Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung Übermittlungssperre zur Auskunft an Parteien u.a.
Wenn Sie die Übermittlung von eigenen Daten an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen nicht möchten, dann können dagegen widersprechen.
Beschreibung
Sie haben die Möglichkeit, der Übermittlung von eigenen Daten aus dem Melderegister an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen zu widersprechen. Der Widerspruch bewirkt, dass Ihre Daten nicht weitergegeben werden.
Hierzu müssen Sie gegenüber der örtlichen Meldebehörde lediglich Widerspruch eingelegen.
Der Widerspruch gilt bis Sie diesen widerrufen.
Hinweise für Ginsheim-Gustavsburg: Spezielle Hinweise für Stadt Ginsheim-Gustavsburg
Mit diesem Antrag haben Sie die Möglichkeit, für sich eine oder mehrere der folgenden Übermittlungssperren im Melderegister eintragen zu lassen:
- Übermittlung nach § 36 Abs. 2 BMG (Widerspruchsrecht gegen Übermittlung an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr
- Übermittlungssperre nach § 42 Abs. 3 Satz 2 BMG (Übermittlung an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften)
- Übermittlungssperre nach § 50 Abs. 5 i.V.m. § 50 Abs. 1 BMG (Widerspruchsrecht zur Auskunft an Parteien u.a.)
- Übermittlungssperre nach § 50 Abs. 5 i.V.m. § 50 Abs. 2 BMG (bei Alters- oder Ehejubiläen)
Übermittlungssperre nach § 50 Abs. 5 i.V.m. § 50 Abs. 3 BMG (Widerspruchsrecht zur Auskunft an Adressbuchverlage)
Online-Dienst
Übermittlungssperre online beantragen
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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zuständige Stelle
Die Meldebehörde des Ortes an dem Sie mit Haupt- oder alleiniger Wohnung gemeldet sind.
Ansprechpartner
Stadt Ginsheim-Gustavsburg - Bürgerbüro Ginsheim
Adresse
Hausanschrift
Schillerstraße 17
65462 Ginsheim-Gustavsburg
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Termin erforderlich! Termine online buchen
ohne Termin möglich: Tickets Burg-Lichtspiele, Erwerb Müllsäcke, Abholung Formulare
Bürgerbüro GinsheimMontaggeschlossen
> Bürgerbüro Gustavsburg geöffnet Dienstag 08:00 - 12:30 UhrMittwochgeschlossen
> Bürgerbüro Gustavsburg geöffnetDonnerstag09:00 - 12:30 Uhr,
14:00 - 18:00 Uhr
Freitaggeschlossen
> Bürgerbüro Gustavsburg geöffnetSamstag (ungerade Woche)09:00 - 12:00 Uhr
Samstag (gerade Woche)geschlossen
> Bürgerbüro Gustavsburg geöffnet
Kontakt
Telefon Festnetz: 06144 20211
E-Mail: buergerbuero@gigu.de
Stadt Ginsheim-Gustavsburg - Bürgerbüro Gustavsburg
Adresse
Hausanschrift
Jakob-Fischer-Straße 16
65462 Ginsheim-Gustavsburg
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Termine erforderlich! Termin online buchen
ohne Termin möglich: Tickets Burg-Lichtspiele, Erwerb Müllsäcke, Abholung Formulare
Bürgerbüro GustavsburgMontag08:00 - 12:30 UhrDienstag geschlossen
> Bürgerbüro Ginsheim geöffnet
Mittwoch14:00 - 18:00 UhrDonnerstaggeschlossen
> Bürgerbüro Ginsheim geöffnet
Freitag08:00 - 12:30 UhrSamstag (ungerade Woche)geschlossen
> Bürgerbüro Ginsheim geöffnetSamstag (gerade Woche)09:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 06144 20211
E-Mail: buergerbuero@gigu.de
Handlungsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Für den Widerspruch müssen Sie keine Gründe anführen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 14.07.2022
Stichwörter
Melderegister, Melderegisterauskunft, Wählen, Auskunftssperre für Melderegisterauskünfte, Wahlen