Staatsexamen Humanmedizin ablegen
Wenn Sie an einer hessischen Hochschule Humanmedizin studieren und einen Abschnitt der Ärztlichen Prüfung (Staatsexamen) ablegen möchten, müssen Sie die Zulassung dafür beantragen.
Beschreibung
Die Ärztliche Prüfung (Staatsexamen) ist Teil der ärztlichen Ausbildung und ist in drei Abschnitten abzulegen. Studierende der Humanmedizin an einer hessischen Hochschule, die an der Ärztlichen Prüfung teilnehmen möchten, müssen sich vorab zu dieser Prüfung anmelden und zugelassen werden.
Die Anmeldung erfolgt beim Hessischen Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP).
Hier werden u.a. die Staatlichen Prüfungen organisiert, die Zulassungsanträge entgegengenommen, Ladungen erteilt und Zeugnisse ausgestellt.
In der Approbationsordnung für Ärzte ist detailliert aufgeführt, welche Nachweise und Informationen dem Antrag beizufügen sind.
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Staatsexamen Humanmedizin ablegen
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Staatsexamen zum/r Psychologischen Psychotherapeuten/in ablegen
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zuständige Stelle
Seit dem 01.01.2023 ist das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP) zuständig.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP).
Ansprechpartner
Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege - Abteilung IV Gesundheitsberufe
Adresse
Postanschrift
Postfach 120142
64238 Darmstadt
(Zentrale Postanschrift)
Hausanschrift
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
- Abschnitt der Ärztlichen Prüfung (M1)
- Unterschriebener Antragsvordruck
- Geburtsurkunde
- Urkunden, die eine Namensänderung zur Folge haben (z. B. Heiratsurkunde)
- Hochschulzugangsberechtigung/Abiturzeugnis
- Stammdatenblätter
- Erste Hilfe Nachweis
- Krankenpflegedienst
- Bescheinigungen über Unterrichtsveranstaltungen (Bescheinigung über die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme an folgenden Unterrichtsveranstaltungen Anlage 1 zur Approbationsordnung für Ärzte (ÄAppO))
- Nachweis über die Teilnahme an Seminaren im Umfang von mind. 98 Stunden (integrierte Veranstaltungen unter Einbeziehung klinischer Fächer).
- Nachweis über die Teilnahme an Seminaren mit klinischem Bezug im Umfang von mindestens 56 Stunden. (In Frankfurt und Marburg werden vorstehende Leistungsnachweise in der Regel elektronisch vom zuständigen Dekanat übertragen).
- Abschnitt der Ärztlichen Prüfung (M2)
- Unterschriebener Antragsvordruck
- Stammdatenblätter
- Famulaturbescheinigungen
- Bescheinigung über Unterrichtsveranstaltungen (Bescheinigung über die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme an den gemäß § 27Approbationsordnung für Ärzte (ÄAppO) abzuleistenden Unterrichtsveranstaltungen einschließlich eines klinischen Wahlfachs (§ 2 Abs. 8 ÄAppO).(wird elektronisch von allen Universitäten an das HLfGP übermittelt)
- sofern der M1 nicht in Hessen abgelegt wurde zusätzlich:
- Zeugnis über den 1. Abschnitt der Ärztlichen Prüfung
- Geburtsurkunde
- Urkunden, die eine Namensänderung zur Folge haben (z. B. Heiratsurkunde)
- Abschnitt der Ärztlichen Prüfung (M3)
- Unterschriebener Antragsvordruck
- Stammdatenblätter
- Bescheinigungen über das Praktische Jahr (PJ)
- sofern der M2 nicht in Hessen abgelegt wurde zusätzlich:
- Geburtsurkunde
- Urkunden, die eine Namensänderung zur Folge haben (z. B. Heiratsurkunde)
- Hochschulzugangsberechtigung/Abiturzeugnis
- Zeugnis über den 2. Abschnitt der Ärztlichen Prüfung
Formulare
- Formulare: Antragsformular
- Onlineverfahren möglich: ja
- Schriftform erforderlich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
Die Ärztliche Prüfung (Staatsexamen) wird in drei Abschnitten abgelegt:
- der Erste Abschnitt der Ärztlichen Prüfung nach einem Studium der Medizin von zwei Jahren,
- der Zweite Abschnitt der Ärztlichen Prüfung nach einem Studium der Medizin von drei Jahren nach Bestehen des Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung und
- der Dritte Abschnitt der Ärztlichen Prüfung nach einem Studium der Medizin von einem Jahr nach Bestehen des Zweiten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Widerspruch & Klagemöglichkeit (Verwaltungsverfahrens-Gesetz)
Verfahrensablauf
- Die Zulassung zur Ärztlichen Prüfung ist per Online-Antrag zu stellen:
- Die Anmeldung erfolgt elektronisch
- Eine Eingangsbestätigung erfolgt per E-Mail unmittelbar nach Absenden des Online-Antrages.
- Der Antrag auf Zulassung kann ohne Angabe von Gründen zurückgenommen werden, solange der Bescheid über die Zulassung bzw. die Zurückweisung der Zulassung noch nicht zugestellt wurde. Die Antragsrücknahme muss schriftlich erfolgen.
- Die Zulassung und zugleich Ladung zum schriftlichen Prüfungsteil wird spätestens 7 Tage vor der Prüfung über das elektronische Postfach zugestellt.
- Mit der Zulassung erhalten Sie nähere Einzelheiten zum Prüfungsort, Beginn und Dauer der Prüfung, Sitzplatznummer, Ablauf und Technik des Prüfungsverfahrens.
- Die Zulassung bzw. Ladung ist auszudrucken und zur Prüfung mitzubringen.
- Die Zeugnisse über die bestandene Prüfung werden mit einfacher Postsendung zugestellt. Bescheide bei Nichtbestehen werden mit Postzustellungsurkunde zugesandt.
Fristen
Der Antrag auf Zulassung ist elektronisch zu stellen und muss bis zum 10. Januar (Frühjahrestermin) oder bis zum 10. Juni (Herbsttermin) dem HLfGP zugegangen sein.
Bearbeitungsdauer
Die Zulassung und zugleich Ladung zum schriftlichen Prüfungsteil wird spätestens 7 Tage vor der Prüfung, die Ladung zur mündlich-praktischen Prüfung spätestens fünf Kalendertage über das elektronische Postfach zugestellt.
Kosten
Prüfungsgebühr: Gebühr 95.00 EUR
- Die Gebühr ist auch dann zu entrichten, wenn die Zulassung versagt wird oder der Rücktritt nach der Zulassung erklärt wird. Wird der Antrag zurückgenommen, bevor eine Zulassung bzw. Zurückweisung erfolgt ist, ist eine reduzierte Gebühr in Höhe von EUR 40,00 zu entrichten.: Gebühr 40.00 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 09.06.2021
Stichwörter
Staatsexamen Medizin/Humanmedizin, Ärztliche Prüfung, Medizin, Erstes Staatsexamen Medizin, Zweiter Abschnitt, Drittes Staatsexamen Medizin, Physikum, Humanmedizin, Zweites Staatsexamen Medizin, Erster Abschnitt, Dritter Abschnitt, Zulassung Staatsexamen Medizin, Landesprüfungsamt