Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung Übermittlungssperre zur Auskunft an Parteien u.a.
Wenn Sie die Übermittlung von eigenen Daten an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen nicht möchten, dann können dagegen widersprechen.
Beschreibung
Sie haben die Möglichkeit, der Übermittlung von eigenen Daten aus dem Melderegister an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen zu widersprechen. Der Widerspruch bewirkt, dass Ihre Daten nicht weitergegeben werden.
Hierzu müssen Sie gegenüber der örtlichen Meldebehörde lediglich Widerspruch eingelegen.
Der Widerspruch gilt bis Sie diesen widerrufen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Die Meldebehörde des Ortes an dem Sie mit Haupt- oder alleiniger Wohnung gemeldet sind.
Ansprechpartner
Stadt Lorch - Bürgerbüro / EMA
Adresse
Postanschrift
Markt 5
65391 Lorch
Hausanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Frau Sandra Bahles
Postanschrift
Markt 5
65391 Lorch
Telefon Festnetz: 06726 1829
Fax: 06726 1844
E-Mail: sandra.bahles@lorch-rhein.de
Frau Silke Keiper
Postanschrift
Markt 5
65391 Lorch
Fax: 06726 1844
Telefon Festnetz: 06726 1827
E-Mail: silke.keiper@lorch-rhein.de
Formulare
Online-Beantragung von Übermittlungssperren
Formulare
Hinweise für Lorch: Spezielle Hinweise für Stadt Lorch
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Für den Widerspruch müssen Sie keine Gründe anführen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 14.07.2022
Stichwörter
Wählen, Melderegisterauskunft, Auskunftssperre für Melderegisterauskünfte, Melderegister, Wahlen