• Solms (Landkreis Lahn-Dill-Kreis, Hessen)
Approbation als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut Erteilung

Approbation als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/in beantragen

Sie haben Ihre Ausbildung in Hessen erfolgreich abgeschlossen und möchten nun Ihren akademischen Gesundheitsberuf in Deutschland ausüben, so ist hierfür die Approbation als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/in beim HLfGP zu beantragen.

Beschreibung

Nach Ihrer erfolgreichen Ausbildung an einer staatlich anerkannten Ausbildungsstätte für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie in Hessen kann Ihnen die Approbation als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut bzw. als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin erteilt werden. Für die Erteilung der Approbation ist von Ihnen ein entsprechender Online-Antrag beim HLfGP zu stellen.

Im Antrag sowie in der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Kinder und Jugendlichenpsychotherapeuten (KJPsychThAPrV) ist detailliert aufgeführt, welche Nachweise und Informationen dem Antrag beizufügen sind. Liegen die Voraussetzungen vor, erteilt Ihnen das HLfGP die beantragte Approbation in Form einer Urkunde.

Mit Erteilung der Approbation als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/in sind Sie berechtigt, den Beruf des/der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/in in Deutschland selbstständig und eigenverantwortlich auszuüben.

Online-Dienst

Approbation als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/in beantragen

ID: L100001_374933649

Beschreibung

Sie haben Ihre Ausbildung in Hessen erfolgreich abgeschlossen und möchten nun Ihren akademischen Gesundheitsberuf in Deutschland ausüben, so ist hierfür die Approbation als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/in beim HLPUG zu beantragen.

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Version

Technisch erstellt am 16.09.2021

Technisch geändert am 05.06.2024

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

zuständige Stelle

Seit dem 01.01.2023 ist das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP) zuständig.

Zuständigkeit

Bitte wenden Sie sich an das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP).

Ansprechpartner

Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege - Abteilung IV Gesundheitsberufe

Adresse

Postanschrift

Postfach 120142

64238 Darmstadt

(Zentrale Postanschrift)

Hausanschrift

Heinrich-Hertz-Str. 5

64295 Darmstadt

(Zentrale Hausanschrift)

Kontakt

Telefon: +49 611 3259-1000

Telefax: +49 611 32759-1999

E-Mail: poststelle@hlfgp.hessen.de

Internet

Version

Technisch geändert am 12.07.2024

Sprachversion

de-DE

Sprache: de-DE

erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Approbation
  • Tabellarischer und unterschriebener Lebenslauf
  • Geburtsurkunde, bei Verheirateten auch die Heiratsurkunde
  • Identitätsnachweis
  • Behördliches Führungszeugnis, nicht älter als ein Monat
  • Erklärung im Antrag darüber, ob gegen die antragstellende Person ein gerichtliches Strafverfahren oder ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren anhängig ist
  • Ärztliche Bescheinigung (Vordruck), die nicht älter als einen Monat sein darf, wonach die antragstellende Person nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs ungeeignet ist

Formulare

  • Formulare: Antragsformular
  • Onlineverfahren möglich: ja
  • Schriftform erforderlich: ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein

Voraussetzungen

  • Die Approbation als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/in wird auf Antrag erteilt, wenn die antragstellende Person:
    • die vorgeschriebene Ausbildung abgeleistet und die Staatliche Prüfung bestanden hat
    • sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht hat, aus dem sich die Unwürdigkeit oder Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufs ergibt
    • nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs ungeeignet ist
    • über die für die Ausübung des Berufs erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt

Handlungsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Widerspruch & Klagemöglichkeit (WVwVfG, VwGO)

Verfahrensablauf

  • Der Approbationsantrag ist online zu stellen
  • Eine Eingangsbestätigung erfolgt per E-Mail unmittelbar nach Absenden des Online-Antrages
  • Sofern Sie Unterlagen nachreichen müssen, sollten diese dem HLfGP innerhalb eines Monats nach Antragstellung vorliegen
  • Die postalische Zustellung der Urkunde kann nur an Sie persönlich erfolgen
  • Bei längerer Abwesenheit empfiehlt es sich daher, dass Sie einen empfangsberechtigten Adressaten benennen

Fristen

Auf Grund der zeitlichen Befristung (Gültigkeitsdauer) einzelner einzureichender Unterlagen empfiehlt es sich, den Antrag frühestens 2 Wochen vor dem letzten Prüfungstermin zu stellen.

Bearbeitungsdauer

Nach Vorliegen aller erforderlichen Unterlagen kann die Approbation innerhalb von wenigen Tagen (im Regelfall 1 bis max. 2 Wochen) erteilt werden.

Kosten

  • Fixe Kosten: ,,Verwaltungsgebühr EUR 180,00“;
  • Auslagen (Portkosten etc.): ,,EUR 6,25“
  • Änderungen vorbehalten

Hinweise (Besonderheiten)

Gültigkeitsgebiet

Hessen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 15.07.2021

Version

Technisch erstellt am 15.07.2021

Technisch geändert am 08.07.2024

Stichwörter

Zulassung Beruf als Kinderpsychotherapeut, Zulassung Beruf als Jugendlichenpsychotherapeut, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie, Approbation Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin, Zulassung Beruf als Kinderpsychotherapeutin, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin, Approbation Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut, Landesprüfungsamt, Zulassung Beruf als Jugendlichenpsychotherapeutin, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut, Berufsausübung

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 26.11.2019