Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung Übermittlungssperre zur Auskunft an Parteien u.a.
Wenn Sie die Übermittlung von eigenen Daten an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen nicht möchten, dann können dagegen widersprechen.
Beschreibung
Sie haben die Möglichkeit, der Übermittlung von eigenen Daten aus dem Melderegister an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen zu widersprechen. Der Widerspruch bewirkt, dass Ihre Daten nicht weitergegeben werden.
Hierzu müssen Sie gegenüber der örtlichen Meldebehörde lediglich Widerspruch eingelegen.
Der Widerspruch gilt bis Sie diesen widerrufen.
Online-Dienst
Übermittlungssperre online beantragen
Online erledigen
Vertrauensniveau
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zuständige Stelle
Die Meldebehörde des Ortes an dem Sie mit Haupt- oder alleiniger Wohnung gemeldet sind.
Ansprechpartner
Bürgerbüro
Aktuelles
Die Mitarbeitenden des Bürgerbüros beraten und unterstützen Sie bei melderechtlichen Angelegenheiten wie Wohnsitz‐Anmeldung und Wohnsitz‐Ummeldung, Beantragung von Ausweisdokumenten und vielem mehr.
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Das Bürgerbüro bietet eine „Notfallsprechstunde“ an, die für dringende, nicht aufschiebbare Pass-, Ausweis- und Meldeangelegenheiten vorgehalten wird. Die Notfallsprechstunde findet jeweils montags bis freitags von 7.50 bis 9 Uhr ohne Termin statt. Die maximale Personenzahl für diese Termine ist auf 40 Personen beschränkt.
Internet
Stichwörter
Personalausweis, Reisepass, Einwohnermeldeamt, Öffnungszeiten, Wohnsitz, Anmeldung, Wohnung
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Für den Widerspruch müssen Sie keine Gründe anführen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 14.07.2022
Stichwörter
Auskunftssperre für Melderegisterauskünfte, Wahlen, Melderegister, Wählen, Melderegisterauskunft