Personalausweis Meldung wegen Diebstahl
Wenn Ihr Personalausweis verloren gegangen ist oder gestohlen wurde, müssen Sie dies melden.
Beschreibung
Als deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger sind Sie ab einem Alter von 16 Jahren dazu verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen, wenn kein gültiger Reisepass vorliegt. Wenn Ihr Ausweis verloren gegangen oder gestohlen worden ist, melden Sie den Verlust bitte zu Ihrem eigenen Schutz unverzüglich bei einer Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) beziehungsweise einem Bürgeramt oder bei der Polizei. Dazu sind Sie gemäß § 27 Absatz 1 Nummer 3 des Personalausweisgesetzes verpflichtet. Zeigen Sie den Verlust nicht an, handeln Sie gemäß § 32 Nummer 7 des Personalausweisgesetzes ordnungswidrig.
Nach der Meldung können Sie einen neuen Personalausweis beantragen. Sofern Sie einen gültigen Reisepass besitzen, müssen Sie keinen neuen Personalausweis beantragen.
Zeigen Sie den Diebstahl bei der beziehungsweise dem für Ihren Wohnort zuständigen Personalausweisbehörde beziehungsweise Bürgeramt oder der Polizei an, wird die Sperrung des Online-Ausweises miterledigt.
Sie können den Online-Ausweis auch selbst telefonisch sperren lassen. Die telefonische Sperrhotline ist an sieben Tagen die Woche rund um die Uhr unter der aus dem deutschen Fest- oder Mobilfunknetz gebührenfreien Rufnummer 116 116 erreichbar.
Die Sperrung stellt sicher, dass jeder Missbrauchsversuch sofort erkannt wird. Nach der Sperrung ist es nicht mehr möglich, die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises zu nutzen, oder diesen vor Ort auslesen zu lassen.
Die Sperrung der Unterschriftsfunktion können Sie ausschließlich bei dem Anbieter Ihres Signaturzertifikats veranlassen.
Online-Dienst
Verlusterklärung eines Passes oder Personalausweises
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
zuständige Stelle
Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/-in oder Bürgermeister/-in) beziehungsweise Bürgeramt oder Polizei
Ansprechpartner
Stadt Nidderau - Fachdienst Bürgerservice
Adresse
Postanschrift
Am Steinweg 1
Postfach
61130 Nidderau
Kontakt
Telefon: 06187 299-140
E-Mail: buergerbuero@nidderau.de
Stadt Nidderau - Fachbereich 30 Ordnungswesen
Adresse
Postanschrift
Am Steinweg 1
61130 Nidderau
Kontakt
Kontaktperson
Bürgerservice
Postanschrift
Am Steinweg 1
61130 Nidderau
Telefon Festnetz: 06187 299-140
E-Mail: buergerbuero@nidderau.de
erforderliche Unterlagen
Sie müssen keine Unterlagen einreichen.
Voraussetzungen
- Personalausweis wurde gestohlen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Melden Sie den Diebstahl beim Bürgeramt oder bei der Polizei.
Fristen
Sie müssen den Diebstahl unverzüglich melden.
Bearbeitungsdauer
Ihre Meldung wird sofort aufgenommen.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 21.07.2022
Stichwörter
Meldung, neu, ePA, Anzeige, PA, Anzeigen, melden, gestohlen, elektronischer Personalausweis, Perso, Diebstahl, neuer Personalausweis