Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung Übermittlungssperre zur Auskunft an Parteien u.a.
Wenn Sie die Übermittlung von eigenen Daten an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen nicht möchten, dann können dagegen widersprechen.
Beschreibung
Sie haben die Möglichkeit, der Übermittlung von eigenen Daten aus dem Melderegister an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen zu widersprechen. Der Widerspruch bewirkt, dass Ihre Daten nicht weitergegeben werden.
Hierzu müssen Sie gegenüber der örtlichen Meldebehörde lediglich Widerspruch eingelegen.
Der Widerspruch gilt bis Sie diesen widerrufen.
Online-Dienst
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zuständige Stelle
Die Meldebehörde des Ortes an dem Sie mit Haupt- oder alleiniger Wohnung gemeldet sind.
Ansprechpartner
Stadt Hanau - Hanau Bürgerservice (und Zulassungsstelle für die Stadt Hanau)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Servicezeiten nach vorheriger Terminvereinbarung:
Montag 08:00-13:00 Uhr
Dienstag 09:30-18:00 Uhr
Mittwoch 08:00-13:00 Uhr
Donnerstag 08:00-13:00 Uhr
Freitag 08:00-13:00 Uhr
Kontakt
Stichwörter
Anmelden, Anmeldung, Auto abmelden, Auto anmelden, Einwohner, Einwohnerbüro, Einwohnermeldeamt, Kfz-Zulassungsbehörde, Kfz-Zulassungsstelle, Kinderreisepass, Meldeamt, Meldeamt-Passwesen, Meldewesen, Pass, Passamt, Personalausweis, Reisepass, Zulassungsbehörde, Zulassungsstelle, Zulassungsstelle KFZ
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Für den Widerspruch müssen Sie keine Gründe anführen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 14.07.2022
Stichwörter
Auskunftssperre für Melderegisterauskünfte, Wahlen, Melderegister, Wählen, Melderegisterauskunft