Approbation als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut Erteilung
    99018023001000

    Approbation als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/in beantragen

    Sie haben Ihre Ausbildung in Hessen erfolgreich abgeschlossen und möchten nun Ihren akademischen Gesundheitsberuf in Deutschland ausüben, so ist hierfür die Approbation als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/in beim HLfGP zu beantragen.

    Beschreibung

    Nach Ihrer erfolgreichen Ausbildung an einer staatlich anerkannten Ausbildungsstätte für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie in Hessen kann Ihnen die Approbation als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut bzw. als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin erteilt werden. Für die Erteilung der Approbation ist von Ihnen ein entsprechender Online-Antrag beim HLfGP zu stellen.

    Im Antrag sowie in der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Kinder und Jugendlichenpsychotherapeuten (KJPsychThAPrV) ist detailliert aufgeführt, welche Nachweise und Informationen dem Antrag beizufügen sind. Liegen die Voraussetzungen vor, erteilt Ihnen das HLfGP die beantragte Approbation in Form einer Urkunde.

    Mit Erteilung der Approbation als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/in sind Sie berechtigt, den Beruf des/der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/in in Deutschland selbstständig und eigenverantwortlich auszuüben.

    Online-Dienst

    Approbation als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/in beantragen

    ID: L100001_374933649

    Beschreibung

    Sie haben Ihre Ausbildung in Hessen erfolgreich abgeschlossen und möchten nun Ihren akademischen Gesundheitsberuf in Deutschland ausüben, so ist hierfür die Approbation als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/in beim HLPUG zu beantragen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 16.09.2021
    Technisch geändert am 05.06.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    zuständige Stelle

    Seit dem 01.01.2023 ist das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP) zuständig.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP).

    Ansprechpartner

    Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege - Abteilung IV Gesundheitsberufe

    Adresse

    Postanschrift

    (Zentrale Postanschrift)

    Postfach 11 03 52
    64218 Darmstadt

    Hausanschrift

    (Zentrale Hausanschrift)
    Heinrich-Hertz-Str. 5
    64295 Darmstadt

    Kontakt speichern

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 611 3259-1000

    Fax: +49 611 32759-1999

    E-Mail: poststelle@hlfgp.hessen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 12.02.2026

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Formulare

    • Formulare: Antragsformular
    • Onlineverfahren möglich: ja
    • Schriftform erforderlich: ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    • Die Approbation als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/in wird auf Antrag erteilt, wenn die antragstellende Person:
      • die vorgeschriebene Ausbildung abgeleistet und die Staatliche Prüfung bestanden hat
      • sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht hat, aus dem sich die Unwürdigkeit oder Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufs ergibt
      • nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs ungeeignet ist
      • über die für die Ausübung des Berufs erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch & Klagemöglichkeit (WVwVfG, VwGO)

    Verfahrensablauf

    • Der Approbationsantrag ist online zu stellen
    • Eine Eingangsbestätigung erfolgt per E-Mail unmittelbar nach Absenden des Online-Antrages
    • Sofern Sie Unterlagen nachreichen müssen, sollten diese dem HLfGP innerhalb eines Monats nach Antragstellung vorliegen
    • Die postalische Zustellung der Urkunde kann nur an Sie persönlich erfolgen
    • Bei längerer Abwesenheit empfiehlt es sich daher, dass Sie einen empfangsberechtigten Adressaten benennen

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 15.07.2021

    Version

    Technisch erstellt am 15.07.2021
    Technisch geändert am 26.02.2025

    Stichwörter

    Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut, Landesprüfungsamt, Berufsausübung, Approbation Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut, Approbation Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin, Zulassung Beruf als Kinderpsychotherapeut, Zulassung Beruf als Kinderpsychotherapeutin, Zulassung Beruf als Jugendlichenpsychotherapeutin, Zulassung Beruf als Jugendlichenpsychotherapeut, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 26.11.2019