Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung Übermittlungssperre zur Auskunft an Parteien u.a.
    99115002060002

    Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung Übermittlungssperre zur Auskunft an Parteien u.a.

    Wenn Sie die Übermittlung von eigenen Daten an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen nicht möchten, dann können dagegen widersprechen.

    Beschreibung

    Sie haben die Möglichkeit, der Übermittlung von eigenen Daten aus dem Melderegister an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen zu widersprechen. Der Widerspruch bewirkt, dass Ihre Daten nicht weitergegeben werden.

    Hierzu müssen Sie gegenüber der örtlichen Meldebehörde lediglich Widerspruch eingelegen.

    Der Widerspruch gilt bis Sie diesen widerrufen.

    Hinweise für Ginsheim-Gustavsburg: Spezielle Hinweise für Stadt Ginsheim-Gustavsburg

    Mit diesem Antrag haben Sie die Möglichkeit, für sich eine oder mehrere der folgenden Übermittlungssperren im Melderegister eintragen zu lassen:

    • Übermittlung nach § 36 Abs. 2 BMG (Widerspruchsrecht gegen Übermittlung an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr
    • Übermittlungssperre nach § 42 Abs. 3 Satz 2 BMG (Übermittlung an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften)
    • Übermittlungssperre nach § 50 Abs. 5 i.V.m. § 50 Abs. 1 BMG (Widerspruchsrecht zur Auskunft an Parteien u.a.)
    • Übermittlungssperre nach § 50 Abs. 5 i.V.m. § 50 Abs. 2 BMG (bei Alters- oder Ehejubiläen)

    Übermittlungssperre nach § 50 Abs. 5 i.V.m. § 50 Abs. 3 BMG (Widerspruchsrecht zur Auskunft an Adressbuchverlage)

    Online-Dienst

    Übermittlungssperre online beantragen

    ID: L100001_430478450

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 23.09.2025
    Technisch geändert am 23.09.2025

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 26.11.2019

    zuständige Stelle

    Die Meldebehörde des Ortes an dem Sie mit Haupt- oder alleiniger Wohnung gemeldet sind.

    Ansprechpartner

    Stadt Ginsheim-Gustavsburg - Bürgerbüro Ginsheim

    Adresse

    Hausanschrift

    Schillerstraße 17
    65462 Ginsheim-Gustavsburg

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    Kein Aufzug vorhanden
    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Termin erforderlich! Termine online buchen

    ohne Termin möglich: Tickets Burg-Lichtspiele, Erwerb Müllsäcke, Abholung Formulare

    Bürgerbüro Ginsheim 

    Montaggeschlossen
    > Bürgerbüro Gustavsburg geöffnet Dienstag  08:00 - 12:30 UhrMittwochgeschlossen
    > Bürgerbüro Gustavsburg geöffnetDonnerstag09:00 - 12:30 Uhr,
    14:00 - 18:00 Uhr
    Freitaggeschlossen
    > Bürgerbüro Gustavsburg geöffnetSamstag (ungerade Woche)09:00 - 12:00 Uhr
    Samstag (gerade Woche)geschlossen
    > Bürgerbüro Gustavsburg geöffnet


    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06144 20211

    E-Mail: buergerbuero@gigu.de

    Version

    Technisch geändert am 23.03.2026

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Stadt Ginsheim-Gustavsburg - Bürgerbüro Gustavsburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Jakob-Fischer-Straße 16
    65462 Ginsheim-Gustavsburg

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    Kein Aufzug vorhanden
    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Termine erforderlich! Termin online buchen

    ohne Termin möglich: Tickets Burg-Lichtspiele, Erwerb Müllsäcke, Abholung Formulare

    Bürgerbüro Gustavsburg

    Montag08:00 - 12:30 UhrDienstag  geschlossen
    > Bürgerbüro Ginsheim geöffnet
    Mittwoch14:00 - 18:00 UhrDonnerstaggeschlossen
    > Bürgerbüro Ginsheim geöffnet
    Freitag08:00 - 12:30 UhrSamstag (ungerade Woche)geschlossen
    > Bürgerbüro Ginsheim geöffnetSamstag (gerade Woche)09:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06144 20211

    E-Mail: buergerbuero@gigu.de

    Version

    Technisch geändert am 23.03.2026

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Handlungsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Für den Widerspruch müssen Sie keine Gründe anführen.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 14.07.2022

    Version

    Technisch erstellt am 25.11.2021
    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Melderegister, Melderegisterauskunft, Wählen, Auskunftssperre für Melderegisterauskünfte, Wahlen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

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    Technisch erstellt am 22.10.2025
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