Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung Übermittlungssperre zur Auskunft an Parteien u.a.
Wenn Sie die Übermittlung von eigenen Daten an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen nicht möchten, dann können dagegen widersprechen.
Beschreibung
Sie haben die Möglichkeit, der Übermittlung von eigenen Daten aus dem Melderegister an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen zu widersprechen. Der Widerspruch bewirkt, dass Ihre Daten nicht weitergegeben werden.
Hierzu müssen Sie gegenüber der örtlichen Meldebehörde lediglich Widerspruch eingelegen.
Der Widerspruch gilt bis Sie diesen widerrufen.
Hinweise für Neu-Isenburg: Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister
Online-Dienst
Übermittlungssperren
Online erledigen
Vertrauensniveau
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zuständige Stelle
Die Meldebehörde des Ortes an dem Sie mit Haupt- oder alleiniger Wohnung gemeldet sind.
Ansprechpartner
Stadt Neu-Isenburg - Bürgeramt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
MO-DO: 7.00 Uhr -18.00 Uhr
FR: 07:00 Uhr - 13:00 Uhr
SA: 08:30 Uhr - 12.30 Uhr
Kontakt
Internet
Bürgeramt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Donnerstag: 08.00 Uhr - 16.00 Uhr
Mittwoch: 09.00 Uhr - 18.00 Uhr
Freitag: 07.00 Uhr - 13.00 Uhr
Jeden 1. und 3. Samstag: 08.30 Uhr - 12.00 Uhr
Hinweis: Für Bürgerinnen und Bürger stehen insgesamt vier Kundenparkplätze zur Verfügung. Die Zufahrt zur Tiefgarage des Bürgeramtes befindet sich in der Ludwigstraße, zwischen den Hausnummern 56 und 59.
Kontakt
Handlungsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Für den Widerspruch müssen Sie keine Gründe anführen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 14.07.2022
Stichwörter
Wahlen, Wählen, Melderegisterauskunft, Melderegister, Auskunftssperre für Melderegisterauskünfte