Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung Übermittlungssperre zur Auskunft an Parteien u.a.

    Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung Übermittlungssperre zur Auskunft an Parteien u.a.

    Wenn Sie die Übermittlung von eigenen Daten an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen nicht möchten, dann können dagegen widersprechen.

    Beschreibung

    Sie haben die Möglichkeit, der Übermittlung von eigenen Daten aus dem Melderegister an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen zu widersprechen. Der Widerspruch bewirkt, dass Ihre Daten nicht weitergegeben werden.

    Hierzu müssen Sie gegenüber der örtlichen Meldebehörde lediglich Widerspruch eingelegen.

    Der Widerspruch gilt bis Sie diesen widerrufen.

    Online-Dienst

    Antrag Übermittlungssperre

    ID: L100001_379016132

    Beschreibung

    Antrag auf Eintragung einer Übermittlungssperre

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 06.05.2022

    Technisch geändert am 06.12.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019

    zuständige Stelle

    Die Meldebehörde des Ortes an dem Sie mit Haupt- oder alleiniger Wohnung gemeldet sind.

    Ansprechpartner

    Stadt Reichelsheim (Wetterau) - Ordnungsverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Zum Rathaus 1

    61203 Reichelsheim (Wetterau)

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
    Donnerstag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
    Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr

    Kontakt

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 11.02.2025

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Für den Widerspruch müssen Sie keine Gründe anführen.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 14.07.2022

    Version

    Technisch erstellt am 25.11.2021

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Melderegister, Wählen, Auskunftssperre für Melderegisterauskünfte, Wahlen, Melderegisterauskunft

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019