Wohnsitz Änderung
Beschreibung
Ziehen Sie um, müssen Sie sich für Ihre neue Wohnung anmelden.
Für Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr hat jene Person die Anmeldung vorzunehmen, in deren Wohnung die Kinder einziehen. Gegebenenfalls ist die Zustimmung des Sorgeberechtigten erforderlich.
Online-Dienste
Elektronische Wohnsitzanmeldung
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
Sie benötigen einen Online-Ausweis mit zugehöriger PIN, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau hoch).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Online-Terminvergabe für das Stadtbüro
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der Meldebehörde.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die die für die neue Wohnung zuständige Meldebehörde.
Ansprechpartner
Fachdienst 34/36 - Stadtbüro
Adresse
Hausanschrift
Frauenbergstraße 31
35039 Marburg
Kontakt
Telefon Festnetz: 06421 201-3636
E-Mail: stadtbuero@marburg-stadt.de
Formulare
Hinweise für Marburg: Wohnung Ummeldung
- Formular zur An-/ Ummeldung einer Wohnung (PDF)
- Vollmacht An-/Ummeldung der WohnungVollmacht zur Anmeldung und Ummeldung der Wohnung
- Wohnungsgeberbestätigung
- Anmeldung Minderjähriger - Wohnung
Handlungsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Für die Anmeldung müssen Sie einen Meldeschein ausfüllen, unterschreiben und zusammen mit den in der Rubrik „Welche Unterlagen werden benötigt“ genannten Unterlagen vorlegen. Diese Dokumente müssen Sie persönlich abgeben/vorgelegen oder eine andere durch entsprechende Vollmacht berechtigte Person mit der Abgabe/Vorlage beauftragen.
Je nach Angebot der Gemeinde kann vom Ausfüllen des Meldescheins abgesehen und die Daten in Form eines vorausgefüllten Meldescheines von der Wegzugsmeldebehörde angefordert werden. Sie müssen dann lediglich die auf dem entsprechenden Ausdruck befindlichen Daten überprüfen, ggf. korrigieren und sodann die Richtigkeit der Daten durch Unterschrift bestätigen. Vom 01.05.2022 an ist die Meldebehörde zu diesem Verfahren verpflichtet.
Familienangehörige und Angehörige einer Lebenspartnerschaft sollen, wenn sie am gleichen Tag von einer gemeinsamen Wohnung in eine neue gemeinsame Wohnung umziehen, einen Meldeschein gemeinsam verwenden.
Im Anschluss an die erfolgte Anmeldung erhalten Sie eine Meldebestätigung.
Wenn die zuständige Stelle Ihres neuen Wohnortes für die Anmeldung einen Internet-Zugang eröffnet hat, können Sie die geforderten Angaben unter Verwendung einer qualifizierten elektronischen Signatur auch über diesen Zugang übermitteln.
Diesen Service können Sie nicht in Anspruch nehmen, wenn Sie
- aus dem Ausland zuziehen oder
- anstelle Ihres Namens ein Pseudonym in Ihrer elektronischen Signatur verwenden.
In diesen Fällen müssen Sie sich wie oben beschrieben anmelden.
Hinweise für Marburg: Wohnung Ummeldung
Wenn Sie in Marburg umziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen im Stadtbüro melden. Die Größe und Beschaffenheit der Wohnung bzw. die Dauer des voraussichtlichen Wohnens haben keinen Einfluss auf die Meldepflicht. Die persönliche Vorsprache ist erforderlich. Bei Familien reicht die Vorsprache eines/einer Meldepflichtigen. Bei unverheirateten Partnern benötigen wir zusätzlich eine formlose Vollmacht. Allerdings sind die Ausweise bzw. Pässe aller umzumeldenden Personen mitzubringen. Vor allem die Vorlage der Personalausweise ist wegen einer Anschriftenänderung wichtig.
Bei der Ummeldung ist außerdem eine Bestätigung des Wohnungsgebers vorzulegen. Der Mietvertrag reicht nicht aus.
Hinweis: Eine Ummeldung kann erst erfolgen, wenn Sie bereits in die neue Wohnung eingezogen sind.
Alternativ können Sie unsere Onlinedienstleistung nutzen. Eine Voraussetzung dafür ist, dass die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises freigeschaltet ist und Sie über ein Nutzerkonto (BundID) verfügen.
Hinweis:
Bei der elektronischen Wohnsitzanmeldung ist folgender Vorgang noch nicht möglich
- Ummeldung unter Beibehaltung der bisherigen Wohnung als Nebenwohnung
Außerdem ist eine Nutzung des Online-Dienstes mit einem elektronischen Aufenthaltstitel noch nicht möglich.
Kosten
Hinweise für Marburg: Wohnung Ummeldung
Wir können bei einem Umzug die Adressänderung auf dem Fahrzeugschein bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil I vornehmen. Die Gebühr beträgt 10,80 Euro.
Hinweise (Besonderheiten)
Um an einer Wahl in der Gemeinde teilnehmen zu können, müssen Sie mindestens drei Monate in der Gemeinde wohnen und wahlberechtigt sein. Melden Sie sich bei einer Gemeinde mit Hauptwohnsitz an, werden Sie bei der nächsten anstehenden Wahl oder Abstimmung automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen. Besonderheiten gelten für die Europawahl bei ausländischen Unionsbürgern.
Hinweise für Marburg: Wohnung Ummeldung
Mit der Ummeldung im Stadtbüro ist es nicht getan. Denken Sie auch an weitere Anschriftenänderung z. B.:
- Kfz-Zulassungsstelle
- Energieversorger
- Zeitung
- Telefon
- Banken
- Versicherungen
- Post
Wenn Sie für Ihren Umzugswagen eine Sondergenehmigung benötigen, wenden Sie sich bitte an die Straßenverkehrsbehörde.
Sofern Sie Sperrmüll entsorgen müssen, denken Sie bitte an die rechtzeitige Beantragung. Dies ist mit der Sperrmüllkarte, direkt im Servicebüro Am Krekel 55 oder über die Sperrmüllkarte online möglich.
Weitere Informationen
Hinweise für Marburg: Wohnung Ummeldung
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 07.04.2022
Stichwörter
Ummeldung, KFZ Ummeldung