Staatliche Prüfung zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten Zulassung

    Staatsexamen zum/r Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten/in ablegen

    Wenn Sie Ausbildungsteilnehmer/in an einer in Hessen staatlich anerkannten Ausbildungsstätte für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie sind und Ihre Staatliche Prüfung ablegen möchten, müssen Sie die Zulassung dafür beantragen.

    Beschreibung

    Die Staatliche Prüfung zum/r Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten/in umfasst einen schriftlichen und einen mündlichen Teil. Ausbildungsteilnehmende der in Hessen staatlich anerkannten Ausbildungsstätten für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie, die an dieser Staatlichen Prüfung teilnehmen möchten, müssen sich vorab zu dieser anmelden und zugelassen werden. 

    Die Anmeldung erfolgt beim Hessischen Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP).

    Hier wird u.a. die Staatliche Prüfung organisiert, der Zulassungsantrag entgegengenommen, die Ladung zu den jeweiligen Prüfungen (schriftlich und mündlich) erteilt sowie das Prüfungszeugnis (Fachkundenachweis) ausgestellt.

    Im Antrag auf Zulassung zur Staatlichen Prüfung sowie in der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Kinder und Jugendlichenpsychotherapeuten (KJPsychThAPrV) ist detailliert aufgeführt, welche Nachweise und Informationen dem Antrag auf Zulassung zur Staatlichen Prüfung beizufügen sind. Diese Verordnung gilt in Verbindung mit den Übergangsvorschriften nach dem Psychotherapeuten-Gesetz in der aktuellen Fassung.  

    Online-Dienst

    Staatsexamen zum/r Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten/in ablegen

    ID: L100001_374933655

    Beschreibung

    Wenn Sie Ausbildungsteilnehmer/in an einer in Hessen staatlich anerkannten Ausbildungsstätte für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie sind und Ihre Staatliche Prüfung ablegen möchten, müssen Sie die Zulassung dafür beantragen.

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Seit dem 01.01.2023 ist das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP) zuständig.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP).

    Ansprechpartner

    Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege - Abteilung IV Gesundheitsberufe

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 120142

    64238 Darmstadt

    (Zentrale Postanschrift)

    Hausanschrift

    Heinrich-Hertz-Str. 5

    64295 Darmstadt

    (Zentrale Hausanschrift)

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 12.07.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • unterschriebener Antragsvordruck
    • Geburtsurkunde
    • Urkunden, die eine Namensänderung zur Folge haben (z. B. Heiratsurkunde)
    • Zeugnis und Urkunde über ein abgeschlossenes Studium (Bachelor/ Master, Diplom) im Studiengang Psychologie, welches das Fach Klinische Psychologie einschließt, Erziehungswissenschaften / Pädagogik, Sozialpädagogik / soziale Arbeit u. a
    • oder ggf. Zeugnis und Urkunde über ein im Ausland abgeschlossenes Studium mit der Bescheinigung über einem gleichwertigen Abschluss gemäß § 5 PsychThG Psychotherapeutengesetz (alte Fassung) und den Nachweis des abgeschlossenen Studiums
    • Bescheinigungen über die Teilnahme an Ausbildungsveranstaltungen (gemäß § 1 Abs. 3 und Abs. 4 KJPsychTh-APrV nach dem Muster der Anlage 2 der KJPsychTh-APrV)
    • ggf. Anrechnungsbescheid über die teilweise Anrechnung einer anderen abgeschlossenen Ausbildung
    • zwei Falldarstellungen in je fünffacher Ausfertigung (einzeln geheftet)
    • Bestätigung der Ausbildungsstätte über die angenommenen Prüfungsfälle (Falldarstellung)
    • Kopie des Ausbildungsvertrages, beglaubigt durch Ihre Ausbildungsstätte
    • Promotionsurkunde, falls vorhanden

    Formulare

    • Formulare: Antragsformular
    • Onlineverfahren möglich: ja
    • Schriftform erforderlich: ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    Das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP) entscheidet auf Antrag des Prüflings über die Zulassung zur Staatlichen Prüfung und im Benehmen mit der Leitung der Ausbildungsstätte über die Ladungen zu den Prüfungsterminen. Die Zulassung zur Prüfung wird erteilt, wenn die erforderlichen Unterlagen vorliegen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch & Klagemöglichkeit (Verwaltungsverfahrens-Gesetz)

    Verfahrensablauf

    • Die Zulassung zur Prüfung ist per Online-Antrag zu stellen
    • Die Anmeldung erfolgt elektronisch
    • Eine Eingangsbestätigung erfolgt per E-Mail unmittelbar nach Absenden des Online-Antrages.
    • Der Antrag auf Zulassung kann ohne Angabe von Gründen zurückgenommen werden, solange der Bescheid über die Zulassung bzw. die Zurückweisung der Zulassung noch nicht zugestellt wurde. Die Antragsrücknahme muss schriftlich erfolgen.
    • Die Zulassung und zugleich Ladung zum schriftlichen Prüfungsteil wird spätestens 14 Tage vor der Prüfung über das elektronische Postfach zugestellt.
    • Mit der Zulassung erhalten Sie nähere Einzelheiten zum Prüfungsort, Beginn und Dauer der Prüfung, Sitzplatznummer, Ablauf und Technik des Prüfungsverfahrens.
    • Die Zulassung bzw. Ladung ist auszudrucken und zur Prüfung mitzubringen.
    • Die Ergebnismitteilung über die bestandene schriftliche Prüfung wird mit einfacher Postsendung zugesandt. Bescheide bei Nichtbestehen werden mit Postzustellungsurkunde zugestellt.
    • Die schriftliche Benachrichtigung über die bestandene mündliche Prüfung erfolgt durch Zusendung des Zeugnisses über die bestandene Staatliche Prüfung. 
    • Eine Versendung/Zustellung ist nur an eine inländische Adresse möglich.

    Fristen

    Der Antrag auf Zulassung ist elektronisch zu stellen und muss spätestens bis zum 10. Januar (Frühjahrestermin) oder bis zum 10. Juni (Herbsttermin) dem Hessischen Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP) zugegangen sein.

    Bearbeitungsdauer

    Die Zulassung und zugleich Ladungen zu den jeweiligen Prüfungsterminen werden spätestens 14 Tage vor der Prüfung schriftlich mitgeteilt.
    (§ 7 Abs. 3 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (KJPsychTh-APrV) in Verbindung mit den Übergangsvorschriften)

    Kosten

    • Fixe Kosten: ,,Prüfungsgebühr EUR 95,00"
    • Die Gebühr ist auch dann zu entrichten, wenn die Zulassung versagt wird oder der Rücktritt nach der Zulassung erklärt wird. Wird der Antrag zurückgenommen, bevor eine Zulassung bzw. Zurückweisung erfolgt ist, ist eine reduzierte Gebühr in Höhe von EUR 40,00 zu entrichten.
    • Änderungen vorbehalten.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 15.07.2021

    Version

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de