Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung Übermittlungssperre zur Auskunft an Parteien u.a.
Wenn Sie die Übermittlung von eigenen Daten an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen nicht möchten, dann können dagegen widersprechen.
Beschreibung
Sie haben die Möglichkeit, der Übermittlung von eigenen Daten aus dem Melderegister an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen zu widersprechen. Der Widerspruch bewirkt, dass Ihre Daten nicht weitergegeben werden.
Hierzu müssen Sie gegenüber der örtlichen Meldebehörde lediglich Widerspruch eingelegen.
Der Widerspruch gilt bis Sie diesen widerrufen.
Online-Dienst
Beantragung von Übermittlungssperren
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
zuständige Stelle
Die Meldebehörde des Ortes an dem Sie mit Haupt- oder alleiniger Wohnung gemeldet sind.
Ansprechpartner
Stadt Gelnhausen - Einwohnermeldeamt
Adresse
Postanschrift
Obermarkt 7
63571 Gelnhausen
Öffnungszeiten
Sprechzeiten der Ämter:
Mo - Fr 08:30 - 12:30 Uhr
Di 14:00 - 17:30 Uhr
und nach Vereinbarung!
Die Infothek ist besetzt:
Mo, Mi, Do 07:30 - 16:30 Uhr
Di 07:30 - 18:00 Uhr
Fr 07:30 - 13:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06051 830-156
Telefon: 06051 830-158
Telefon: 06051 830-159
Telefax: 06051 830-153
E-Mail: einwohnermeldeamt@gelnhausen.de
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Für den Widerspruch müssen Sie keine Gründe anführen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 14.07.2022
Stichwörter
Auskunftssperre für Melderegisterauskünfte, Wahlen, Melderegister, Wählen, Melderegisterauskunft