Ärztliche Prüfung Zulassung
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    Staatsexamen Humanmedizin ablegen

    Wenn Sie an einer hessischen Hochschule Humanmedizin studieren und einen Abschnitt der Ärztlichen Prüfung (Staatsexamen) ablegen möchten, müssen Sie die Zulassung dafür beantragen.

    Beschreibung

    Die Ärztliche Prüfung (Staatsexamen) ist Teil der ärztlichen Ausbildung und ist in drei Abschnitten abzulegen. Studierende der Humanmedizin an einer hessischen Hochschule, die an der Ärztlichen Prüfung teilnehmen möchten, müssen sich vorab zu dieser Prüfung anmelden und zugelassen werden. 

    Die Anmeldung erfolgt beim Hessischen Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP).

    Hier werden u.a. die Staatlichen Prüfungen organisiert, die Zulassungsanträge entgegengenommen, Ladungen erteilt und Zeugnisse ausgestellt.

    In der Approbationsordnung für Ärzte ist detailliert aufgeführt, welche Nachweise und Informationen dem Antrag beizufügen sind.  

    Online-Dienst

    Staatsexamen Humanmedizin ablegen

    ID: L100001_374933653

    Beschreibung

    Wenn Sie an einer hessischen Hochschule Humanmedizin studieren und einen Abschnitt der Ärztlichen Prüfung (Staatsexamen) ablegen möchten, müssen Sie die Zulassung dafür beantragen.

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    Version

    Technisch erstellt am 16.09.2021
    Technisch geändert am 05.06.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    zuständige Stelle

    Seit dem 01.01.2023 ist das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP) zuständig.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP).

    Ansprechpartner

    Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege - Abteilung IV Gesundheitsberufe

    Adresse

    Postanschrift

    (Zentrale Postanschrift)

    Postfach 11 03 52
    64218 Darmstadt

    Hausanschrift

    (Zentrale Hausanschrift)
    Heinrich-Hertz-Str. 5
    64295 Darmstadt

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    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 611 3259-1000

    Fax: +49 611 32759-1999

    E-Mail: poststelle@hlfgp.hessen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 12.02.2026

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Formulare

    • Formulare: Antragsformular
    • Onlineverfahren möglich: ja
    • Schriftform erforderlich: ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    Die Ärztliche Prüfung (Staatsexamen) wird in drei Abschnitten abgelegt:

    • der Erste Abschnitt der Ärztlichen Prüfung nach einem Studium der Medizin von zwei Jahren,
    • der Zweite Abschnitt der Ärztlichen Prüfung nach einem Studium der Medizin von drei Jahren nach Bestehen des Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung und
    • der Dritte Abschnitt der Ärztlichen Prüfung nach einem Studium der Medizin von einem Jahr nach Bestehen des Zweiten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung.

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch & Klagemöglichkeit (Verwaltungsverfahrens-Gesetz)

    Verfahrensablauf

    • Die Zulassung zur Ärztlichen Prüfung ist per Online-Antrag zu stellen:
    • Die Anmeldung erfolgt elektronisch
    • Eine Eingangsbestätigung erfolgt per E-Mail unmittelbar nach Absenden des Online-Antrages.
    • Der Antrag auf Zulassung kann ohne Angabe von Gründen zurückgenommen werden, solange der Bescheid über die Zulassung bzw. die Zurückweisung der Zulassung noch nicht zugestellt wurde. Die Antragsrücknahme muss schriftlich erfolgen.
    • Die Zulassung und zugleich Ladung zum schriftlichen Prüfungsteil wird spätestens 7 Tage vor der Prüfung über das elektronische Postfach zugestellt.
    • Mit der Zulassung erhalten Sie nähere Einzelheiten zum Prüfungsort, Beginn und Dauer der Prüfung, Sitzplatznummer, Ablauf und Technik des Prüfungsverfahrens.
    • Die Zulassung bzw. Ladung ist auszudrucken und zur Prüfung mitzubringen.
    • Die Zeugnisse über die bestandene Prüfung werden mit einfacher Postsendung zugestellt. Bescheide bei Nichtbestehen werden mit Postzustellungsurkunde zugesandt.

    Kosten

    Prüfungsgebühr: Gebühr 95,00 EUR

    - Die Gebühr ist auch dann zu entrichten, wenn die Zulassung versagt wird oder der Rücktritt nach der Zulassung erklärt wird. Wird der Antrag zurückgenommen, bevor eine Zulassung bzw. Zurückweisung erfolgt ist, ist eine reduzierte Gebühr in Höhe von EUR 40,00 zu entrichten.: Gebühr 40,00 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 09.06.2021

    Version

    Technisch erstellt am 30.06.2021
    Technisch geändert am 26.02.2025

    Stichwörter

    Medizin, Landesprüfungsamt, Humanmedizin, Erster Abschnitt, Zweiter Abschnitt, Dritter Abschnitt, Physikum, Ärztliche Prüfung, Staatsexamen Medizin/Humanmedizin, Zulassung Staatsexamen Medizin, Erstes Staatsexamen Medizin, Zweites Staatsexamen Medizin, Drittes Staatsexamen Medizin

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 26.11.2019