Wohnsitz Änderung
Beschreibung
Ziehen Sie um, müssen Sie sich für Ihre neue Wohnung anmelden.
Für Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr hat jene Person die Anmeldung vorzunehmen, in deren Wohnung die Kinder einziehen. Gegebenenfalls ist die Zustimmung des Sorgeberechtigten erforderlich.
Online-Dienst
elektronische Wohnsitzanmeldung
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der Meldebehörde.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die die für die neue Wohnung zuständige Meldebehörde.
Ansprechpartner
Gemeinde Niedernhausen - Bürgerbüro (Fachdienst I/4)
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Wilrijkplatz
65527 Niedernhausen
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 07.30 Uhr bis 15.30 Uhr
Dienstag 07.30 Uhr bis 13.00 Uhr
Mittwoch 07.30 Uhr bis 18.30 Uhr
Donnerstag 07.30 Uhr bis 13.00 Uhr
Freitag 07.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 06127 903-173
E-Mail: buergerbuero@niedernhausen.de
Kontaktperson
Frau Dilek Gündogdu
Hausanschrift
Wilrijkplatz
65527 NiedernhausenE-Mail: dilek.guendogdu@niedernhausen.de
Telefon Festnetz: 06127 903-109
Frau Tania Vaturro
Hausanschrift
Wilrijkplatz
65527 NiedernhausenE-Mail: tania.vaturro@niedernhausen.de
Telefon Festnetz: 06127 903-101
Frau Marion Schulze
Hausanschrift
Wilrijkplatz
65527 NiedernhausenE-Mail: marion.schulze@niedernhausen.de
Telefon Festnetz: 06127 903-102
Frau Daniela Mehr
Hausanschrift
Wilrijkplatz
65527 NiedernhausenE-Mail: daniela.mehr@niedernhausen.de
Telefon Festnetz: 06127 903-103
Internet
Handlungsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Für die Anmeldung müssen Sie einen Meldeschein ausfüllen, unterschreiben und zusammen mit den in der Rubrik „Welche Unterlagen werden benötigt“ genannten Unterlagen vorlegen. Diese Dokumente müssen Sie persönlich abgeben/vorgelegen oder eine andere durch entsprechende Vollmacht berechtigte Person mit der Abgabe/Vorlage beauftragen.
Je nach Angebot der Gemeinde kann vom Ausfüllen des Meldescheins abgesehen und die Daten in Form eines vorausgefüllten Meldescheines von der Wegzugsmeldebehörde angefordert werden. Sie müssen dann lediglich die auf dem entsprechenden Ausdruck befindlichen Daten überprüfen, ggf. korrigieren und sodann die Richtigkeit der Daten durch Unterschrift bestätigen. Vom 01.05.2022 an ist die Meldebehörde zu diesem Verfahren verpflichtet.
Familienangehörige und Angehörige einer Lebenspartnerschaft sollen, wenn sie am gleichen Tag von einer gemeinsamen Wohnung in eine neue gemeinsame Wohnung umziehen, einen Meldeschein gemeinsam verwenden.
Im Anschluss an die erfolgte Anmeldung erhalten Sie eine Meldebestätigung.
Wenn die zuständige Stelle Ihres neuen Wohnortes für die Anmeldung einen Internet-Zugang eröffnet hat, können Sie die geforderten Angaben unter Verwendung einer qualifizierten elektronischen Signatur auch über diesen Zugang übermitteln.
Diesen Service können Sie nicht in Anspruch nehmen, wenn Sie
- aus dem Ausland zuziehen oder
- anstelle Ihres Namens ein Pseudonym in Ihrer elektronischen Signatur verwenden.
In diesen Fällen müssen Sie sich wie oben beschrieben anmelden.
Hinweise (Besonderheiten)
Um an einer Wahl in der Gemeinde teilnehmen zu können, müssen Sie mindestens drei Monate in der Gemeinde wohnen und wahlberechtigt sein. Melden Sie sich bei einer Gemeinde mit Hauptwohnsitz an, werden Sie bei der nächsten anstehenden Wahl oder Abstimmung automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen. Besonderheiten gelten für die Europawahl bei ausländischen Unionsbürgern.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 07.04.2022
Stichwörter
Ummeldung, KFZ Ummeldung