Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung Übermittlungssperre zur Auskunft an Parteien u.a.
Wenn Sie die Übermittlung von eigenen Daten an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen nicht möchten, dann können dagegen widersprechen.
Beschreibung
Sie haben die Möglichkeit, der Übermittlung von eigenen Daten aus dem Melderegister an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen zu widersprechen. Der Widerspruch bewirkt, dass Ihre Daten nicht weitergegeben werden.
Hierzu müssen Sie gegenüber der örtlichen Meldebehörde lediglich Widerspruch eingelegen.
Der Widerspruch gilt bis Sie diesen widerrufen.
Online-Dienste
Auskunftssperre (Online-Antrag)
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Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Übermittlungssperren im Melderegister (Online-Antrag)
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Vertrauensniveau
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zuständige Stelle
Die Meldebehörde des Ortes an dem Sie mit Haupt- oder alleiniger Wohnung gemeldet sind.
Ansprechpartner
Gemeindeverwaltung Kriftel - Bürgerservice
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag nur nach Terminvereinbarung (https://kriftel.buergerdienste.online/)
Freitag 8:00 Uhr bis 12.00 Uhr (ohne Termin)
Der Bürgerservice ist telefonisch erreichbar unter der Rufnummer 06192 4004-40, -41, -42 und zwar Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr sowie Montag, Dienstag und Mittwoch von 14.00 bis 15.30 Uhr und Donnerstag von 16.00 bis 18.00 Uhr.
Kontakt
Kontaktperson
Christiane Franz
Hildegard Steinfurth
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Für den Widerspruch müssen Sie keine Gründe anführen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 14.07.2022
Stichwörter
Auskunftssperre für Melderegisterauskünfte, Wahlen, Melderegister, Wählen, Melderegisterauskunft