Wohnsitz Änderung
Beschreibung
Ziehen Sie um, müssen Sie sich für Ihre neue Wohnung anmelden.
Für Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr hat jene Person die Anmeldung vorzunehmen, in deren Wohnung die Kinder einziehen. Gegebenenfalls ist die Zustimmung des Sorgeberechtigten erforderlich.
Online-Dienst
Online-Terminvergabe für das Stadtbüro
Online erledigen
Vertrauensniveau
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zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der Meldebehörde.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die die für die neue Wohnung zuständige Meldebehörde.
Ansprechpartner
Fachdienst 34/36 - Stadtbüro
Adresse
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Terminsprechzeiten: Montag 8-17 Uhr Dienstag 8-13 Uhr Donnerstag 13-18 Uhr Offene Sprechzeiten: Mittwoch 8-13 Uhr Freitag 7:30-12 Uhr Telefonzeiten: Montag bis Freitag 8-12 Uhr Mittwoch 14-16 Uhr Bitte beachten Sie auch unsere aktuellen Hinweise zur Vorsprache im Stadtbüro!
Kontakt
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis, vorläufiger Personalausweis, Ersatzpersonalausweis, anerkannter und gültige(r/s) Pass oder Passersatzpapier sowie der Bestätigung des Wohnungsgebers entsprechendes Zuordnungsmerkmal nach § 19 Abs. 4 des Bundesmeldegesetzes wenn der Meldepflichtige das 16. Lebensjahr vollendet hat
- entsprechende Personaldokumente der Familienmitglieder, die auf einem Meldeschein gemeinsam gemeldet werden
- bei Kindern: Kinderreisepass oder Geburtsurkunde
Die Meldebehörde kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen, die zum Nachweis der Angaben dienen (zum Beispiel Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Scheidungsurteil).
Hinweise für Marburg: Wohnsitz Änderung
- Personalausweis und/oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben
- bei ausländischen Personen Pass / ID-Card / Reiseausweis inkl. elektronischen Aufenthaltstitel und ggf. Zusatzblatt
- das Familienstammbuch bzw. eine Personenstandsurkunde (z. B. Geburtsurkunde)
- Folgende Daten bzw. Unterlagen werden bei betreuten Personen benötigt:
-
- schriftliche Vollmacht / Betreuerausweis + BPA/RP des Vollmachtnehmers / Betreuers
- Personen, die nicht selbst erscheinen können:
-
- Ausweisdokumente der anzumeldenden Person und schriftliche Vollmacht, ausgefülltes Ummeldeformular + BPA/RP des Vollmachtnehmers / Betreuers
- ggf. Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I
- Personalausweis und/oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben
- bei ausländischen Personen Pass / ID-Card / Reiseausweis inkl. elektronischen Aufenthaltstitel und ggf. Zusatzblatt
- das Familienstammbuch bzw. eine Personenstandsurkunde (z. B. Geburtsurkunde)
- Folgende Daten bzw. Unterlagen werden bei betreuten Personen benötigt:
-
- schriftliche Vollmacht / Betreuerausweis + BPA/RP des Vollmachtnehmers / Betreuers
- Personen, die nicht selbst erscheinen können:
-
- Ausweisdokumente der anzumeldenden Person und schriftliche Vollmacht, ausgefülltes Ummeldeformular + BPA/RP des Vollmachtnehmers / Betreuers
- ggf. Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I
Formulare
Hinweise für Marburg: Wohnsitz Änderung
- Formular zur An-/ Ummeldung einer Wohnung (PDF)
- Vollmacht An-/Ummeldung der WohnungVollmacht zur Anmeldung und Ummeldung der Wohnung
- Wohnungsgeberbestätigung
- Anmeldung Minderjähriger - Wohnung
- Anmeldung Minderjähriger - Wohnung
- Vollmacht An-/Ummeldung der WohnungVollmacht zur Anmeldung und Ummeldung der Wohnung
- Formular zur An-/ Ummeldung einer Wohnung (PDF)
- Wohnungsgeberbestätigung
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Für die Anmeldung müssen Sie einen Meldeschein ausfüllen, unterschreiben und zusammen mit den in der Rubrik „Welche Unterlagen werden benötigt“ genannten Unterlagen vorlegen. Diese Dokumente müssen Sie persönlich abgeben/vorgelegen oder eine andere durch entsprechende Vollmacht berechtigte Person mit der Abgabe/Vorlage beauftragen.
Je nach Angebot der Gemeinde kann vom Ausfüllen des Meldescheins abgesehen und die Daten in Form eines vorausgefüllten Meldescheines von der Wegzugsmeldebehörde angefordert werden. Sie müssen dann lediglich die auf dem entsprechenden Ausdruck befindlichen Daten überprüfen, ggf. korrigieren und sodann die Richtigkeit der Daten durch Unterschrift bestätigen. Vom 01.05.2022 an ist die Meldebehörde zu diesem Verfahren verpflichtet.
Familienangehörige und Angehörige einer Lebenspartnerschaft sollen, wenn sie am gleichen Tag von einer gemeinsamen Wohnung in eine neue gemeinsame Wohnung umziehen, einen Meldeschein gemeinsam verwenden.
Im Anschluss an die erfolgte Anmeldung erhalten Sie eine Meldebestätigung.
Wenn die zuständige Stelle Ihres neuen Wohnortes für die Anmeldung einen Internet-Zugang eröffnet hat, können Sie die geforderten Angaben unter Verwendung einer qualifizierten elektronischen Signatur auch über diesen Zugang übermitteln.
Diesen Service können Sie nicht in Anspruch nehmen, wenn Sie
- aus dem Ausland zuziehen oder
- anstelle Ihres Namens ein Pseudonym in Ihrer elektronischen Signatur verwenden.
In diesen Fällen müssen Sie sich wie oben beschrieben anmelden.
Hinweise für Marburg: Wohnsitz Änderung
Wenn Sie in Marburg umziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen im Stadtbüro melden. Die Größe und Beschaffenheit der Wohnung bzw. die Dauer des voraussichtlichen Wohnens haben keinen Einfluss auf die Meldepflicht. Die persönliche Vorsprache ist erforderlich. Bei Familien reicht die Vorsprache eines/einer Meldepflichtigen. Bei unverheirateten Partnern benötigen wir zusätzlich eine formlose Vollmacht. Allerdings sind die Ausweise bzw. Pässe aller umzumeldenden Personen mitzubringen. Vor allem die Vorlage der Personalausweise ist wegen einer Anschriftenänderung wichtig.
Bei der Ummeldung ist außerdem eine Bestätigung des Wohnungsgebers vorzulegen. Der Mietvertrag reicht nicht aus.
Hinweis: Eine Ummeldung kann erst erfolgen, wenn Sie bereits in die neue Wohnung eingezogen sind.
Wenn Sie in Marburg umziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen im Stadtbüro melden. Die Größe und Beschaffenheit der Wohnung bzw. die Dauer des voraussichtlichen Wohnens haben keinen Einfluss auf die Meldepflicht. Die persönliche Vorsprache ist erforderlich. Bei Familien reicht die Vorsprache eines/einer Meldepflichtigen. Bei unverheirateten Partnern benötigen wir zusätzlich eine formlose Vollmacht. Allerdings sind die Ausweise bzw. Pässe aller umzumeldenden Personen mitzubringen. Vor allem die Vorlage der Personalausweise ist wegen einer Anschriftenänderung wichtig.
Bei der Ummeldung ist außerdem eine Bestätigung des Wohnungsgebers vorzulegen. Der Mietvertrag reicht nicht aus.
Hinweis: Eine Ummeldung kann erst erfolgen, wenn Sie bereits in die neue Wohnung eingezogen sind.
Fristen
Hinweise für Marburg: Wohnsitz Änderung
Aufgrund der z. Zt. teilweise längeren Wartezeit auf Termine kann es sein, dass die gesetzliche Meldefrist nicht immer eingehalten werden kann. In einem Zeitrahmen von bis zu 6 Wochen wird Ihnen dies nicht zum Nachteil oder als Meldeversäumnis ausgelegt.
Aufgrund der z. Zt. teilweise längeren Wartezeit auf Termine kann es sein, dass die gesetzliche Meldefrist nicht immer eingehalten werden kann. In einem Zeitrahmen von bis zu 6 Wochen wird Ihnen dies nicht zum Nachteil oder als Meldeversäumnis ausgelegt.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an. Wenn Sie Ihrer Pflicht zur Ummeldung nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
Hinweise für Marburg: Wohnsitz Änderung
Wir können bei einem Umzug die Adressänderung auf dem Fahrzeugschein bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil I vornehmen. Die Gebühr beträgt 10,80 Euro.
Wir können bei einem Umzug die Adressänderung auf dem Fahrzeugschein bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil I vornehmen. Die Gebühr beträgt 10,80 Euro.
Hinweise (Besonderheiten)
Um an einer Wahl in der Gemeinde teilnehmen zu können, müssen Sie mindestens drei Monate in der Gemeinde wohnen und wahlberechtigt sein. Melden Sie sich bei einer Gemeinde mit Hauptwohnsitz an, werden Sie bei der nächsten anstehenden Wahl oder Abstimmung automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen. Besonderheiten gelten für die Europawahl bei ausländischen Unionsbürgern.
Hinweise für Marburg: Wohnsitz Änderung
Mit der Ummeldung im Stadtbüro ist es nicht getan. Denken Sie auch an weitere Anschriftenänderung z. B.:
- Kfz-Zulassungsstelle
- Energieversorger
- Zeitung
- Telefon
- Banken
- Versicherungen
- Post
Wenn Sie für Ihren Umzugswagen eine Sondergenehmigung benötigen, wenden Sie sich bitte an die Straßenverkehrsbehörde.
Sofern Sie Sperrmüll entsorgen müssen, denken Sie bitte an die rechtzeitige Beantragung. Dies ist mit der Sperrmüllkarte, direkt im Servicebüro Am Krekel 55 oder über die Sperrmüllkarte online möglich.
Mit der Ummeldung im Stadtbüro ist es nicht getan. Denken Sie auch an weitere Anschriftenänderung z. B.:
- Kfz-Zulassungsstelle
- Energieversorger
- Zeitung
- Telefon
- Banken
- Versicherungen
- Post
Wenn Sie für Ihren Umzugswagen eine Sondergenehmigung benötigen, wenden Sie sich bitte an die Straßenverkehrsbehörde.
Sofern Sie Sperrmüll entsorgen müssen, denken Sie bitte an die rechtzeitige Beantragung. Dies ist mit der Sperrmüllkarte, direkt im Servicebüro Am Krekel 55 oder über die Sperrmüllkarte online möglich.
Dokumente
Eingehend
Personalausweis / Reisepass
Dokumenttyp: Bescheid
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Ausgehend
Meldebestätigung (aktuell)
Dokumenttyp: Bescheinigung
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 07.04.2022
Stichwörter
Ummeldung, KFZ Ummeldung