Ärztliche Prüfung Zulassung

    Staatsexamen Humanmedizin ablegen

    Wenn Sie an einer hessischen Hochschule Humanmedizin studieren und einen Abschnitt der Ärztlichen Prüfung (Staatsexamen) ablegen möchten, müssen Sie die Zulassung dafür beantragen.

    Beschreibung

    Die Ärztliche Prüfung (Staatsexamen) ist Teil der ärztlichen Ausbildung und ist in drei Abschnitten abzulegen. Studierende der Humanmedizin an einer hessischen Hochschule, die an der Ärztlichen Prüfung teilnehmen möchten, müssen sich vorab zu dieser Prüfung anmelden und zugelassen werden. 

    Die Anmeldung erfolgt beim Hessischen Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP).

    Hier werden u.a. die Staatlichen Prüfungen organisiert, die Zulassungsanträge entgegengenommen, Ladungen erteilt und Zeugnisse ausgestellt.

    In der Approbationsordnung für Ärzte ist detailliert aufgeführt, welche Nachweise und Informationen dem Antrag beizufügen sind.  

    Online-Dienste

    Staatsexamen Humanmedizin ablegen

    ID: L100001_374933653

    Beschreibung

    Wenn Sie an einer hessischen Hochschule Humanmedizin studieren und einen Abschnitt der Ärztlichen Prüfung (Staatsexamen) ablegen möchten, müssen Sie die Zulassung dafür beantragen.

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    Version

    Technisch erstellt am 16.09.2021 (von: Funk, Sina-Olivia)

    Technisch geändert am 05.06.2024 (von: Nickl, Anne)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Staatsexamen zum/r Psychologischen Psychotherapeuten/in ablegen

    ID: L100001_374933656

    Beschreibung

    Wenn Sie Ausbildungsteilnehmer/in an einer in Hessen staatlich anerkannten Ausbildungsstätte für Psychologische Psychotherapie sind und Ihre Staatliche Prüfung ablegen möchten, müssen Sie die Zulassung dafür beantragen.

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    Technisch erstellt am 16.09.2021 (von: Funk, Sina-Olivia)

    Technisch geändert am 05.06.2024 (von: Nickl, Anne)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    zuständige Stelle

    Seit dem 01.01.2023 ist das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP) zuständig.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP).

    Ansprechpartner

    Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege - Abteilung IV Gesundheitsberufe

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 120142

    64238 Darmstadt

    (Zentrale Postanschrift)

    Hausanschrift

    Heinrich-Hertz-Str. 5

    64295 Darmstadt

    (Zentrale Hausanschrift)

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 12.07.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    1. Abschnitt der Ärztlichen Prüfung (M1)
    • Unterschriebener Antragsvordruck
    • Geburtsurkunde
    • Urkunden, die eine Namensänderung zur Folge haben (z. B. Heiratsurkunde)
    • Hochschulzugangsberechtigung/Abiturzeugnis
    • Stammdatenblätter
    • Erste Hilfe Nachweis
    • Krankenpflegedienst
    • Bescheinigungen über Unterrichtsveranstaltungen (Bescheinigung über die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme an folgenden Unterrichtsveranstaltungen Anlage 1 zur Approbationsordnung für Ärzte (ÄAppO))
    • Nachweis über die Teilnahme an Seminaren im Umfang von mind. 98 Stunden (integrierte Veranstaltungen unter Einbeziehung klinischer Fächer).
    • Nachweis über die Teilnahme an Seminaren mit klinischem Bezug im Umfang von mindestens 56 Stunden. (In Frankfurt und Marburg werden vorstehende Leistungsnachweise in der Regel elektronisch vom zuständigen Dekanat übertragen).
    1. Abschnitt der Ärztlichen Prüfung (M2)
    • Unterschriebener Antragsvordruck
    • Stammdatenblätter
    • Famulaturbescheinigungen
    • Bescheinigung über Unterrichtsveranstaltungen (Bescheinigung über die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme an den gemäß § 27Approbationsordnung für Ärzte (ÄAppO) abzuleistenden Unterrichtsveranstaltungen einschließlich eines klinischen Wahlfachs (§ 2 Abs. 8 ÄAppO).(wird elektronisch von allen Universitäten an das HLfGP übermittelt)
    • sofern der M1 nicht in Hessen abgelegt wurde zusätzlich:
      • Zeugnis über den 1. Abschnitt der Ärztlichen Prüfung
      • Geburtsurkunde
      • Urkunden, die eine Namensänderung zur Folge haben (z. B. Heiratsurkunde)
    1. Abschnitt der Ärztlichen Prüfung (M3)
    • Unterschriebener Antragsvordruck
    • Stammdatenblätter
    • Bescheinigungen über das Praktische Jahr (PJ)
    • sofern der M2 nicht in Hessen abgelegt wurde zusätzlich:
      • Geburtsurkunde
      • Urkunden, die eine Namensänderung zur Folge haben (z. B. Heiratsurkunde)
      • Hochschulzugangsberechtigung/Abiturzeugnis
      • Zeugnis über den 2. Abschnitt der Ärztlichen Prüfung

    Formulare

    • Formulare: Antragsformular
    • Onlineverfahren möglich: ja
    • Schriftform erforderlich: ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    Die Ärztliche Prüfung (Staatsexamen) wird in drei Abschnitten abgelegt:

    • der Erste Abschnitt der Ärztlichen Prüfung nach einem Studium der Medizin von zwei Jahren,
    • der Zweite Abschnitt der Ärztlichen Prüfung nach einem Studium der Medizin von drei Jahren nach Bestehen des Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung und
    • der Dritte Abschnitt der Ärztlichen Prüfung nach einem Studium der Medizin von einem Jahr nach Bestehen des Zweiten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch & Klagemöglichkeit (Verwaltungsverfahrens-Gesetz)

    Verfahrensablauf

    • Die Zulassung zur Ärztlichen Prüfung ist per Online-Antrag zu stellen:
    • Die Anmeldung erfolgt elektronisch
    • Eine Eingangsbestätigung erfolgt per E-Mail unmittelbar nach Absenden des Online-Antrages.
    • Der Antrag auf Zulassung kann ohne Angabe von Gründen zurückgenommen werden, solange der Bescheid über die Zulassung bzw. die Zurückweisung der Zulassung noch nicht zugestellt wurde. Die Antragsrücknahme muss schriftlich erfolgen.
    • Die Zulassung und zugleich Ladung zum schriftlichen Prüfungsteil wird spätestens 7 Tage vor der Prüfung über das elektronische Postfach zugestellt.
    • Mit der Zulassung erhalten Sie nähere Einzelheiten zum Prüfungsort, Beginn und Dauer der Prüfung, Sitzplatznummer, Ablauf und Technik des Prüfungsverfahrens.
    • Die Zulassung bzw. Ladung ist auszudrucken und zur Prüfung mitzubringen.
    • Die Zeugnisse über die bestandene Prüfung werden mit einfacher Postsendung zugestellt. Bescheide bei Nichtbestehen werden mit Postzustellungsurkunde zugesandt.

    Fristen

    Der Antrag auf Zulassung ist elektronisch zu stellen und muss bis zum 10. Januar (Frühjahrestermin) oder bis zum 10. Juni (Herbsttermin) dem HLfGP zugegangen sein.

    Bearbeitungsdauer

    Die Zulassung und zugleich Ladung zum schriftlichen Prüfungsteil wird spätestens 7 Tage vor der Prüfung, die Ladung zur mündlich-praktischen Prüfung spätestens fünf Kalendertage über das elektronische Postfach zugestellt.

    Kosten

    Prüfungsgebühr: Gebühr 95.0 EUR

    - Die Gebühr ist auch dann zu entrichten, wenn die Zulassung versagt wird oder der Rücktritt nach der Zulassung erklärt wird. Wird der Antrag zurückgenommen, bevor eine Zulassung bzw. Zurückweisung erfolgt ist, ist eine reduzierte Gebühr in Höhe von EUR 40,00 zu entrichten.: Gebühr 40.0 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 09.06.2021

    Version

    Technisch erstellt am 30.06.2021 (von: Meißner, Kathrin)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Landesprüfungsamt, Zweiter Abschnitt, Ärztliche Prüfung, Dritter Abschnitt, Erster Abschnitt, Drittes Staatsexamen Medizin, Zweites Staatsexamen Medizin, Humanmedizin, Medizin, Zulassung Staatsexamen Medizin, Physikum, Staatsexamen Medizin/Humanmedizin, Erstes Staatsexamen Medizin

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)