Bewohnerparkausweis Verlängerung
Beschreibung
Ihren Anwohnerparkausweis können Sie auf Antrag verlängern lassen.
Online-Dienste
Bewohnerparkausweis
Beschreibung
Online erledigen
Zahlungsweise
- Paypal
- giropay
Vertrauensniveau
Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).
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Ansprechpartner
Zulassungsbehörde
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Öffnungszeiten
Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Sie können Termine über unseren Online-Terminkalender vereinbaren.
Kontakt
Telefon: +49 611 318342(Telefonische Erreichbarkeit Montag bis Donnerstag: von 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr Freitag: von 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr)
Telefax: +49 611 313966
E-Mail: zulassungsbehoerde@wiesbaden.de
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Kreditkarten, Bargeldzahlung, Bezahlsysteme, Paypal
Weitere Informationen
Stichwörter
KFZ-Zulassung, Zulassungsstelle
erforderliche Unterlagen
- bisherige Anwohnerparkausweis
- aktueller Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
- Zulassungsbescheinigung I (alt: Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung II (alt: Fahrzeugbrief)
- Nutzungsbescheinigung, wenn der Antragsteller/die Antragstellerin nicht der Fahrzeughalter ist
-
bei Beantragung durch einen Vertreter
- Vollmacht
Es können ggf. weitere Unterlagen erforderlich sein.
Voraussetzungen
- Sie sind im Bewohnerparkgebiet meldebehördlich registriert und Sie wohnen dort auch tatsächlich
- es ist kein Privatstellplatz vorhanden
- das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen oder Sie nutzen das Fahrzeug dauerhaft
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Gehen Sie am besten persönlich bei der zuständigen Stelle vorbei und legen Sie die Unterlagen dort vor.
In einigen Städten und Gemeinden können Sie den Bewohnerparkausweis auch schriftlich oder elektronisch verlängern lassen. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung, welche Unterlagen Sie in diesem Fall übersenden müssen.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe
Stichwörter
Anwohnerparken, Parkkarte, Anwohnerparkausweis, Bewohnerparken