Approbation als Psychologischer Psychotherapeut Erteilung

    Approbation als Psychologischer/e Psychotherapeut/in beantragen

    Sie haben Ihre Ausbildung in Hessen erfolgreich abgeschlossen und möchten nun Ihren akademischen Gesundheitsberuf in Deutschland ausüben, so ist hierfür die Approbation als Psychologischer/e Psychotherapeut/in beim HLfGP zu beantragen.

    Beschreibung

    Nach Ihrer erfolgreichen Ausbildung an einer staatlich anerkannten Ausbildungsstätte für Psychologische Psychotherapie in Hessen kann Ihnen die Approbation als Psychologischer Psychotherapeut bzw. als Psychologische Psychotherapeutin erteilt werden. Für die Erteilung der Approbation ist von Ihnen ein entsprechender Online-Antrag beim HLfGP zu stellen.

    Im Antrag sowie in der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Psychologische Psychotherapie (PsychThAPrV) ist detailliert aufgeführt, welche Nachweise und Informationen dem Antrag beizufügen sind. Liegen die Voraussetzungen vor, erteilt Ihnen das HLfGP die beantragte Approbation in Form einer Urkunde.

    Mit Erteilung der Approbation als Psychologischer/e Psychotherapeut/in sind Sie berechtigt, den Beruf des/der Psychologischen Psychotherapeuten/in in Deutschland selbstständig und eigenverantwortlich auszuüben.  

    Online-Dienst

    Approbation als Psychologischer/e Psychotherapeut/in beantragen

    ID: L100001_374933650

    Beschreibung

    Sie haben Ihre Ausbildung in Hessen erfolgreich abgeschlossen und möchten nun Ihren akademischen Gesundheitsberuf in Deutschland ausüben, so ist hierfür die Approbation als Psychologischer/e Psychotherapeut/in beim HLfGP zu beantragen.

    Online erledigen

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    Version

    Technisch erstellt am 16.09.2021 (von: Funk, Sina-Olivia)

    Technisch geändert am 05.06.2024 (von: Nickl, Anne)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    zuständige Stelle

    Seit dem 01.01.2023 ist das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP) zuständig.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP).

    Ansprechpartner

    Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege - Abteilung IV Gesundheitsberufe

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 120142

    64238 Darmstadt

    (Zentrale Postanschrift)

    Hausanschrift

    Heinrich-Hertz-Str. 5

    64295 Darmstadt

    (Zentrale Hausanschrift)

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 12.07.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf Approbation
    • Tabellarischer und unterschriebener Lebenslauf
    • Geburtsurkunde, bei Verheirateten auch die Eheurkunde
    • Identitätsnachweis
    • Behördliches Führungszeugnis, nicht älter als ein Monat
    • Erklärung im Antrag darüber, ob gegen die antragstellende Person ein gerichtliches Strafverfahren oder ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren anhängig ist
    • Ärztliche Bescheinigung (Vordruck), die nicht älter als einen Monat sein darf, wonach die antragstellende Person nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs ungeeignet ist

    Formulare

    • Formulare: Antragsformular
    • Onlineverfahren möglich: ja
    • Schriftform erforderlich: ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    • Die Approbation als Psychologischer/e Psychotherapeut/in wird auf Antrag erteilt, wenn die antragstellende Person:
      • die vorgeschriebene Ausbildung abgeleistet und die Staatliche Prüfung bestanden hat
      • sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht hat, aus dem sich die Unwürdigkeit oder Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufs ergibt
      • nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs ungeeignet ist
      • über die für die Ausübung des Berufs erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch & Klagemöglichkeit (WVwVfG, VwGO)

    Verfahrensablauf

    • Der Approbationsantrag ist online zu stellen
    • Eine Eingangsbestätigung erfolgt per E-Mail unmittelbar nach Absenden des Online-Antrages
    • Sofern Sie Unterlagen nachreichen müssen, sollten diese dem HLfGP innerhalb eines Monats nach Antragstellung vorliegen
    • Die postalische Zustellung der Urkunde kann nur an Sie persönlich erfolgen
    • Bei längerer Abwesenheit empfiehlt es sich daher, dass Sie einen empfangsberechtigten Adressaten benennen

    Fristen

    Auf Grund der zeitlichen Befristung (Gültigkeitsdauer) einzelner einzureichender Unterlagen empfiehlt es sich, den Antrag frühestens 2 Wochen vor dem letzten Prüfungstermin zu stellen.

    Bearbeitungsdauer

    Nach Vorliegen aller erforderlichen Unterlagen kann die Approbation innerhalb von wenigen Tagen (im Regelfall 1 bis max. 2 Wochen) erteilt werden.

    Kosten

    • Fixe Kosten: ,,Verwaltungsgebühr EUR 180,00“;
    • Auslagen (Portkosten etc.): ,,EUR 6,25“
    • Änderungen vorbehalten

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege am 06.05.2024

    Version

    Technisch erstellt am 15.07.2021 (von: Behschnitt, Rahel)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Psychologische Psychotherapie, Psychologische Psychotherapeutin, Zulassung Beruf Psychologische Psychotherapeutin, Zulassung Beruf Psychologischer Psychotherapeut, Psychotherapie, Psychologischer Psychotherapeut, Approbation Psychologischer Psychotherapeut, Landesprüfungsamt, Berufsausübung, Approbation Psychologische Psychotherapeutin

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)