Personalausweis Meldung wegen Diebstahl

    Personalausweis Meldung wegen Diebstahl

    Wenn Ihr Personalausweis verloren gegangen ist oder gestohlen wurde, müssen Sie dies melden.

    Beschreibung

    Als deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger sind Sie ab einem Alter von 16 Jahren dazu verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen, wenn kein gültiger Reisepass vorliegt. Wenn Ihr Ausweis verloren gegangen oder gestohlen worden ist, melden Sie den Verlust bitte zu Ihrem eigenen Schutz unverzüglich bei einer Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) beziehungsweise einem Bürgeramt oder bei der Polizei. Dazu sind Sie gemäß § 27 Absatz 1 Nummer 3 des Personalausweisgesetzes verpflichtet. Zeigen Sie den Verlust nicht an, handeln Sie gemäß § 32 Nummer 7 des Personalausweisgesetzes ordnungswidrig.

    Nach der Meldung können Sie einen neuen Personalausweis beantragen. Sofern Sie einen gültigen Reisepass besitzen, müssen Sie keinen neuen Personalausweis beantragen.
    Zeigen Sie den Diebstahl bei der beziehungsweise dem für Ihren Wohnort zuständigen Personalausweisbehörde beziehungsweise Bürgeramt oder der Polizei an, wird die Sperrung des Online-Ausweises miterledigt.
    Sie können den Online-Ausweis auch selbst telefonisch sperren lassen. Die telefonische Sperrhotline ist an sieben Tagen die Woche rund um die Uhr unter der aus dem deutschen Fest- oder Mobilfunknetz gebührenfreien Rufnummer 116 116 erreichbar.
    Die Sperrung stellt sicher, dass jeder Missbrauchsversuch sofort erkannt wird. Nach der Sperrung ist es nicht mehr möglich, die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises zu nutzen, oder diesen vor Ort auslesen zu lassen.
    Die Sperrung der Unterschriftsfunktion können Sie ausschließlich bei dem Anbieter Ihres Signaturzertifikats veranlassen.

    Online-Dienst

    Verlusterklärung eines Passes oder Personalausweises

    ID: L100001_391148340

    Online erledigen

    Zahlungsweise

    • Mastercard
    • Visa Karte
    • Paypal
    • SEPA-Lastschrift
    • paydirekt
    • Mastercard
    • giropay

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis
    • keine Identifizierung

    Version

    Technisch erstellt am 11.07.2023 (von: Tomanik, Patrick)

    Technisch geändert am 20.07.2023 (von: Tomanik, Patrick)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    zuständige Stelle

    Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/-in oder Bürgermeister/-in) beziehungsweise Bürgeramt oder Polizei

    Ansprechpartner

    Stadt Pohlheim - Einwohnermeldewesen (Stadtbüro und Soziales)

    Adresse

    Hausanschrift

    Ludwigstraße 31

    35415 Pohlheim

    Parkmöglichkeiten

    Behindertenparkplatz: 2
    Gebührenfrei

    Parkplatz: 21
    Gebührenfrei

    Frauenparkplatz: 3
    Gebührenfrei

    Parkplatz: 2 (E-Ladesäule)

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Das Stadtbüro kann zu den folgenden Öffnungszeiten ohne Terminvereinbarung aufgesucht werden:

    Montag:       08:00 Uhr bis 14:00 Uhr
    Dienstag:     08:00 Uhr bis 17:30 Uhr
    Mittwoch:     geschlossen
    Donnerstag: 08:00 Uhr bis 14:00 Uhr
    Freitag:        08:00 Uhr bis 11:30 Uhr

    Zur Terminvergabe außerhalb der Öffnungszeiten, setzen sich Berufstätige bitte telefonisch mit uns in Verbindung. Wir finden eine Lösung!  

    Kontakt:
    Tel.:     +49 6403 606-470
    E-Mail: stadtbuero@pohlheim.de

    Kontakt

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Paypal, paydirekt, giropay, Überweisung, Mastercard, SEPA-Überweisung, Mastercard, Visa Karte, Bargeldzahlung, SEPA-Lastschrift

    Weitere Informationen

    Bezahlmöglichkeiten: Some(SEPA-Überweisung (Einheitlicher Standart für Überweisung im SEPA..)), Some(Barzahlung), Some(paydirekt (Paydirekt ist das Online-Bezahlverfahren, das die deutschen Banken und Sparkassen gemeinsam entwickelt haben.)), Some(Überweisung), Some(SEPA-Lastschrift (Einheitlicher Standart für Lastschriften im SEPA.)), Some(Mastercard (Kreditkarten vom Typ Mastercard)), Some(giropay (Giropay ist ein Online-Bezahlverfahren, dass auf der Überweisung mittels Online-Banking basiert.)), Some(Paypal (Paypal ist das weltweit größte Online-Bezahlsystem und eine Tochtergesellschaft von Ebay.)), Some(Mastercard (Mastercard vergibt Lizenzen an Banken in aller Welt für die Ausgabe ihrer Karten.)), Some(Visa Karte (Kreditkarten vom Typ Visa))

    Version

    Technisch geändert am 27.09.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Sie müssen keine Unterlagen einreichen.

    Voraussetzungen

    • Personalausweis wurde gestohlen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Melden Sie den Diebstahl beim Bürgeramt oder bei der Polizei.

    Fristen

    Sie müssen den Diebstahl unverzüglich melden.

    Bearbeitungsdauer

    Ihre Meldung wird sofort aufgenommen.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 21.07.2022

    Version

    Technisch erstellt am 08.12.2021 (von: Meißner, Kathrin)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Meldung, neu, ePA, Anzeige, PA, Anzeigen, melden, gestohlen, elektronischer Personalausweis, Perso, Diebstahl, neuer Personalausweis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)