bearbeitungszeit kann nicht angegeben werden, da diese von verschiedensten Faktoren (zum Beispiel Vollständigkeit des Antrags oder Art des Fördergegenstands) abhängig ist.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Auf der Internetseite des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration finden Sie unter dem Stichwort „Ländlicher Raum“ die unterschiedlichen Fördergegenstände, den ländlichen Raum betreffend. Der weiterführende Artikel „Ländlicher Raum - Förderung: Versorgungsstrukturen des Gesundheitswesens" beinhaltet alle notwendigen Informationen.
Bemerkungen
Um die Förderfähigkeit eines Vorhabens gewährleisten zu können, darf noch keine mit diesem Vorhaben in Verbindung stehende Verbindlichkeit eingegangen worden sein. Es gilt eine Inventarisierungspflicht und eine Zweckbindungsfrist der beschafften Gegenstände. Darüber hinaus muss bis zum 30. Juni des Folgejahrs eine ordnungsgemäße Verwendung der Fördermittel durch die Empfängerin beziehungsweise den Empfänger nachgewiesen werden.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessische Ministerium für Soziales und Integration am 14.02.2022
Stichwörter
SGB V, Übernahme, mobile Arztpraxis, Versorgungsstrukturen, SGB XII, Versorgungskonzept, Zulassung, Gründung, SGB XI, Medizinisches Versorgungszentrum, Zweigpraxis, Sektorenübergreifend, Gesundheitszentrum, Medizin, Modellhafte Erprobung, Hausarzt, Arztpraxis, Versorgungsanalyse, Sicherstellung, Weiterentwicklung, Modellprojekt