Staatsexamen zum/r Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten/in ablegen
Wenn Sie Ausbildungsteilnehmer/in an einer in Hessen staatlich anerkannten Ausbildungsstätte für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie sind und Ihre Staatliche Prüfung ablegen möchten, müssen Sie die Zulassung dafür beantragen.
Beschreibung
Die Staatliche Prüfung zum/r Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten/in umfasst einen schriftlichen und einen mündlichen Teil. Ausbildungsteilnehmende der in Hessen staatlich anerkannten Ausbildungsstätten für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie, die an dieser Staatlichen Prüfung teilnehmen möchten, müssen sich vorab zu dieser anmelden und zugelassen werden.
Die Anmeldung erfolgt beim Hessischen Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP).
Hier wird u.a. die Staatliche Prüfung organisiert, der Zulassungsantrag entgegengenommen, die Ladung zu den jeweiligen Prüfungen (schriftlich und mündlich) erteilt sowie das Prüfungszeugnis (Fachkundenachweis) ausgestellt.
Im Antrag auf Zulassung zur Staatlichen Prüfung sowie in der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Kinder und Jugendlichenpsychotherapeuten (KJPsychThAPrV) ist detailliert aufgeführt, welche Nachweise und Informationen dem Antrag auf Zulassung zur Staatlichen Prüfung beizufügen sind. Diese Verordnung gilt in Verbindung mit den Übergangsvorschriften nach dem Psychotherapeuten-Gesetz in der aktuellen Fassung.
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Staatsexamen zum/r Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten/in ablegen
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zuständige Stelle
Seit dem 01.01.2023 ist das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP) zuständig.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP).
Ansprechpartner
Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege - Abteilung IV Gesundheitsberufe
Adresse
Postanschrift
(Zentrale Postanschrift)
Postfach 11 03 52
64218 Darmstadt
Hausanschrift
(Zentrale Hausanschrift)
Heinrich-Hertz-Str. 5
64295 Darmstadt
Kontakt
Internet
Formulare
- Formulare: Antragsformular
- Onlineverfahren möglich: ja
- Schriftform erforderlich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
Das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP) entscheidet auf Antrag des Prüflings über die Zulassung zur Staatlichen Prüfung und im Benehmen mit der Leitung der Ausbildungsstätte über die Ladungen zu den Prüfungsterminen. Die Zulassung zur Prüfung wird erteilt, wenn die erforderlichen Unterlagen vorliegen.
Handlungsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Widerspruch & Klagemöglichkeit (Verwaltungsverfahrens-Gesetz)
Verfahrensablauf
- Die Zulassung zur Prüfung ist per Online-Antrag zu stellen
- Die Anmeldung erfolgt elektronisch
- Eine Eingangsbestätigung erfolgt per E-Mail unmittelbar nach Absenden des Online-Antrages.
- Der Antrag auf Zulassung kann ohne Angabe von Gründen zurückgenommen werden, solange der Bescheid über die Zulassung bzw. die Zurückweisung der Zulassung noch nicht zugestellt wurde. Die Antragsrücknahme muss schriftlich erfolgen.
- Die Zulassung und zugleich Ladung zum schriftlichen Prüfungsteil wird spätestens 14 Tage vor der Prüfung über das elektronische Postfach zugestellt.
- Mit der Zulassung erhalten Sie nähere Einzelheiten zum Prüfungsort, Beginn und Dauer der Prüfung, Sitzplatznummer, Ablauf und Technik des Prüfungsverfahrens.
- Die Zulassung bzw. Ladung ist auszudrucken und zur Prüfung mitzubringen.
- Die Ergebnismitteilung über die bestandene schriftliche Prüfung wird mit einfacher Postsendung zugesandt. Bescheide bei Nichtbestehen werden mit Postzustellungsurkunde zugestellt.
- Die schriftliche Benachrichtigung über die bestandene mündliche Prüfung erfolgt durch Zusendung des Zeugnisses über die bestandene Staatliche Prüfung.
- Eine Versendung/Zustellung ist nur an eine inländische Adresse möglich.
Hinweise (Besonderheiten)
- IMPP Startseite
- Prüfungen und Anträge - Staatliche Prüfungen sowie studienrelevante Anträge(Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 15.07.2021
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