Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung Übermittlungssperre zur Auskunft an Parteien u.a.

    Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung Übermittlungssperre zur Auskunft an Parteien u.a.

    Wenn Sie die Übermittlung von eigenen Daten an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen nicht möchten, dann können dagegen widersprechen.

    Beschreibung

    Sie haben die Möglichkeit, der Übermittlung von eigenen Daten aus dem Melderegister an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen zu widersprechen. Der Widerspruch bewirkt, dass Ihre Daten nicht weitergegeben werden.

    Hierzu müssen Sie gegenüber der örtlichen Meldebehörde lediglich Widerspruch eingelegen.

    Der Widerspruch gilt bis Sie diesen widerrufen.

    Online-Dienst

    Übermittlungssperre (Beantragung von Übermittlungssperren)

    ID: L100001_378114919

    Beschreibung

    Online-Prozess

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 12.03.2022

    Technisch geändert am 29.10.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019

    zuständige Stelle

    Die Meldebehörde des Ortes an dem Sie mit Haupt- oder alleiniger Wohnung gemeldet sind.

    Ansprechpartner

    Stadt Nidderau - Fachdienst Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Steinweg 1

    61130 Nidderau

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon: 06187 299-140

    E-Mail: buergerbuero@nidderau.de

    Version

    Technisch geändert am 11.02.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Stadt Nidderau - Fachbereich 30 Ordnungswesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Steinweg 1

    61130 Nidderau

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon: 06187 299-0

    Telefax: 06187 299-101

    E-Mail: info@nidderau.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 17.06.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Handlungsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Für den Widerspruch müssen Sie keine Gründe anführen.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 14.07.2022

    Version

    Technisch erstellt am 25.11.2021

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Wahlen, Wählen, Melderegisterauskunft, Melderegister, Auskunftssperre für Melderegisterauskünfte

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019