Staatsexamen Pharmazie ablegen
Wenn Sie an einer hessischen Hochschule Pharmazie studieren und einen Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung (Staatsexamen) ablegen möchten, müssen Sie die Zulassung dafür beantragen.
Beschreibung
Die Pharmazeutische Prüfung (Staatsexamen) ist Teil der pharmazeutischen Ausbildung und ist in drei Abschnitten abzulegen. Studierende der Pharmazie an einer hessischen Hochschule, die an der Pharmazeutischen Prüfung teilnehmen möchten, müssen sich vorab zu dieser Prüfung anmelden und zugelassen werden.
Die Anmeldung erfolgt beim Hessischen Landesprüfungs- und Untersuchungsamt im Gesundheitswesen (HLPUG).
Hier werden u.a. die Staatlichen Prüfungen organisiert, die Zulassungsanträge entgegengenommen, Ladungen erteilt und Zeugnisse ausgestellt.
In der Approbationsordnung für Apotheker ist detailliert aufgeführt, welche Nachweise und Informationen dem Antrag beizufügen sind.
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Staatsexamen Pharmazie ablegen
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Vertrauensniveau
niedrig
Staatsexamen zum/r Psychologischen Psychotherapeuten/in ablegen
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Vertrauensniveau
niedrig
zuständige Stelle
Seit dem 01.01.2023 ist das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP) zuständig.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP).
Ansprechpartner
Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege - Abteilung IV Gesundheitsberufe
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach 2913
65193 Wiesbaden
(Zentrale Postanschrift)
Kontakt
Telefon: +49 611 3259-1000
Telefax: +49 611 32759-1999
E-Mail: poststelle@hlfgp.hessen.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung (PH1)
- Unterschriebener Antragsvordruck
- Geburtsurkunde
- Urkunden, die eine Namensänderung zur Folge haben (z. B. Heiratsurkunde)
- Hochschulzugangsberechtigung/Abiturzeugnis
- Stammdatenblätter
- Famulaturbescheinigungen
- Bescheinigungen über Unterrichtsveranstaltungen (Bescheinigung über die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme an den für die Prüfungszulassung erforderlichen Unterrichtsveranstaltungen gemäß § 6 Abs. 3 Ziffer 5 Approbationsordnung für Apotheker (AAppO)).
- Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung (PH2)
- Unterschriebener Antragsvordruck
- Stammdatenblätter
- Bescheinigung über Unterrichtsveranstaltungen (Bescheinigung über die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme an den gemäß § 6 Abs. 4 Ziffer 3 Approbationsordnung für Apotheker (AAppO) abzuleistenden Unterrichtsveranstaltungen.)
- sofern der PH1 nicht in Hessen abgelegt wurde zusätzlich:
- Zeugnis über den 1. Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung
- Geburtsurkunde
- Urkunden, die eine Namensänderung zur Folge haben (z. B. Heiratsurkunde)
- Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung (PH3)
- Unterschriebener Antragsvordruck
- Bescheinigungen über das Praktische Jahr (PJ)
- Bescheinigungen über die Teilnahme am begleitenden Unterricht (BU)
- sofern der PH2 nicht in Hessen abgelegt wurde zusätzlich:
- Geburtsurkunde
- Urkunden, die eine Namensänderung zur Folge haben (z. B. Heiratsurkunde)
- Zeugnis über den 2. Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung
Formulare
- Formulare: Antragsformular
- Onlineverfahren möglich: ja
- Schriftform erforderlich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
Die Pharmazeutische Prüfung (Staatsexamen) wird in drei Abschnitten abgelegt:
- der Erste Abschnitt nach einem Studium der Pharmazie von mindestens zwei Jahren,
- der Zweite Abschnitt nach Bestehen des Ersten Abschnitts der Pharmazeutischen Prüfung und einem Studium der Pharmazie von mindestens vier Jahren,
- der Dritte Abschnitt nach Bestehen des Zweiten Abschnitts
Rechtsgrundlage(n)
- § 1 Abst. 1, Nr. 4 Approbationsordnung für Apotheker (AAppO)Keine weiteren Hinweise vorhanden
- Bundes-Apothekerordnung (BApO)Keine weiteren Hinweise vorhanden
- Approbationsordnung für ApothekerKeine weiteren Hinweise vorhanden
Rechtsbehelf
Widerspruch & Klagemöglichkeit (Verwaltungsverfahrens-Gesetz)
Verfahrensablauf
- Die Zulassung zur Pharmazeutischen Prüfung ist per Online-Antrag zu stellen:
- Die Anmeldung erfolgt elektronisch
- Eine Eingangsbestätigung erfolgt per E-Mail unmittelbar nach Absenden des Online-Antrages.
- Der Antrag auf Zulassung kann ohne Angabe von Gründen zurückgenommen werden, solange der Bescheid über die Zulassung bzw. die Zurückweisung der Zulassung noch nicht zugestellt wurde. Die Antragsrücknahme muss schriftlich erfolgen.
- Die Zulassung und zugleich Ladung zum schriftlichen Prüfungsteil wird spätestens 7 Tage vor der Prüfung über das elektronische Postfach zugestellt.
- Mit der Zulassung erhalten Sie nähere Einzelheiten zum Prüfungsort, Beginn und Dauer der Prüfung, Sitzplatznummer (PH1), Ablauf und Technik des Prüfungsverfahrens.
- Die Zulassung bzw. Ladung ist auszudrucken und zur Prüfung mitzubringen.
- Die Zeugnisse über die bestandene Prüfung werden mit einfacher Postsendung zugestellt. Bescheide bei Nichtbestehen werden mit Postzustellungsurkunde zugesandt.
- Die Zustellung ist nur an eine inländische Adresse möglich.
Bearbeitungsdauer
Die Zulassung und zugleich Ladung zur Prüfung wird spätestens 7 Tage vor der Prüfung über das elektronische Postfach zugestellt. Gemäß § 12 Approbationsordnung für Apotheker (AAppO).
Kosten
Prüfungsgebühr: Gebühr 95.00 EUR
Die Gebühr ist auch dann zu entrichten, wenn die Zulassung versagt wird oder der Rücktritt nach der Zulassung erklärt wird. Wird der Antrag zurückgenommen, bevor eine Zulassung bzw. Zurückweisung erfolgt ist, ist eine reduzierte Gebühr con 40,00 Euro zu entrichten.: Gebühr 40.00 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
- Webseite des HLPUG - Hessisches Landesprüfungs- und Untersuchungsamt im GesundheitswesenKeine weiteren Hinweise vorhanden
- IMPP StartseiteKeine weiteren Hinweise vorhanden
- IMPP Praktische HinweiseKeine weiteren Hinweise vorhanden
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 09.06.2021
Stichwörter
Physikum, Zweiter Abschnitt, Erster Abschnitt, Apothekerin, Zulassung Staatsexamen Pharmazie, Staatsexamen Pharmazie, Pharmazeutische Prüfung, Pharmazie, Drittes Staatsexamen Pharmazie, Apotheker, Landesprüfungsamt, Dritter Abschnitt, Erstes Staatsexamen Pharmazie, PH3, Zweites Staatsexamen Pharmazie, PH2, PH1