Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung Übermittlungssperre zur Auskunft an Parteien u.a.
Wenn Sie die Übermittlung von eigenen Daten an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen nicht möchten, dann können dagegen widersprechen.
Beschreibung
Sie haben die Möglichkeit, der Übermittlung von eigenen Daten aus dem Melderegister an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen zu widersprechen. Der Widerspruch bewirkt, dass Ihre Daten nicht weitergegeben werden.
Hierzu müssen Sie gegenüber der örtlichen Meldebehörde lediglich Widerspruch eingelegen.
Der Widerspruch gilt bis Sie diesen widerrufen.
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zuständige Stelle
Die Meldebehörde des Ortes an dem Sie mit Haupt- oder alleiniger Wohnung gemeldet sind.
Ansprechpartner
Gemeinde Limeshain - Servicebüro
Adresse
Postanschrift
Am Zentrum 2
63694 Limeshain
Öffnungszeiten
Montag: 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr
Dienstag: 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:30 Uhr
Freitag: 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr
Kontakt
Telefon: +49 6048 96110
Telefon: +49 6048 961121
Telefon: +49 6048 961131
E-Mail: Servicebuero@Limeshain.de
Kontaktperson
Frau Anke Grasmück
Postanschrift
Am Zentrum 2
63694 Limeshain
Fax: +49 6048 961199
Telefon Festnetz: +49 6048 96110
E-Mail: servicebuero@limeshain.de
Frau Eva Lang
Postanschrift
Am Zentrum 2
63694 Limeshain
Fax: +49 6048 961199
Telefon Festnetz: +49 6048 96110
E-Mail: servicebuero@limeshain.de
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Für den Widerspruch müssen Sie keine Gründe anführen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 14.07.2022
Stichwörter
Auskunftssperre für Melderegisterauskünfte, Wahlen, Melderegister, Wählen, Melderegisterauskunft