Personalausweis Meldung wegen Diebstahl
Wenn Ihr Personalausweis verloren gegangen ist oder gestohlen wurde, müssen Sie dies melden.
Beschreibung
Als deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger sind Sie ab einem Alter von 16 Jahren dazu verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen, wenn kein gültiger Reisepass vorliegt. Wenn Ihr Ausweis verloren gegangen oder gestohlen worden ist, melden Sie den Verlust bitte zu Ihrem eigenen Schutz unverzüglich bei einer Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) beziehungsweise einem Bürgeramt oder bei der Polizei. Dazu sind Sie gemäß § 27 Absatz 1 Nummer 3 des Personalausweisgesetzes verpflichtet. Zeigen Sie den Verlust nicht an, handeln Sie gemäß § 32 Nummer 7 des Personalausweisgesetzes ordnungswidrig.
Nach der Meldung können Sie einen neuen Personalausweis beantragen. Sofern Sie einen gültigen Reisepass besitzen, müssen Sie keinen neuen Personalausweis beantragen.
Zeigen Sie den Diebstahl bei der beziehungsweise dem für Ihren Wohnort zuständigen Personalausweisbehörde beziehungsweise Bürgeramt oder der Polizei an, wird die Sperrung des Online-Ausweises miterledigt.
Sie können den Online-Ausweis auch selbst telefonisch sperren lassen. Die telefonische Sperrhotline ist an sieben Tagen die Woche rund um die Uhr unter der aus dem deutschen Fest- oder Mobilfunknetz gebührenfreien Rufnummer 116 116 erreichbar.
Die Sperrung stellt sicher, dass jeder Missbrauchsversuch sofort erkannt wird. Nach der Sperrung ist es nicht mehr möglich, die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises zu nutzen, oder diesen vor Ort auslesen zu lassen.
Die Sperrung der Unterschriftsfunktion können Sie ausschließlich bei dem Anbieter Ihres Signaturzertifikats veranlassen.
Online-Dienste
Online-Terminvergabe BB
Online erledigen
Vertrauensniveau
Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Verlusterklärung Ausweis/Pass
Online erledigen
Vertrauensniveau
Sie benötigen einen Online-Ausweis mit zugehöriger PIN, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau hoch).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
zuständige Stelle
Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/-in oder Bürgermeister/-in) beziehungsweise Bürgeramt oder Polizei
Zuständigkeit
Hinweise für Lauterbach (Hessen): Terminlink: Personalausweis
Bitte vereinbaren Sie für die Beantragung Ihres Personalausweises einen Termin:
Bitte vereinbaren Sie für die Beantragung Ihres Personalausweises einen Termin:
Ansprechpartner
Stadt Lauterbach (Hessen) - Bürgerbüro und Standesamt
Aktuelles
Mitten in unserer schönen Altstadt befindet sich unser Bürgerbüro, die zentrale Anlaufstelle für alle Bürgerinnen und Bürger sowie Besucherinnen und Besucher unserer Kreisstadt. Hier werden umfangreiche Dienstleistungen angeboten und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen Ihnen auch für allgemeine Fragen mit Rat und Tat zur Seite. Gerne nehmen wir auch Ihre Hinweise entgegen, wo wir uns vielleicht noch verbessern und Ihnen mehr Service bieten können. Ich möchte Sie schon heute herzlich einladen, unser Bürgerbüro zu besuchen.
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Hinweis:
Für folgende Dienstleistungen des Bürgerbüros sind Terminvereinbarungen (unter 06641 184-122 oder über unseren Online-Terminkalender) erforderlich:
- Personalausweis
- Reisepass
- Kinderreisepass
- An-/Ab-/Ummeldung
- Kirchenaustritt
- Fischereischein
- Führungszeugnis
- Gewerbezentralregisterauskunft
- Gewerbean-, ab-, ummeldung
Für folgende Dienstleistungen des Standesamtes sind Terminvereinbarungen (unter 06641 184-172 oder über unseren Online-Terminkalender) erforderlich:
- Eheschließung
- Anmeldung oder Vorgespräch zur Eheschließung
- Namensänderung
- Nachbeurkundung
Viele unserer Dienstleistungen können Sie auch online erledigen -> hier klicken!
Kontakt
Telefon: 06641 184-122(Sammelrufnummer für das Bürgerbüro)
Telefon: 06641 184-172(Sammelrufnummer für das Standesamt)
Telefax: 06641 184-214
E-Mail: buergerbuero@lauterbach-hessen.de
E-Mail: standesamt@lauterbach-hessen.de
Internet
Stichwörter
Einwohnermeldeamt, Einwohnermeldeamt Bürgerservice Fundbüro, Fundbüro, Gewerbe, Gewerbeamt, Gewerbewesen, Meldeamt, Meldeamt-Passwesen, Meldewesen, Passamt
erforderliche Unterlagen
Sie müssen keine Unterlagen einreichen.
Voraussetzungen
- Personalausweis wurde gestohlen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Melden Sie den Diebstahl beim Bürgeramt oder bei der Polizei.
Fristen
Sie müssen den Diebstahl unverzüglich melden.
Bearbeitungsdauer
Ihre Meldung wird sofort aufgenommen.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 21.07.2022
Stichwörter
Meldung, neu, ePA, Anzeige, PA, Anzeigen, melden, gestohlen, elektronischer Personalausweis, Perso, Diebstahl, neuer Personalausweis