Personalausweis Meldung wegen Verlust
Wenn Sie Ihren Personalausweis verlieren, müssen Sie dies melden.
Beschreibung
Als deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger sind Sie ab einem Alter von 16 Jahren dazu verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen. Den Verlust Ihres Personalausweises müssen Sie unverzüglich einer Personalausweisbehörde bzw. einem Bürgeramt oder der Polizei melden. Wenn Sie dies nicht machen, handeln Sie ordnungswidrig. Bei der Meldung in der Personalausweisbehörde bzw. im Bürgeramt können Sie gleichzeitig einen neuen Personalausweis beantragen. Sofern Sie einen gültigen Reisepass besitzen, müssen Sie keinen neuen Personalausweis beantragen.
Wenn Sie den Verlust melden, wird auch die Online-Ausweisfunktion gesperrt. Das stellt sicher, dass jeder Missbrauchsversuch sofort erkannt wird. Nach der Sperrung ist es weder möglich, die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises zu nutzen, noch, dessen Daten aus Ihrem Smartphone auslesen zu lassen (Smart-eID).
Die Sperrung der Unterschriftsfunktion können Sie ausschließlich bei dem Anbieter Ihres Signaturzertifikats veranlassen.
Online-Dienste
Verlusterklärung eines Passes oder Personalausweises
Online erledigen
Vertrauensniveau
Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Verlusterklärung eines Passes oder Personalausweises
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der örtlichen Personalausweisbehörde (Oberbürgermeisterin oder Oberbürgermeister bzw. Bürgermeisterin oder Bürgermeister) bzw. dem Bürgeramt oder der Polizei.
Ansprechpartner
Stadtbüro Innenstadt
Beschreibung
Die Dienststellen und Einrichtungen der Stadtverwaltung können nur nach vorheriger Terminvergabe aufgesucht werden. Nur in einem dringenden Bedarfsfall wird danach ein persönlicher Termin vergeben.
Im dringenden Fall bitte unter der E-Mail-Adresse buergerservice@ruesselsheim.de unter Angabe des Anliegen und der Rückrufnummer mit uns Kontakt aufnehmen. Wir melden uns umgehend telefonisch bei Ihnen.
Das Stadtbüro ist telefonisch unter 06142 83-2900 zu folgenden Zeiten erreichbar: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8 bis 12 Uhr.
Sie erhalten außerdem:
- Auskünfte aus dem Melderegister
- Berechtigungsausweise zur Inanspruchnahme ermäßigter städtischer Leistungen (Rüsselsheim Pass)
- Lebensbescheinigungen
- Meldebescheinigungen
- Untersuchungsberechtigungsscheine
Wir nehmen entgegen
- Bankeinzugsermächtigungen für die Verwaltung
- Fundsachen
- Steuer- und Abgabenerklärungen für die Verwaltung
- Wohnberechtigungsscheine
- Wohngeld / Lastenzuschuss
Sie können beantragen:
- Auskunftssperren
- Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister
- Führungszeugnisse
- Parkberechtigungen für außergewöhnlich Gehbehinderte / Blinde
Sie erhalten Antragsformulare für:
- Befreiung von Rundfunk- und Fernsehgebühren
- Ehrenamtskarte
- Elterngeld
- Erteilung einer Fahrerlaubnis
- Einkommensteuererklärungen und Lohnsteuerjahresausgleich
- Diverse Anlagen zur Steuererklärung
- Leistung für Bildung und Teilhabe
- Schwerbehindertenanträge für das Versorgungsamt
Adresse
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 18:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 13:00 Uhr
Kontakt
Stichwörter
Stadtbüro
Stadtbüro Dicker Busch
Beschreibung
Die Dienststellen und Einrichtungen der Stadtverwaltung können nur nach vorheriger Terminvergabe aufgesucht werden. Nur in einem dringenden Bedarfsfall wird danach ein persönlicher Termin vergeben.
Im dringenden Fall bitte unter der E-Mail-Adresse buergerservice@ruesselsheim.de unter Angabe des Anliegen und der Rückrufnummer mit uns Kontakt aufnehmen. Wir melden uns umgehend telefonisch bei Ihnen.
Das Stadtbüro ist telefonisch unter 06142 83-2900 zu folgenden Zeiten erreichbar: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8 bis 12 Uhr.
Sie erhalten außerdem:
- Auskünfte aus dem Melderegister
- Berechtigungsausweise zur Inanspruchnahme ermäßigter städtischer Leistungen (Rüsselsheim Pass)
- Lebensbescheinigungen
- Meldebescheinigungen
- Untersuchungsberechtigungsscheine
Wir nehmen entgegen
- Bankeinzugsermächtigungen für die Verwaltung
- Fundsachen
- Steuer- und Abgabenerklärungen für die Verwaltung
- Wohnberechtigungsscheine
- Wohngeld / Lastenzuschuss
Sie können beantragen:
- Auskunftssperren
- Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister
- Führungszeugnisse
- Parkberechtigungen für außergewöhnlich Gehbehinderte / Blinde
Sie erhalten Antragsformulare für:
- Befreiung von Rundfunk- und Fernsehgebühren
- Ehrenamtskarte
- Elterngeld
- Erteilung einer Fahrerlaubnis
- Einkommensteuererklärungen und Lohnsteuerjahresausgleich
- Diverse Anlagen zur Steuererklärung
- Leistung für Bildung und Teilhabe
- Schwerbehindertenanträge für das Versorgungsamt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Das Stadtbüro Dicker Busch ist vorübergehend geschlossen. Bitte nutzen Sie das Stadtbüro in der Innenstadt.
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Stichwörter
Stadtbüro
erforderliche Unterlagen
Sie müssen keine Unterlagen einreichen.
Voraussetzungen
- Ihr Personalausweis ist verlorengegangen
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Melden Sie den Verlust bei einem Bürgeramt oder der Polizei.
Fristen
Sie müssen den Verlust unverzüglich melden.
Bearbeitungsdauer
Ihre Meldung wird ohne Verzögerung aufgenommen.
Kosten
Für Sie entstehen durch die Meldung keine Kosten.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 22.07.2022
Stichwörter
Anzeige, melden, Anzeigen, PA, elektronischer Personalausweis, verlorengegangen, neuer Personalausweis, Perso, ePA, Verlust, neu, Meldung