Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung Übermittlungssperre zur Auskunft an Parteien u.a.
Wenn Sie die Übermittlung von eigenen Daten an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen nicht möchten, dann können dagegen widersprechen.
Beschreibung
Sie haben die Möglichkeit, der Übermittlung von eigenen Daten aus dem Melderegister an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen zu widersprechen. Der Widerspruch bewirkt, dass Ihre Daten nicht weitergegeben werden.
Hierzu müssen Sie gegenüber der örtlichen Meldebehörde lediglich Widerspruch eingelegen.
Der Widerspruch gilt bis Sie diesen widerrufen.
Online-Dienst
Übermittlungssperre
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
zuständige Stelle
Die Meldebehörde des Ortes an dem Sie mit Haupt- oder alleiniger Wohnung gemeldet sind.
Ansprechpartner
Stadt Rotenburg a. d. Fulda - Fachdienst Bürgerdienstleistungen, Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Adresse
Postanschrift
Marktplatz 14 - 15
Postfach
36199 Rotenburg a. d. Fulda
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten der Verwaltung bzw. nach Vereinbarung.
Kontakt
E-Mail: ordnungsverwaltung@rotenburg.de
Kontaktperson
Frau Alina Dück
Postanschrift
Marktplatz 14 - 15
36199 Rotenburg a. d. Fulda
E-Mail: alina.dueck@rotenburg.de
Telefon Festnetz: +49 6623 933-240
Fax: +49 6623 933-249
Frau Heike Engel
Hausanschrift
E-Mail: heike.engel@rotenburg.de
Fax: +49 6623 933-249
Telefon Festnetz: +49 6623 933-242
Frau Susanne Scharringhausen
Postanschrift
Marktplatz 14 - 15
36199 Rotenburg a. d. Fulda
E-Mail: susanne.scharringhausen@rotenburg.de
Telefon Festnetz: +49 6623 933-241
Fax: +49 6623 933-249
Formulare
Hinweise für Rotenburg a. d. Fulda: Spezielle Hinweise für Stadt Rotenburg a. d. Fulda
- ÜbermittlungssperreÜber den Internetlink werden Sie zur Plattform des eingesetzten Fachverfahrens „emeld21“ unseres Rechenzentrums (ekom21 GmbH) weitergeleitet. Eine Registrierung zur Nutzung der Dienste ist nicht erforderlich. Nach dem Ausfüllen und Absenden des Onlineformulars wird Ihr gemeldeter bzw. angezeigter Vorgang bearbeitet. Beachten Sie bitte auch die Hinweistexte am Anfang bzw. Ende des Onlineprozesses. Bei bestimmten Vorgängen ist eine persönliche Vorsprache Ihrerseits notwendig.
- ÜbermittlungssperreÜber den Internetlink werden Sie zur Plattform des eingesetzten Fachverfahrens "emeld21" unseres Rechenzentrums (ekom21 GmbH) weitergeleitet. Eine Registrierung zur Nutzung der Dienste ist nicht erforderlich. Nach dem Ausfüllen und Absenden des Onlineformulars wird Ihr gemeldeter bzw. angezeigter Vorgang bearbeitet. Beachten Sie bitte auch die Hinweistexte am Anfang bzw. Ende des Onlineprozesses. Bei bestimmten Vorgängen ist eine persönliche Vorsprache Ihrerseits notwendig.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Für den Widerspruch müssen Sie keine Gründe anführen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 14.07.2022
Stichwörter
Auskunftssperre für Melderegisterauskünfte, Wahlen, Melderegister, Wählen, Melderegisterauskunft