Personalausweis Meldung wegen Verlust

    Personalausweis Meldung wegen Verlust

    Wenn Sie Ihren Personalausweis verlieren, müssen Sie dies melden.

    Beschreibung

    Als deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger sind Sie ab einem Alter von 16 Jahren dazu verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen. Den Verlust Ihres Personalausweises müssen Sie unverzüglich einer Personalausweisbehörde bzw. einem Bürgeramt oder der Polizei melden. Wenn Sie dies nicht machen, handeln Sie ordnungswidrig. Bei der Meldung in der Personalausweisbehörde bzw. im Bürgeramt können Sie gleichzeitig einen neuen Personalausweis beantragen. Sofern Sie einen gültigen Reisepass besitzen, müssen Sie keinen neuen Personalausweis beantragen.

    Wenn Sie den Verlust melden, wird auch die Online-Ausweisfunktion gesperrt. Das stellt sicher, dass jeder Missbrauchsversuch sofort erkannt wird. Nach der Sperrung ist es weder möglich, die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises zu nutzen, noch, dessen Daten aus Ihrem Smartphone auslesen zu lassen (Smart-eID).
    Die Sperrung der Unterschriftsfunktion können Sie ausschließlich bei dem Anbieter Ihres Signaturzertifikats veranlassen.

    Online-Dienst

    Verlusterklärung eines Reisepasses oder Personalausweises

    ID: L100001_383053789

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).

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    Version

    Technisch erstellt am 17.11.2022 (von: Holzinger, Jonas)

    Technisch geändert am 17.11.2022 (von: Holzinger, Jonas)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegt der örtlichen Personalausweisbehörde (Oberbürgermeisterin oder Oberbürgermeister bzw. Bürgermeisterin oder Bürgermeister) bzw. dem Bürgeramt oder der Polizei.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Sinntal - Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Rathaus 11

    36391 Sinntal

    Parkmöglichkeiten

    Behindertenparkplatz: Am Rathaus
    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Parkplatz: Am Rathaus
    Anzahl der Stellplätze: 5
    Gebührenfrei

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 08.00 - 12.00 Uhr
    Donnerstag 14.00 - 18.00 Uhr

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 23.10.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Sie müssen keine Unterlagen einreichen.

    Voraussetzungen

    • Ihr Personalausweis ist verlorengegangen

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Melden Sie den Verlust bei einem Bürgeramt oder der Polizei.

    Fristen

    Sie müssen den Verlust unverzüglich melden.

    Bearbeitungsdauer

    Ihre Meldung wird ohne Verzögerung aufgenommen.

    Kosten

    Für Sie entstehen durch die Meldung keine Kosten.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 22.07.2022

    Version

    Technisch erstellt am 08.12.2021 (von: Meißner, Kathrin)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Anzeige, melden, Anzeigen, PA, elektronischer Personalausweis, verlorengegangen, neuer Personalausweis, Perso, ePA, Verlust, neu, Meldung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)